Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Einrichtung eines Gräberfeldes für anonyme Urnenreihengrabstätten
auf der oberen Terrasse rechts neben dem Treppenaufgang und ein weiteres
Gräberfeld für Urnenreihengrabstätten links neben dem Treppenaufgang.
Weiterhin beschließt
der Gemeinderat den Erlass der als Anlage beigefügten „2. Satzung zur Änderung
der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld“. Die Verwaltung wird
beauftragt, zur nächsten Gemeinderatssitzung die mit dem heutigen Beschluss
notwendig werdende Anpassung der Friedhofsgebührensatzung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Dorfmoderation fand am 06.04.2022 ein Projektabend rund um
die Thematik Friedhof statt. Dabei wurde u.a. empfohlen, auf der oberen
Terrasse des Friedhofs, unmittelbar rechts neben dem Treppenaufgang, ein
Gräberfeld für anonyme Urnenbestattungen anzulegen.
Für die Einrichtung dieses Gräberfeldes für anonyme Urnenbestattungen ist
auch die Aufnahme von entsprechenden Regelungen in der Friedhofssatzung der
Ortsgemeinde Volkesfeld erforderlich.
Dieser Sitzungsvorlage ist einmal ein Entwurf der hierzu zu erlassenden
„2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Volkesfeld“
beigefügt. Daneben ist eine Gesamtfassung der vorgenannten Friedhofssatzung
beifügt, in der die Änderungen der jetzt anstehenden Änderungssatzung bereits
eingearbeitet sind. In beiden Dokumenten sind die maßgeblichen Änderungen zur
besseren Erkennbarkeit kursiv dargestellt und rot eingefärbt.
Die Einführung der neuen anonymen Urnenreihengrabstätten bedingt auch
eine Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung. Da der Verwaltung zurzeit noch
nicht alle Eckdaten zu dem neuen Grabfeld vorliegen, die letztlich auch
Einfluss auf die Gebühren haben könnten, soll eine Beratung über diese
Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Gemeinderates Volkesfeld stattfinden.