Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass das Stadtgebiet Mendig mit Ausnahme der klassifizierten Straßen (Bahnstraße, Heidenstockstraße, Poststraße – L 113, Fallerstraße/Molkereistraße – K 55 und der oberen Pellenzstraße - L 120) sowie der Ausnahme des Gewerbe- und des Industriegebietes zur Zone 30 gemäß vorliegendem Beschilderungsentwurf ausgewiesen wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

14

Ablehnung

9

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

 

Im vergangenen Jahr wurde der Arbeitskreis Radwege in der Stadt Mendig gebildet, um die Stadt Mendig zum einen radfahrfreundlicher zu gestalten und ferner um zu prüfen, ob das Radwegekonzept weiter ausgebaut werden kann.

 

Losgelöst der originären Streckenplanung ist gesamtmehrheitlich der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden zu prüfen, ob man das Stadtgebiet Mendig als 30er-Zone (Verkehrszeichen 274.1-40 bzw. 274.2.40) ausweisen kann.

 

Für den Bereich der gemeindlichen Straßen wäre dies unter Berücksichtigung einer neuen umfangreichen Beschilderung grundsätzlich umsetzbar. Für den Bereich der klassifizierten Straßen (Heidenstockstraße, Poststraße, Bahnstraße – L 113, Pellenzstraße im oberen Stadtteil - L 120 sowie Molkereistraße u. Fallerstraße – K 55) ist eine Ausweisung von Tempo-30-Zonen aber gemäß § 45 Abs. 1c  StVO grundsätzlich nicht zulässig.

 

Für die Festlegung einer „normalen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-30 auf den vorgenannten klassifizierten Straßen wäre die Zustimmung des Straßenbaulastträgers (LBM Cochem-Koblenz) und der Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erforderlich. Aus den Erfahrungen der letzten Antragsstellungen (z.B. der Ortsdurchfahrt Thür) wurden diese i.d.R. ablehnend beschieden bzw. auf besondere enge u. gefährliche Straßenabschnitte beschränkt und benötigten im Verwaltungsverfahren teilweise mehrere Monate.

 

Tempo-30- Zonen sind grundsätzlich nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft zulässig. Zudem ist ein Merkmal der 30er-Zone u.a. das Vorhandensein einer besonderen Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern. Aus diesem Grund wurden das Gewerbegebiet sowie das Industriegebiet nicht bei der aktuellen Planung berücksichtigt. Für den Bereich des Industriegebietes „Ernst-Abbe-Straße“ wäre die Ausweisung von einer 30 km/h ggfls. denkbar, wenn ein schutzwürdiges Interesse erkennbar ist.

 

Die Fachabteilung empfiehlt hier keine Ausweitung vorzunehmen und sowohl das Gewerbegebiet, „Robert-Bosch-Straße als auch das Industriegebiet „Ernst-Abbe-Straße“ nicht mit in die Zone 30 einzubeziehen. Verkehrsberuhigte Zonen würden, losgelöst der neuen Beschilderung weiterhin bestehen bleiben.

 

Eine Überwachung der Einhaltung des Zone 30 Gebotes kann im Nachgang nur durch die Polizei erfolgen und nicht durch die örtliche Ordnungsbehörde, da entsprechende Messvorrichtung nicht vorhanden sind.

Als Anlage liegt ein Entwurf der Beschilderung für die Stadt Mendig bei. Hier würden 36 neue doppelseitige Zone-Beschilderungen (jeweils Anfang + Ende) nebst Bodenhülse und Rohrposten benötigt. 26 Schilder können zum Teil weiter genutzt werden. 12 Schilder wären entbehrlich. Das Kostenvolumen für diese umfangreiche Neubeschilderung beläuft sich auf rund 9.450 € zuzüglich der Kosten für Beton in Höhe von 950 €. [1]Zudem würden nach Einschätzung des städt. Bauhofs 126 Stunden für die Umsetzung geleistet werden.