Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Rat nach den örtlichen Bedürfnissen, in der Regel jedoch halbjährlich, über den Stand des Vollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Zur Haushaltsplanung

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wurde im Verbandsgemeinderat am 08.12.2021 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 10.12.2021.

Gemäß § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge im Ergebnishaushalt 11.563.130 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 11.749.270 EUR. Der Ergebnishaushalt 2022 schließt nach der Planung mit einem Jahresfehlbetrag von 186.140 EUR ab.

Nach der Planung ergibt sich aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt einschließlich der Zinsein- und -auszahlungen ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 357.220 EUR, der zur Deckung der Tilgungsleistungen herangezogen wird.

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.584.650 EUR stehen die Einzahlungen aus Zuwendungen von 1.261.890 EUR gegenüber. Es ergibt sich ein investiver Finanzierungsfehlbetrag von 322.760 EUR. Die Deckung erfolgt über den Einsatz vorhandener Finanzmittel. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 357.220 EUR. 

Die Übertragungen aus dem Jahr 2021 wurden in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.02.2022 beschlossen bzw. zur Kenntnis gegeben und sind in der Übersicht berücksichtigt.

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.