Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die nachfolgenden Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG vom 01.08.1977 zuletzt geändert am 28.09.2021 (GVBl. S. 543) als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

„Bahnstraße“ bestehend aus den Flurstücken Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/108 (groß 518 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/109 (groß 605 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/112 (groß 3.297 m²) sowie Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 76/3 (groß 640 m²). Darüber hinaus Teilstücke der Flurstücke Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/104 sowie Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/25 (groß zusammen ca. 60 m²).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 zuletzt geändert am 28.09.2021 (GVBl. S. 543) sind Straßen nach ihrer erstmaligen Herstellung zu widmen.

 

Die Widmung ist ein Hoheitsakt, durch den die Verkehrsfläche die rechtliche Eigenschaft einer öffentlich-rechtlichen Straße erhält, an die wiederum bestimmte Rechtsfolgen geknüpft werden, so vor allem das Recht für jedermann zur ungehinderten Benutzung der Straße (sog. Gemeingebrauch). Für den „Widmungsakt“ ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

 

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) wurde vor kurzem fertiggestellt. Die nachfolgenden Flurstücke:

 

-          Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/108 (groß 518 m²),

-          Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/109 (groß 605 m²),

-          Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/112 (groß 3.297 m²)

-          sowie Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 76/3 (groß 640 m²)

 

befinden sich im Eigentum der Stadt Mendig (siehe Anlage 1). Die förmliche Widmung für diese Straße ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Darüber hinaus sind Teilstücke der Flurstücke Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/104 und Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück 12/25 (groß zusammen ca. 60 m²) zu widmen (siehe Anlage 2), welche sich im Eigentum der DB Netz AG befinden. Aufgrund eines bestehenden Gestattungsvertrages zwischen der DB Netz AG und der Stadt Mendig vom 03.02.2021 (§ 2 Nr. 2.5) können diese Teilflächen von der Stadt Mendig für den ZOB benutzt werden. Der Gemeinderat sollte daher beschließen, die nachfolgenden Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG zu widmen:

 

„Bahnstraße“ bestehend aus den Flurstücken Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/108 (groß 518 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/109 (groß 605 m²), Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/112 (groß 3.297 m²) sowie Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 76/3 (groß 640 m²). Darüber hinaus Teilstücke der Flurstücke Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/104 sowie Gemarkung Niedermendig, Flur 12, Flurstück-Nr. 12/25 (groß zusammen ca. 60 m²).