Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den weiteren Breitbandausbau voranzutreiben und stimmt der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde sowie dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung zu. Gleichzeitig stimmt der Rat der Kostenübernahme für den Gemeindeanteil zur Erschließung der beiden Außenbereichslagen als sog. „weißer Fleck“ zu.

 

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die Beratungen aus den Jahren 2018 u. 2019 wird Bezug genommen.

 

„Der Landkreis hatte ab dem Jahr 2017/2018 federführend für die Kommunen die Antragstellung auf Verbesserung der DSL-Erschließung bearbeitet. Hierfür wurde ein Antrag auf Förderung sowohl beim Bund als auch beim Land Rheinland-Pfalz gestellt. Der Bund hat die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke mit 50% gefördert; das Land gewährt auf die Wirtschaftlichkeitslücke eine Förderung in Höhe von 40%. Der verbleibende Eigenanteil i.H.v. 10% wird durch die betroffenen Kommunen (Ortsgemeinden, Städte und verbandsfreie Gemeinden) getragen. Der Landkreis trägt die administrativen Kosten der Antragstellung und die notwendigen Beratungskosten des beauftragten Planungsbüros, inkl. der damit verbundenen Rechtsberatung. Der Kreistag (20.03.2017) und nachfolgend der Kreisausschuss (11.12.2017) haben die Vergabe der Erschließungsleistungen zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur beschlossen.

 

Zentrale Aufgreifschwelle für die Fördermöglichkeit ist eine festgestellte Unterversorgung, die nach Definition der Richtlinie bei einer DSL-Anbindung von < 30 Mbit/s pro Adresse angenommen wird. Diese Aufgreifschwelle ist Basis der aktuell durchgeführten DSL-Fördermaßnahme.

 

In Abstimmung der Förderinstitutionen kommen innerhalb der Rahmenrichtlinie jetzt drei neue Förderinhalte zum Tragen:

 

    FTTB- Erschließung von Industrie- u. Gewerbegebieten

    FTTB-Erschließung von Schulen

    Erschließung sog. Weißer Flecken

 

Im Rahmen des Arbeitskreises zum Breitbandausbau wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung von Schulen und den weißen Flecken zwingend zusammenfassend zu beantragen sind. Nach der bisherigen Definition der Aufgreifschwelle sind eigentlich alle Schulen und auf Basis der konkreten Erschließungs-situation alle förderfähigen Industrie- u. Gewerbegebiete im Landkreis schon heute im Sinne der Richtlinie ausreichend versorgt. Die neue Sichtweise verfolgt jedoch die Zielrichtung, jetzt pro Nutzeradresse mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung zu haben: dies bedeutet nicht eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Schule, sondern eine Versorgung von mind. 30 Mbit/s je Klassenzimmer. Auch bei Gewerbegebieten vertritt man zwischenzeitlich die Sichtweise, dass eine ausreichende Versorgung von mind. 30 Mbit/s nicht mehr je Adresse, sondern je an das Internet angeschlossenen Arbeitsplatz o. Betriebsmittel/Maschine im Unternehmen erfordert. Diese neue Sichtweise hat eine direkte Glasfaseranbindung (FTTB) zur Folge, da die hiernach erforderlichen Gesamtbandbreitenerfordernisse über eine FTTC-Technologie nicht erreicht werden können.

 

Unter dieser neuen Förderprogrammsituation wurden von der Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, d.h. den dortigen Breitbandbeauftragten und zusammen mit dem Ingenieurbüro DataProCon GmbH, eine erneute Adressbewertung und -qualifizierung durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse hat DataProCon eine Berechnung unter Berücksichtigung der konkreten Infrastruktur- u. Erschließungssituation mit dem Ziel durchgeführt, einzelne Lose für die Ausschreibung zu bilden. Dieses Vorgehen ist schon bei dem aktuellen Förderantrag praktiziert worden und hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Ausschreibungsergebnisse z.T. weit unterhalb der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke lagen.

 

Mittlerweile liegen die vorläufigen Ergebnisse der kalkulierten Wirtschaftlichkeitslücke vor. Die Ergebnisse sind in einer Besprechung im Kreishaus mit dem Planungsbüro und den Breitbandbeauftragten der Kommunen besprochen worden. Dort wurde dann auch in einzelnen Fällen Änderungs- und Überarbeitungsbedarf festgestellt, der momentan abgearbeitet wird.

 

Überschlägig ist ein vorläufiges Projektvolumen von ca. 6 Mio. EUR für die Erschließung der Gewerbegebiete festzustellen und ein Volumen i.H.v. ca. 24 Mio. EUR für die Erschließung der Schulen und „weißen Flecken“. Eine Bewertung der Antragstellung durch die Orts-, Verbandsgemeinden und Städte ist noch im Einzelfall durchzuführen mit der Erklärung, ob eine Antragstellung bezogen auf die beiden Förderanträge erfolgen soll. Letzten Endes – so ist die Praxis bei dem ersten Förderantrag gewesen – sind von den Kommunen die 10% Eigenanteil zu tragen; d.h. die Verbandsgemeinde für die Grundschulen, die Stadt und Ortsgemeinden den jeweiligen Eigenanteil der Kosten für die Erschließung der Gewerbegebiete und „weißen Flecken“.

 

Im Falle einer Zustimmung zur Antragstellung hat eine Beschlussfassung zu erfolgen, die auch durch den Abschluss von Kooperationsverträgen die Aufgabenübertragung für die Erschließung in Zusammenhang mit der Förderung auf die nächst höhere Ebene beinhaltet mit dem Ziel, das letzten Endes durch Kooperationsverträge eine Aufgabenübertragung von allen beteiligten Verbandsgemeinden auf den Landkreis erfolgt.

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 bereits seine Zustimmung zum Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis erteilt und gleichfalls den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Mendig sowie den Ortsgemeinden. Ergänzend wurde beschlossen auch die in Trägerschaft des Landkreises stehende Realschule plus Mendig in den Förderantrag mit aufzunehmen.“

 

Die Ortsgemeinde Thür hatte sich seinerzeit nicht zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung entschlossen, da man die Auffassung vertreten hatte, dass keine unterversorgten Bereiche im Sinne der Förderrichtlinie im Gebiet der Ortsgemeinde Thür bestehen.

 

Das Ausschreibungsverfahren ist zwischenzeitlich erfolgt und die Zuschläge sämtliche Lose in der Verbandsgemeinde Mendig wurden an die Fa. Westenergie erteilt. Nach derzeitiger Ausbauplanung soll bereits im April 2022 mit der Erschließung der weißen Flecken innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig begonnen werden.

 

Im Rahmen eines Adressclearings wurden die Polygone nochmals hinsichtlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen hin überprüft und aktualisiert. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass zwei Außenbereichslagen im Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Thür als unterversorgte Bereiche anzusehen sind und insoweit ein Ausbau im Rahmen des Förderprogramms möglich wäre. Zum einen handelt es sich dabei um den Fraukircher Hof und zum anderen um das ehemalige Betriebsleiterwohnhaus an der Zentralkläranlage Thür (siehe Anlage 1). Die Wirtschaftlichkeitslücke beläuft sich auf rd. 60.000 EUR. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde beträgt demnach rd. 6.000 EUR.

 

Für die förmliche Aufnahme der beiden Adressen in das „Weiße-Flecken-Programm“ ist zunächst eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Im Rahmen der Beschlussfassung muss die Ortsgemeinde nunmehr ihrerseits der Aufgabenübertragung auf die Verbandsgemeinde zustimmen sowie der Kostenträgerschaft für den Eigenanteil zur Erschließung der jeweiligen „weißen Flecken“.