Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt

 

1.         den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2020 festzustellen

             und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

2.         der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 2.459.080,37 EUR (davon 187.891,57 EUR im ordentlichen Bereich und 2.271.188,80 EUR im investiven Bereich) zuzustimmen und

3.         die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushalts-              Überschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen         geschehen ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 

2. Entlastungserteilung

 

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 


 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von 60.746,85 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr - um 1.026.576,85 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 891.830,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen von 248.900 EUR, der Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden mit 127.400 EUR (hauptsächlich bei der Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden, der Grundschule Pfarrer-Bechtel, dem Verwaltungsgebäude sowie im Bereich der Gewässer 3. Ordnung), im Bereich der Datenverarbeitung mit 126.100 EUR (Bereich Planung, Betrieb und Entwicklung der Hard- und Software, für die Weiterentwicklung der sozialen Medien und das Bürgerportal-Kreisprojekt kam nicht zur Anwendung), bei Vergütungen an Sachverständige und Rechtsberatung sowie die Erstellung eines Flächennutzungsplanes mit 95.300 EUR (u. a. Einsparung IT-Betreuung an Schulen und Kindergärten durch Externe, allgemeine Beratung/Rechtsbeistand für die Verwaltung) und bei den Aufwendungen für Dienstleistungen i. H. v. 70.600 EUR (u. a. Einsparung Durchführung Sommerferienprogramm durch Externe, Dozentenhonorare Volkshochschule, Anerkennung der Felsenkeller als Weltkulturerbe) zurückzuführen.

 

Mehraufwendungen entstanden insbesondere für das SWR Autokino-Festival sowie für die Veranstaltung „Kultur im Biergarten“ mit 43.600 EUR (beide Veranstaltungen wurden im Rahmen der Corona-Pandemie durchgeführt).

 

Mindererträge sind im Wesentlichen im Bereich der Vergnügungssteuer (126.200 EUR) aufgrund der Corona-Pandemie entstanden.

 

Mehrerträge waren im Bereich der sozialen Sicherung über 176.800 EUR (insb. wg. Abrechnung Asylbewerberleistungen Vorjahre sowie Anpassung Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung) und aus der Auflösung von Rückstellungen von 95.500 EUR (insb. Pensions- und Beihilferückstellungen) zu verzeichnen.

 

Da ab dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“ nicht mehr zur Anwendung kommt, entfallen zukünftig die Buchungen über Gewinne oder Verluste des Eigenbetriebes.

 

Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem Umfang.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 712.233,75 EUR aus, wobei

a)       ein Überschuss mit 654.278,21 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und

b)      ein Fehlbetrag von 1.431,34 EUR bei den durchlaufenden Geldern,

c)       ein Fehlbetrag von 602.456,97 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und weiterhin

d)      ein Überschuss mit 661.843,85 EUR bei den Investitionskrediten aufgrund der Neuaufnahme abzüglich der Höhe der geleisteten planmäßigen Tilgungsleistungen entstand.

 

Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 10.988.868,01 EUR.

 

Nach der Haushaltssatzung 2020, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen über 706.740,00 EUR vorgesehen. Aus dem Vorjahr bestand eine Übertragung der Kreditermächtigung von 250.000,00 EUR. Im Haushaltsjahr wurde ein Investitionskredit von insg. 956.740,00 EUR aufgenommen.

 

Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 2.459.080,37 EUR (davon 187.891,57 EUR im ordentlichen Bereich und 2.271.188,80 EUR im investiven Bereich) in das Jahr 2021 übertragen.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nichtöffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zu Prüfung des Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 04.05.2022 vorgenommen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis in der Sitzung des Rates vorstellen.

 

Vor Einstieg in die Beschlussfassung merkt Herr Retterath an, dass das Eigenkapital der Verbandsgemeinde konstant bleibe, wohingegen sich dieses in der Stadt und den Ortsgemeinden stetig verringere.