Sitzung: 25.04.2022 Rechnungsprüfungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/168/2021
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2020 festzustellen und das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
- dem
Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, soweit diese den Stadtbürgermeister vertreten haben,
Entlastung zum Jahresabschluss 2020 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 950.318,40 EUR im investiven
Bereich zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“, den Einbau
einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald und für den
Ausbau eines Gehwegs in der Jahnstraße sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 950.318,40 EUR
zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die
Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung
2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag (Posten E23) von 308.200,45
EUR ab. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 172.190,00 EUR
ausgewiesen. Das Jahresergebnis verschlechtert sich somit um 136.010,45 EUR
gegenüber der Haushaltsplanung.
Dies
ist insbesondere auf Mindererträge aus der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer und aus Grundstücksverkäufen sowie bei den Eintrittsgeldern
zurückzuführen. Demgegenüber stehen Mehrerträge bei der Grundsteuer B und aus
der Auflösung des im Jahr 2019 eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus
dem kommunalen Finanzausgleich.
Einsparungen
ergaben sich bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, den geplanten
Unterhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und der Infrastruktur, den Abschreibungen
sowie bei dem Verlust aus dem Abgang der Wasser- und Kanalleitungen im
Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“ an den Eigenbetrieb Wasser/Abwasser.
Die Zahlen wurden tlw. bestimmt durch die Corona-Pandemie, die sich Anfang des Jahres 2020 ausgebreitet und die wirtschaftlichen Abläufe negativ beeinflusst hat.
Aus
dem Haushaltsvorjahr 2019 erfolgte keine Mittelübertragung im Bereich der
Aufwendungen. Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt keine
Übertragung ins Haushaltsjahr 2021.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen
Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 316.147,27 EUR aus, wovon
a) ein Fehlbetrag von 417.242,24 EUR bei den
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,
b) ein Fehlbetrag von 1.543.834,56 EUR auf die
Investitionstätigkeiten entfällt,
c) ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionskrediten in Höhe von 1.644.929,53 EUR entstand.
Durch den Fehlbetrag erhöht sich die
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 316.147,27 EUR und beträgt
zum 31.12.2020 = 3.266.734,45
EUR.
Die vom Vorjahr 2019 übertragenen
Haushaltsmittel im investiven Bereich von 1.240.155,71 EUR wurden verwendet zur
Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“ und den Ausbau der B 256 am
Flugplatz. Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2021 mit insgesamt
950.318,40 EUR zur Fortführung der Maßnahme „Sozialer Wohnungsbau“, den Einbau
einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald sowie den Ausbau
eines Gehwegs in der Jahnstraße.
Nach der Haushaltssatzung 2020, welche durch
die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen
mit 2.341.800,00 EUR vorgesehen (Anteil ISB-Darlehn = 641.200,00 EUR, sonst.
Investitionskredit = 1.700.600,00
EUR). Aus dem Haushaltsjahr 2019 wurde ein Betrag i.H.v. 2.072.835,61 EUR
übertragen.Im Jahr 2020 erfolgte die Aufnahme von Investitionskrediten über
insgesamt 1.288.000,00 EUR. Weiterhin erfolgte der Abruf des 2. Abschlags aus
dem ISB-Darlehn i. H. v. 980.840,00 EUR. Umschuldungen wurden keine
vorgenommen. Eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2021 erfolgte i.H.v.
950.318,40 EUR (sonst. Investitionskredit).
Das Eigenkapital vermindert sich
aufgrund des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung auf 4.766.737,67
EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020
sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.