Gesamtbeschluss:

 

a)    Der Stadtrat beschließt den Abschluss des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen Einzelbeschlüsse. Diese Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der Niederschrift.

 

b)    Des Weiteren beschließt der Stadtrat den vorliegenden Bebauungsplan „Hospitalstraße“, bestehend aus Satzung, Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gem. § 10 BauGB unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse. 

 

Weiterhin wird die als Anlage beigefügte Begründung zum Bebauungsplan ebenfalls unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

Ernst Einig

 

 

Für das vorliegende Plangebiet wurde bereits in den Jahren 2013-2015 ein Bauleit-planverfahren zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes (WA) nach § 13 a BauGB durchgeführt. Dieses wurde zwar fast vollständig durchlaufen (bis zum Satzungsbeschluss am 28.04.2015), jedoch wurde der Satzungsbeschluss nie bekannt gemacht, weil der Vorhabenträger noch Plananpassungswünsche geäußert hat. Diese wurden 2021 abgearbeitet.

 

Aufgrund dessen und des langen Zeitablaufes hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 21.12.2021 einen erneuten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB gefasst.

 

In dieser Sitzung hat der Stadtrat ebenfalls den Planentwurf angenommen und beschlossen die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Veröffentlichung zur Offenlage erfolgte am 09.03.2022 im Bekanntmachungsorgan der Stadt Mendig. Die Offenlage fand vom 17.03.2022 bis einschl. 20.04.2022 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 11.03.2022 und hat im gleichen Zeitraum stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung aufgeführt.

 

Weiterhin sind der Bebauungsplanentwurf (Satzung, Planzeichnung und textliche Festsetzungen) sowie die Begründung mit Anlagen (Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung) dieser Vorlage beigefügt.

 

Der vorliegende Entwurf kann unter Einarbeitung der Ergebnisse aus der Würdigung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen werden.