Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die vom Gemeinderat am 09.02.2022 beschlossene Haushaltssatzung wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 03.03.2022 weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass gemäß § 93 Abs. 4 GemO der Haushalt 2022 der Ortsgemeinde Bell in der Planung ausgeglichen ist. Die Ortsgemeinde Bell ist damit eine der wenigen Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz, denen dies gelingt.

 

Im Übrigen weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass nach der bevorstehenden Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs mit einer Erhöhung der Nivellierungssätze zu rechnen ist.

 

Verpflichtungsermächtigungen waren im Haushaltsplan nicht vorgesehen.

 

Des Weiteren hat die Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.