Sitzung: 04.05.2022 Rechnungsprüfungsausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/266/2022
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat
- den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2020
festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt
2.459.080,37 EUR (davon 187.891,57 EUR im ordentlichen
Bereich und 2.271.188,80 EUR im investiven Bereich) zuzustimmen,
- dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2020 zu
erteilen und
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von
60.746,85 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der
Übertragungen aus dem Vorjahr - um 1.026.576,85 EUR gegenüber der Haushaltsplanung,
die einen Fehlbetrag von 891.830,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen von 248.900 EUR, der Unterhaltung von Grundstücken und
Gebäuden mit 127.400 EUR (hauptsächlich bei der
Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden, der Grundschule Pfarrer-Bechtel, dem
Verwaltungsgebäude sowie im Bereich der Gewässer 3. Ordnung), im Bereich der Datenverarbeitung mit
126.100 EUR (Bereich Planung, Betrieb und
Entwicklung der Hard- und Software, für die Weiterentwicklung der sozialen
Medien und das Bürgerportal-Kreisprojekt kam nicht zur Anwendung), bei Vergütungen an Sachverständige und
Rechtsberatung sowie die Erstellung eines Flächennutzungsplanes mit 95.300 EUR (u. a. Einsparung IT-Betreuung an Schulen und Kindergärten durch Externe,
allgemeine Beratung/Rechtsbeistand für die Verwaltung) und bei den Aufwendungen für Dienstleistungen
i. H. v. 70.600 EUR (u. a. Einsparung
Durchführung Sommerferienprogramm durch Externe, Dozentenhonorare Volkshochschule,
Anerkennung der Felsenkeller als Weltkulturerbe) zurückzuführen.
Mehraufwendungen entstanden insbesondere für das SWR Autokino-Festival
sowie für die Veranstaltung „Kultur im Biergarten“ mit 43.600 EUR (beide Veranstaltungen wurden im Rahmen der Corona-Pandemie durchgeführt).
Mindererträge sind im Wesentlichen im Bereich der Vergnügungssteuer
(126.200 EUR) aufgrund der Corona-Pandemie entstanden.
Mehrerträge waren im Bereich der sozialen Sicherung über 176.800 EUR (insb. wg. Abrechnung Asylbewerberleistungen Vorjahre sowie Anpassung
Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung) und aus der Auflösung von Rückstellungen von
95.500 EUR (insb. Pensions- und
Beihilferückstellungen) zu
verzeichnen.
Da ab dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“ nicht
mehr zur Anwendung kommt, entfallen zukünftig die Buchungen über Gewinne oder
Verluste des Eigenbetriebes.
Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von
erheblichem Umfang.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 712.233,75 EUR aus, wobei
a)
ein
Überschuss mit 654.278,21 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen und
b)
ein
Fehlbetrag von 1.431,34 EUR bei den durchlaufenden Geldern,
c)
ein
Fehlbetrag von 602.456,97 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
weiterhin
d)
ein
Überschuss mit 661.843,85 EUR bei den Investitionskrediten aufgrund der
Neuaufnahme abzüglich der Höhe der geleisteten planmäßigen Tilgungsleistungen
entstand.
Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der
Ergebnisrechnung auf nunmehr 10.988.868,01 EUR.
Nach der Haushaltssatzung 2020, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt
wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen über 706.740,00 EUR
vorgesehen. Aus dem Vorjahr bestand eine Übertragung der Kreditermächtigung von
250.000,00 EUR. Im Haushaltsjahr wurde ein Investitionskredit von insg.
956.740,00 EUR aufgenommen.
Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 2.459.080,37
EUR (davon 187.891,57 EUR im ordentlichen Bereich
und 2.271.188,80 EUR im investiven Bereich) in das Jahr 2021 übertragen.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner
nichtöffentlichen Sitzung, ebenfalls am 04.05.2022, vorgenommen.