Gesamtbeschluss:
a)
Der Stadtrat beschließt den Abschluss des
Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
unter Verweis auf die in der Anlage aufgeführten und beschlossenen
Einzelbeschlüsse. Diese Anlage mit Ihren Einzelbeschlüssen wird somit Teil der
Niederschrift.
b) Des Weiteren beschließt der Stadtrat den
vorliegenden Bebauungsplan „Hospitalstraße“, bestehend aus Satzung,
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gem. § 10 BauGB unter
Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse.
Weiterhin wird die als Anlage beigefügte
Begründung zum Bebauungsplan ebenfalls unter Berücksichtigung der
Einzelbeschlüsse beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss
öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Ernst Einig
Für das vorliegende Plangebiet wurde bereits in den Jahren 2013-2015 ein
Bauleit-planverfahren zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes (WA) nach § 13 a
BauGB durchgeführt. Dieses wurde zwar fast vollständig durchlaufen (bis zum
Satzungsbeschluss am 28.04.2015), jedoch wurde der Satzungsbeschluss nie
bekannt gemacht, weil der Vorhabenträger noch Plananpassungswünsche geäußert
hat. Diese wurden 2021 abgearbeitet.
Aufgrund dessen und des langen Zeitablaufes hat der Stadtrat in seiner
Sitzung am 21.12.2021 einen erneuten Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1
i.V.m. § 13 a BauGB gefasst.
In dieser Sitzung hat der
Stadtrat ebenfalls den Planentwurf angenommen und beschlossen die öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Veröffentlichung zur Offenlage erfolgte am 09.03.2022 im
Bekanntmachungsorgan der Stadt Mendig. Die Offenlage fand vom 17.03.2022 bis
einschl. 20.04.2022 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
erfolgte mit Schreiben vom 11.03.2022 und hat im gleichen Zeitraum
stattgefunden. Die eingegangenen
Stellungnahmen sind in der Anlage mit den dazugehörigen
Einzelbeschlussvorschlägen zur Würdigung aufgeführt.
Weiterhin sind der Bebauungsplanentwurf (Satzung, Planzeichnung und textliche Festsetzungen) sowie die Begründung mit Anlagen (Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung) dieser Vorlage beigefügt.
Der vorliegende Entwurf kann unter Einarbeitung der Ergebnisse aus der Würdigung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen werden.