Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich ist. Dennoch ist dem Stadtrat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe Übertragungen erfolgt sind.

 

Ergänzend zu den Mitteilungen vom 22.02.2022 und 29.03.2022 sind folgende Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 übertragen worden:

 

Buchungsstelle

Betrag

Wofür

511301-039990-29-4

85.495,32 EUR

Maßnahme „Grunderwerb von Grundstücken im Sanierungsgebiet“

 

511301-096130-42-25

17.787,06 EUR

Maßnahme „Gasthaus Bolz“

 

 

 

114201-023100-18-1

6.650,00 EUR

Grunderwerb von Ackerflächen