Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gemeinsame Ersatzwasserversorgung mit dem WVZ Maifeld-Eifel:

Der Abschluss der Zweckvereinbarung muss nochmal im Verbandsgemeinderat und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zentralkläranlage beschlossen werden, da Passagen in der Vereinbarung abgeändert werden müssen. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zur Kündigung. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag hat der Gemeinde- und Städtebund bereits dem Werkleiter zukommen lassen.