Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung evtl. eingereichter Einwohnervorschläge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
14 |
Ablehnung |
10 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Jahr 2022 für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 16.705.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 17.803.580 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag
von 1.097.760 EUR (Vorjahr -1.054.820 EUR).
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung
ergeben sich u.a. aufgrund der folgenden Positionen:
- erhöhte Erträge bei
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (474.820 EUR), den
Eintrittsgeldern (109.000 EUR), der Gewerbesteuer (550.000 EUR), der
Grundsteuer B (50.000 EUR), der Personalkostenerstattungen des Kreises
(160.120 EUR), den Holzgeldern (19.140 EUR) und dem Gewinn aus der
Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet Verlängerung Eichenweg
(402.500 EUR)
- erhöhte
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung
und Bewirtschaftung) um 432.000 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz
Vorjahr = 1.486.260 EUR), für die Personalkosten (167.290 EUR), für
Zuwendungen und Umlagen (1.138.800 EUR) und aufgrund einer Einstellung in
den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich (212.800 EUR; die
Auflösung des Sonderpostens erfolgt im Folgejahr in gleicher Höhe)
Mit Beschluss vom
25.01.2022 stimmte der Stadtrat der Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
von 370 v. H. auf 400 v. H. zu. Die Anpassung der Gewerbesteuererträge sowie
der Gewerbesteuerumlage ist im Entwurf berücksichtigt. Die Nettobelastung bei
den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 556.250 EUR.
Der
Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 22.728.270
EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und den außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 306.020 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.305.150
EUR berücksichtigt, u.a. für den
Bau der Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den
Ausbau der Straße „Erlengrund“ und eines Teilstückes der Thürer Straße,
Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum und Kindergarten St. Genovefa,
den Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in den Kindergärten, den Einbau einer
Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens Zauberwald, den Zuschuss zur
Sanierung des Kunstrasenplatzes, die Flutlichtumstellung auf LED und die
Anschaffung eines Pflegegeräts, Planungs- und Abbruchkosten für Gebäude in der
Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau eines P&R-Parkplatzes mit
Buswendeschleife.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt
neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen, aus
Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.532.220 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredits von 1.772.930. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr
2022 betragen insgesamt 858.580 EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch
2022 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 82,68
EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die
Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 335.381 EUR. Den Berechnungen
für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den
Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November
2021 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem
Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen
Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei
Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2022 und den
Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur
Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.
Eine Vorberatung des Haushaltsplanes 2022 samt Stellenplan erfolgte in
der Sitzung des Hauptausschusses am 08.03.2022. Der Hauptausschuss hat dem
Stadtrat empfohlen, dem Haushaltsplan 2022 zuzustimmen und den Erlass der
Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten
Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen. Der Beschluss wurde
mehrheitlich mit 6 zu 4 Stimmen gefasst.
Über das Ergebnis der erfolgten Auslage des Haushaltsplanes zur
Einreichung von Einwohnervorschlägen wurden die Stadtratsmitglieder im
vorherigen Tagesordnungspunkt informiert.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.