Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Gräberfeldes für anonyme Urnenreihengrabstätten auf der oberen Terrasse rechts neben dem Treppenaufgang und ein weiteres Gräberfeld für Urnenreihengrabstätten links neben dem Treppenaufgang.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Erlass der als Anlage beigefügten „2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld“. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Gemeinderatssitzung die mit dem heutigen Beschluss notwendig werdende Anpassung der Friedhofsgebührensatzung vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Dorfmoderation fand am 06.04.2022 ein Projektabend rund um die Thematik Friedhof statt. Dabei wurde u.a. empfohlen, auf der oberen Terrasse des Friedhofs, unmittelbar rechts neben dem Treppenaufgang, ein Gräberfeld für anonyme Urnenbestattungen anzulegen.

 

Für die Einrichtung dieses Gräberfeldes für anonyme Urnenbestattungen ist auch die Aufnahme von entsprechenden Regelungen in der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld erforderlich.

 

Dieser Sitzungsvorlage ist einmal ein Entwurf der hierzu zu erlassenden „2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld“ beigefügt. Daneben ist eine Gesamtfassung der vorgenannten Friedhofssatzung beifügt, in der die Änderungen der jetzt anstehenden Änderungssatzung bereits eingearbeitet sind. In beiden Dokumenten sind die maßgeblichen Änderungen zur besseren Erkennbarkeit kursiv dargestellt und rot eingefärbt.

 

Die Einführung der neuen anonymen Urnenreihengrabstätten bedingt auch eine Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung. Da der Verwaltung zurzeit noch nicht alle Eckdaten zu dem neuen Grabfeld vorliegen, die letztlich auch Einfluss auf die Gebühren haben könnten, soll eine Beratung über diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Gemeinderates Volkesfeld stattfinden.