Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den weiteren Breitbandausbau voranzutreiben
und stimmt der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde sowie dem Abschluss
einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zu. Gleichzeitig stimmt der Rat
der Kostenübernahme für den Gemeindeanteil zur Erschließung der beiden
Außenbereichslagen als sog. „weißer Fleck“ zu.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit
der Verbandsgemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Auf
die Beratungen aus den Jahren 2018 u. 2019 wird Bezug genommen.
„Der Landkreis hatte ab dem Jahr
2017/2018 federführend für die Kommunen die Antragstellung auf Verbesserung der
DSL-Erschließung bearbeitet. Hierfür wurde ein Antrag auf Förderung sowohl beim
Bund als auch beim Land Rheinland-Pfalz gestellt. Der Bund hat die im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke mit 50%
gefördert; das Land gewährt auf die Wirtschaftlichkeitslücke eine Förderung in
Höhe von 40%. Der verbleibende Eigenanteil i.H.v. 10% wird durch die
betroffenen Kommunen (Ortsgemeinden, Städte und verbandsfreie Gemeinden) getragen.
Der Landkreis trägt die administrativen Kosten der Antragstellung und die
notwendigen Beratungskosten des beauftragten Planungsbüros, inkl. der damit
verbundenen Rechtsberatung. Der Kreistag (20.03.2017) und nachfolgend der
Kreisausschuss (11.12.2017) haben die Vergabe der Erschließungsleistungen zur
Verbesserung der Breitbandinfrastruktur beschlossen.
Zentrale Aufgreifschwelle für die
Fördermöglichkeit ist eine festgestellte Unterversorgung, die nach Definition
der Richtlinie bei einer DSL-Anbindung von < 30 Mbit/s pro Adresse
angenommen wird. Diese Aufgreifschwelle ist Basis der aktuell durchgeführten
DSL-Fördermaßnahme.
In Abstimmung der Förderinstitutionen
kommen innerhalb der Rahmenrichtlinie jetzt drei neue Förderinhalte zum Tragen:
•
FTTB- Erschließung von Industrie- u.
Gewerbegebieten
•
FTTB-Erschließung von Schulen
•
Erschließung sog. Weißer Flecken
Im Rahmen des Arbeitskreises zum
Breitbandausbau wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Förderung von Schulen und den weißen Flecken zwingend zusammenfassend
zu beantragen sind. Nach der bisherigen Definition der Aufgreifschwelle sind
eigentlich alle Schulen und auf Basis der konkreten Erschließungs-situation
alle förderfähigen Industrie- u. Gewerbegebiete im Landkreis schon heute im
Sinne der Richtlinie ausreichend versorgt. Die neue Sichtweise verfolgt jedoch
die Zielrichtung, jetzt pro Nutzeradresse mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung zu
haben: dies bedeutet nicht eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Schule, sondern
eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Klassenzimmer. Auch bei Gewerbegebieten
vertritt man zwischenzeitlich die Sichtweise, dass eine ausreichende Versorgung
von mind. 30 Mbit/s nicht mehr je Adresse, sondern je an das Internet
angeschlossenen Arbeitsplatz o. Betriebsmittel/Maschine im Unternehmen
erfordert. Diese neue Sichtweise hat eine direkte Glasfaseranbindung (FTTB) zur
Folge, da die hiernach erforderlichen Gesamtbandbreitenerfordernisse über eine
FTTC-Technologie nicht erreicht werden können.
Unter dieser neuen
Förderprogrammsituation wurden von der Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit
mit den Kommunen, d.h. den dortigen Breitbandbeauftragten und zusammen mit dem
Ingenieurbüro DataProCon GmbH, eine erneute Adressbewertung und -qualifizierung
durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse hat DataProCon eine Berechnung unter
Berücksichtigung der konkreten Infrastruktur- u. Erschließungssituation mit dem
Ziel durchgeführt, einzelne Lose für die Ausschreibung zu bilden. Dieses
Vorgehen ist schon bei dem aktuellen Förderantrag praktiziert worden und hat im
Ergebnis dazu geführt, dass die Ausschreibungsergebnisse z.T. weit unterhalb
der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke lagen.
Mittlerweile liegen die vorläufigen
Ergebnisse der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke vor. Die Ergebnisse sind
in einer Besprechung im Kreishaus mit dem Planungsbüro und den
Breitbandbeauftragten der Kommunen besprochen worden. Dort wurde dann auch in
einzelnen Fällen Änderungs- und Überarbeitungsbedarf festgestellt, der momentan
abgearbeitet wird.
Überschlägig ist ein vorläufiges
Projektvolumen von ca. 6 Mio. EUR für die Erschließung der Gewerbegebiete
festzustellen und ein Volumen i.H.v. ca. 24 Mio. EUR für die Erschließung der
Schulen und „weißen Flecken“. Eine Bewertung der Antragstellung durch die
Orts-, Verbandsgemeinden und Städte ist noch im Einzelfall durchzuführen mit
der Erklärung, ob eine Antragstellung bezogen auf die beiden Förderanträge
erfolgen soll. Letzten Endes – so ist die Praxis bei dem ersten Förderantrag
gewesen – sind von den Kommunen die 10% Eigenanteil zu tragen; d.h. die
Verbandsgemeinde für die Grundschulen, die Stadt und Ortsgemeinden den
jeweiligen Eigenanteil der Kosten für die Erschließung der Gewerbegebiete und
„weißen Flecken“.
Im Falle einer Zustimmung zur
Antragstellung hat eine Beschlussfassung zu erfolgen, die auch durch den
Abschluss von Kooperationsverträgen die Aufgabenübertragung für die
Erschließung in Zusammenhang mit der Förderung auf die nächst höhere Ebene
beinhaltet mit dem Ziel, das letzten Endes durch Kooperationsverträge eine
Aufgabenübertragung von allen beteiligten Verbandsgemeinden auf den Landkreis
erfolgt.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner
Sitzung am 27.03.2019 bereits seine Zustimmung zum Abschluss einer entsprechenden
Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis erteilt und gleichfalls den
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der
Stadt Mendig sowie den Ortsgemeinden. Ergänzend wurde beschlossen auch die in
Trägerschaft des Landkreises stehende Realschule plus Mendig in den
Förderantrag mit aufzunehmen.“
Die
Ortsgemeinde Thür hatte sich seinerzeit nicht zum Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung entschlossen, da man die Auffassung vertreten hatte,
dass keine unterversorgten Bereiche im Sinne der Förderrichtlinie im Gebiet der
Ortsgemeinde Thür bestehen.
Das
Ausschreibungsverfahren ist zwischenzeitlich erfolgt und die Zuschläge sämtliche
Lose in der Verbandsgemeinde Mendig wurden an die Fa. Westenergie erteilt. Nach
derzeitiger Ausbauplanung soll bereits im April 2022 mit der Erschließung der
weißen Flecken innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig begonnen werden.
Im
Rahmen eines Adressclearings wurden die Polygone nochmals hinsichtlich
zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen hin überprüft und aktualisiert. In
diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass zwei Außenbereichslagen im
Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Thür als unterversorgte Bereiche anzusehen sind
und insoweit ein Ausbau im Rahmen des Förderprogramms möglich wäre. Zum einen
handelt es sich dabei um den Fraukircher Hof und zum anderen um das ehemalige
Betriebsleiterwohnhaus an der Zentralkläranlage Thür (siehe Anlage 1). Die
Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich auf rd. 60.000 EUR. Der Eigenanteil der
Ortsgemeinde beträgt demnach rd. 6.000 EUR.
Für
die förmliche Aufnahme der beiden Adressen in das „Weiße-Flecken-Programm“ ist
zunächst eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Im Rahmen der
Beschlussfassung muss die Ortsgemeinde nunmehr ihrerseits der
Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde zustimmen sowie der
Kostenträgerschaft für den Eigenanteil zur Erschließung der jeweiligen „weißen
Flecken“.