Sachverhalt:
Nach § 48 GemO wurde entschieden,
an den Bündelausschreibungen Strom und Erdgas für den Zeitraum 2023-2025 weiter
teilzunehmen.
Der Paragraph besagt, dass der
Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die
Gemeinde bis zu Sitzung des Gemeinderates aufgeschoben werden kann, im Benehmen
mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats entscheiden darf.
Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig mit dem Eigenbetrieb Wasser und
Abwasser, Zentralkläranlage Mendig, Stadt Mendig sowie den dazugehörigen
Gemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld haben die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit den Ausschreibungen für die Belieferung
Strom und Erdgas für den Zeitraum
2023-2025 beauftragt.
Die Beschaffung von Strom und Erdgas ist aufgrund der extrem
unbeständigen Energiemärkte derzeit mit hohen Risiken behaftet. In jedem Fall
muss daher mit erheblichen Preissteigerungen gerechnet werden.
Um dem möglichst entgegenzuwirken, aufgrund der Lage in der Ukraine, hat
der Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, in enger
Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, folgende Entscheidung
getroffen:
- Die strukturierte Beschaffung erfolgt,
wie bisher an insgesamt vier festen Terminen. Bislang erfolgte die Beschaffung
der gesamten Liefermenge an diesen vier Terminen, die im Zeitraum zwischen
Zuschlagserteilung und Lieferbeginn (Oktober bis November) lagen, in 4 Tranchen
zu 25 Prozent. Die Änderung besteht darin, dass die Beschaffung der Liefermenge
für das Lieferjahr 2023 an zwei Terminen (2 Tranchen zu je 50 %) im Zeitraum
Oktober bis November 2022 erfolgt. Für die Lieferjahre 2024 und 2025 erfolgt
die Beschaffung ebenfalls an den vorgenannten 2 Terminen sowie an 2 weiteren
Terminen im Zeitraum Januar bis Juni 2023 (4 Tranchen zu je 25 %).
- Die Preisbildung erfolgt getrennt für
jedes Lieferjahr. Bisher wurde ein Durchschnittspreis für drei Jahre ermittelt.
Würde man daran festhalten, würde es bedeuten, dass die Bieter sich über hohe
Risikoaufschläge absichern würden.
- Das Risiko einer ungünstigen
Preisentwicklung zwischen Referenzstichtag/Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung
soll dadurch verringert werden, dass eine Verkürzung der Bindefrist soweit es
möglich ist, vorgenommen wird.
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH hat angeboten, für
diejenigen die in Anbetracht der notwendigen Anpassungen der Beschaffungsstrategie,
die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht anerkennen möchten, bis spätestens zum 25.04.2022 von dem erteilten Auftrag zur
Bündelausschreibung für die Belieferung von Strom und Erdgas
zurückzutreten.
Die Belieferung von Strom und Erdgas würde ab dem 01.01.2023 dann in der
Grundversorgung erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte an den Bündelausschreibungen weiterhin
teilgenommen werden, um durch die strukturierte Beschaffung und die
Beschaffungsmengen die Risiken der zum Teil schon sich abzeichnenden
erheblichen Preissteigerungen hoffentlich ein Stück weit entgegen wirken zu
können. Klar ist schon heute, dass die Energiepreise auch in den Grundtarifen
erheblich ansteigen werden. Es wurden bereits Preiserhöhungen in den
bestehenden Grundtarifen zum 01.03.2022 vollzogen und erneute Preissteigerungen
zum 01.06.2022 angekündigt, sodass die gesamte Situation am Energiemarkt
derzeit nicht prognostizierbar ist.
Die Eilentscheidung des
Stadtbürgermeisters, an den Bündelausschreibungen, unter den vorgeschlagenen,
geänderten Modalitäten teilzunehmen, wird zur Kenntnis genommen.