Sachverhalt:
Nach § 48 GemO wurde entschieden,
an der Bündelausschreibung Strom für den Zeitraum 2023-2025 weiter
teilzunehmen.
Der Paragraph besagt, dass der
Bürgermeister in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die
Gemeinde bis zu Sitzung des Gemeinderates aufgeschoben werden kann, im Benehmen
mit den Beigeordneten anstelle des Gemeinderats entscheiden darf.
Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig mit dem Eigenbetrieb Wasser und
Abwasser, Zentralkläranlage Mendig, Stadt Mendig sowie den dazugehörigen
Gemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld haben die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung für die Belieferung Strom
für den Zeitraum 2023-2025 beauftragt.
Die Beschaffung von Strom ist aufgrund der extrem unbeständigen
Energiemärkte derzeit mit hohen Risiken behaftet. In jedem Fall muss daher mit
erheblichen Preissteigerungen gerechnet werden.
Um dem möglichst entgegenzuwirken, aufgrund der Lage in der Ukraine, hat
der Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, in enger
Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, folgende
Entscheidung getroffen:
- Die strukturierte Beschaffung erfolgt,
wie bisher an insgesamt vier festen Terminen. Bislang erfolgte die Beschaffung
der gesamten Liefermenge an diesen vier Terminen, die im Zeitraum zwischen
Zuschlagserteilung und Lieferbeginn (Oktober bis November) lagen, in 4 Tranchen
zu 25 Prozent. Die Änderung besteht darin, dass die Beschaffung der Liefermenge
für das Lieferjahr 2023 an zwei Terminen (2 Tranchen zu je 50 %) im Zeitraum
Oktober bis November 2022 erfolgt. Für die Lieferjahre 2024 und 2025 erfolgt
die Beschaffung ebenfalls an den vorgenannten 2 Terminen sowie an 2 weiteren
Terminen im Zeitraum Januar bis Juni 2023 (4 Tranchen zu je 25 %).
- Die Preisbildung erfolgt getrennt für
jedes Lieferjahr. Bisher wurde ein Durchschnittspreis für drei Jahre ermittelt.
Würde man daran festhalten, würde es bedeuten, dass die Bieter sich über hohe
Risikoaufschläge absichern würden.
- Das Risiko einer ungünstigen
Preisentwicklung zwischen Referenzstichtag/Angebotsabgabe und
Zuschlagserteilung soll dadurch verringert werden, dass eine Verkürzung der
Bindefrist soweit es möglich ist, vorgenommen wird.
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH bietet an, für diejenigen
die in Anbetracht der notwendigen Anpassungen der Beschaffungsstrategie die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht anerkennen möchten, bis spätestens zum 25.04.2022 von dem erteilten Auftrag zur
Bündelausschreibung für die Belieferung von Strom zurückzutreten.
Die Belieferung von Strom würde ab dem 01.01.2023 dann in der
Grundversorgung erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte an der Bündelausschreibung weiterhin
teilgenommen werden, um durch die strukturierte Beschaffung und die
Beschaffungsmengen die Risiken der zum Teil schon sich abzeichnenden
erheblichen Preissteigerungen hoffentlich ein Stück weit entgegen wirken zu
können. Klar ist schon heute, dass die Energiepreise auch in den Grundtarifen
erheblich ansteigen werden. Es wurden bereits Preiserhöhungen in den
bestehenden Grundtarifen zum 01.03.2022 vollzogen und erneute Preissteigerungen
zum 01.06.2022 angekündigt, sodass die gesamte Situation am Energiemarkt
derzeit nicht prognostizierbar ist.
Die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters, an der Bündelausschreibung, unter den vorgeschlagenen, geänderten Modalitäten teilzunehmen, wird zur Kenntnis genommen.