Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. den Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  2. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 950.318,40 EUR im investiven Bereich zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“, den Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald und den Ausbau eines Gehwegs in der Jahnstraße sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 950.318,40 EUR zuzustimmen,
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2. Entlastungserteilung

Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Hans-Peter Ammel

Achim Grün

Frank Post

Jörg Lempertz

Den Vorsitz übernimmt Herr Edgar Girolstein.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag (Posten E23) von 308.200,45 EUR ab. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 172.190,00 EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis verschlechtert sich somit um 136.010,45 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.

 

Dies ist insbesondere auf Mindererträge aus der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und aus Grundstücksverkäufen sowie bei den Eintrittsgeldern zurückzuführen. Demgegenüber stehen Mehrerträge bei der Grundsteuer B und aus der Auflösung des im Jahr 2019 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich.

 

Einsparungen ergaben sich bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und der Infrastruktur, den Abschreibungen sowie bei dem Verlust aus dem Abgang der Wasser- und Kanalleitungen im Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ an den Eigenbetrieb Wasser/Abwasser.

 

Die Zahlen wurden tlw. bestimmt durch die Corona-Pandemie, die sich Anfang des Jahres 2020 ausgebreitet und die wirtschaftlichen Abläufe negativ beeinflusst hat.

 

Aus dem Haushaltsvorjahr 2019 erfolgte keine Mittelübertragung im Bereich der Aufwendungen. Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 316.147,27 EUR aus, wovon

a)       ein Fehlbetrag von 417.242,24 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 1.543.834,56 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,

c)       ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 1.644.929,53 EUR entstand.

 

Durch den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 316.147,27 EUR und beträgt zum 31.12.2020 = 3.266.734,45 EUR.

 

Die vom Vorjahr 2019 übertragenen Haushaltsmittel im investiven Bereich von 1.240.155,71 EUR wurden verwendet zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und den Ausbau der B 256 am Flugplatz.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021 mit insgesamt 950.318,40 EUR zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“, den Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald sowie den Ausbau eines Gehwegs in der Jahnstraße.

 

Nach der Haushaltssatzung 2020, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 2.341.800,00 EUR vorgesehen (Anteil ISB-Darlehn = 641.200,00 EUR, sonst. Investitionskredit = 1.700.600,00 EUR).

 

Aus dem Haushaltsjahr 2019 wurde ein Betrag i.H.v. 2.072.835,61 EUR übertragen. Im Jahr 2020 erfolgte die Aufnahme von Investitionskrediten über insgesamt 1.288.000,00 EUR. Weiterhin erfolgte der Abruf des 2. Abschlags aus dem ISB-Darlehn i. H. v. 980.840,00 EUR.

Umschuldungen wurden keine vorgenommen. Eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2021 erfolgte i.H.v. 950.318,40 EUR (sonst. Investitionskredit).

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 4.766.737,67 EUR.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2020 in seiner Sitzung am 25.04.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.