Sitzung: 22.06.2022 Werkausschuss VG
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gemeinsame Ersatzwasserversorgung mit dem WVZ
Maifeld-Eifel:
Der Abschluss der Zweckvereinbarung muss nochmal im Verbandsgemeinderat und in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Zentralkläranlage beschlossen werden, da Passagen in der Vereinbarung abgeändert werden müssen. Diese betreffen insbesondere die Regelungen zur Kündigung. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag hat der Gemeinde- und Städtebund bereits dem Werkleiter zukommen lassen.