Sachverhalt:
Gem. § 21
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen
Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, über den Stand des Vollzugs
hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Zur
Haushaltsplanung
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Verbandsgemeinderat am
08.12.2021 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit
Schreiben vom 10.12.2021.
Gemäß
§ 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im
Ergebnishaushalt 11.563.130 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen
11.749.270 EUR. Der Ergebnishaushalt 2022 schließt nach der Planung mit einem
Jahresfehlbetrag von 186.140 EUR ab.
Nach der
Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und
-auszahlungen ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von
357.220 EUR, der zur Deckung der Tilgungsleistungen herangezogen wird.
Den
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.584.650 EUR stehen die
Einzahlungen aus Zuwendungen von 1.261.890 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein
investiver Finanzierungsfehlbetrag von 322.760 EUR. Die Deckung erfolgt über
den Einsatz vorhandener Finanzmittel. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf
357.220 EUR.
Die
Übertragungen aus dem Jahr 2021 wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates
vom 16.02.2022 beschlossen bzw. zur Kenntnis gegeben und sind in der Übersicht
berücksichtigt.
Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.