Beschluss:
1. Feststellung
des Jahresabschlusses 2020
Der Stadtrat beschließt:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2020 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 950.318,40 EUR im investiven
Bereich zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“, den Einbau
einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald und den Ausbau
eines Gehwegs in der Jahnstraße sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 950.318,40
EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister
der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister
vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Hans-Peter Ammel
Achim Grün
Frank Post
Jörg Lempertz
Den Vorsitz übernimmt Herr Edgar Girolstein.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag (Posten E23) von 308.200,45 EUR ab. In der
Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 172.190,00 EUR ausgewiesen. Das
Jahresergebnis verschlechtert sich somit um 136.010,45 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung.
Dies ist insbesondere auf Mindererträge aus
der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und aus
Grundstücksverkäufen sowie bei den Eintrittsgeldern zurückzuführen.
Demgegenüber stehen Mehrerträge bei der Grundsteuer B und aus der Auflösung des
im Jahr 2019 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich.
Einsparungen ergaben sich bei den Personal-
und Versorgungsaufwendungen, den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden
und der Infrastruktur, den Abschreibungen sowie bei dem Verlust aus dem Abgang
der Wasser- und Kanalleitungen im Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ an den
Eigenbetrieb Wasser/Abwasser.
Die Zahlen wurden tlw. bestimmt durch die Corona-Pandemie, die sich Anfang des Jahres 2020 ausgebreitet und die wirtschaftlichen Abläufe negativ beeinflusst hat.
Aus dem Haushaltsvorjahr 2019 erfolgte keine
Mittelübertragung im Bereich der Aufwendungen. Von den Haushaltsermächtigungen
der Aufwendungen erfolgt keine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 316.147,27 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 417.242,24 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 1.543.834,56 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein Überschuss
bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 1.644.929,53
EUR entstand.
Durch den Fehlbetrag erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde um 316.147,27 EUR und beträgt zum 31.12.2020 = 3.266.734,45 EUR.
Die vom Vorjahr 2019 übertragenen Haushaltsmittel im investiven Bereich
von 1.240.155,71 EUR wurden verwendet zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer
Wohnungsbau“ und den Ausbau der B 256 am Flugplatz.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021 mit insgesamt
950.318,40 EUR zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“, den Einbau
einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald sowie den Ausbau
eines Gehwegs in der Jahnstraße.
Nach der Haushaltssatzung 2020, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 2.341.800,00 EUR
vorgesehen (Anteil ISB-Darlehn = 641.200,00 EUR, sonst. Investitionskredit = 1.700.600,00 EUR).
Aus dem Haushaltsjahr 2019 wurde ein Betrag i.H.v. 2.072.835,61 EUR
übertragen. Im Jahr 2020 erfolgte die Aufnahme von Investitionskrediten über
insgesamt 1.288.000,00 EUR. Weiterhin erfolgte der Abruf des 2. Abschlags aus
dem ISB-Darlehn i. H. v. 980.840,00 EUR.
Umschuldungen wurden keine vorgenommen. Eine Übertragung gem. § 103 GemO
ins Jahr 2021 erfolgte i.H.v. 950.318,40 EUR (sonst. Investitionskredit).
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
in der Ergebnisrechnung auf 4.766.737,67 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2020 in seiner Sitzung am 25.04.2022 geprüft. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.