Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den eingereichten Vorschlag (Aufstellvorrichtung Maibaum 20.000,00 €) in der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2022 mit seinen Anlagen zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

3

 


Sachverhalt:

Gemäß § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.

 

Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte in der Blick Aktuell Mendig vom 02./09.03.2022. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 10.03.2022, 8.00 Uhr und endete am 23.03.2022, 16.00 Uhr.

 

Vorgebrachte Einwohnervorschläge werden dem Stadtrat in anonymisierter Form zur Beratung vorgelegt.

 

Es wurde folgender Vorschlag am 17.03.2022 per E-Mail eingereicht:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Freude habe ich gesehen, dass in der letzten Aufstellung für den Haushaltsplan eine Aufstellvorrichtung für den Maibaum/Kirmesbaum eingeplant war.

Leider kann ich in der aktuellen Online-Version über die Homepage der Stadt Mendig, keine Position mehr über eine Stahlkonstruktion für die Maibaumaufstellung finden.

Warum wurde die Aufstellvorrichtung gestrichen? Ich bitte nochmals zu bedenken, dass es hier um eine sicherheitsrelevante Vorrichtung geht.

Um die Tradition des Maibaumaufstellen mit Schwalben aufrecht zu erhalten, würde ich mich über eine Rückmeldung bezüglich der Streichung und einer Wiederaufnahme in den Haushaltsplan sehr freuen.“

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu meiner Mail vom 17.03.2022 schlage ich vor, die Aufstellvorrichtung für den Maibaum wieder in den Haushaltsplan aufzunehmen.“