TOP Ö 2: Bauleitplanung der Stadt Mendig, Bebauungsplan „Industriegebiet Mendig Erweiterung in östlicher Richtung“, 2. Änderung; a) Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Annahme des Entwurfes c) Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB