1.)

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, über den Tagesordnungspunkt geheim abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 2.)

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Durchführungsvertrages und damit der geänderten Bauausführung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

7

Ablehnung

7

Stimmenenthaltungen

2

 

Beschluss:

Aufgrund der Stimmengleichheit ist der Antrag zur Änderung des Durchführungsvertrages und damit zur geänderten Bauausführung gemäß § 40 Abs. 1 S. 2 GemO somit abgelehnt.

 

Hinweis:

Beschlüsse des Gemeinderats bedürfen nach § 40 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

Jürgen Jakob

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Fallerstraße“ wurde als sog. vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Bestandteil des Bebauungsplanes ist ein Durchführungsvertrag, mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan. Anlage zu diesem Vertrag sind konkrete Ausführungspläne.

 

In der Sitzung am 05.09.2019 wurde der Satzungsbeschluss gefasst und der Durchführungsvertrag, mit seinen Anlagen, wurde vor Fassung des Satzungsbeschlusses durch den Ortsbürgermeister unterzeichnet. Diese Unterlagen legen genau fest, wie das Vorhaben auszuführen ist. Lt. Vertrag sind geringfügige Änderungen ohne eine Vertragsanpassung zulässig.

 

Im Januar 2021 hat der Gemeinderat einem Abweichungsantrag zugestimmt, der die Realisierung einer durchgehenden Dachgaube im von der Fallerstraße abgewandten Dachgeschossbereich zum Inhalt hatte. Danach sollte die rückwärtige Ansicht wie folgt sein:

 

 

Der Vorhabenträger führt in seinem Antrag aus, dass dabei planerisch allerdings nicht berücksichtigt wurde, dass durch die resultierende Verkleinerung der nach Süd-Osten ausgerichteten Dachfläche kein ausreichender Platz mehr für die Installation der vorgesehenen PV-Module gegeben war. Zur Beseitigung dieses Mangels wurde die verfügbare Dachfläche dann mit einem Schleppdach vergrößert. Hieraus resultierend ergibt sich für diese Fläche die zusätzliche Nutzungsmöglichkeit eines überdachten Terrassenbereichs.

 

Der aktuelle Stand der Bauausführung sowie die geänderten Planunterlagen sind als Anlagen beigefügt. Der Vorhabenträger räumt ein es versäumt zu haben, diese nochmalige Änderung vorab zu kommunizieren und im Vorfeld legitimieren zu lassen.

 

Der Vorhabenträger hat nunmehr mit Schreiben vom 11.04.2022 die Änderung des Durchführungsvertrages beantragt und um Zustimmung zu der geänderten Ausführung seitens der Gemeinde gebeten.