Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die gem. § 48 GemO getroffene Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Pflasterfläche der oberen Kirchstraße wurde bereits mehrfach an einzelnen Stellen repariert. Leider waren die Reparaturen der Pflasterflächen aufgrund der Verkehrsbelastung und schlechten Zustandes des Pflasters an der Unterseite nicht von langer Dauer. Ende des letzten Jahres erfolgte eine Begutachtung der Fläche im Beisein der Ortsgemeinde und dem Bauamt. Aufgrund des deutlichen Schadenbildes in Verbindung mit hervorstehenden Steinen bestand im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht inzwischen dringender Handlungsbedarf.

 

Gem. § 48 GemO hat der Ortsbürgermeister daher im Benehmen mit seinen Beigeordneten im Eilentscheid die umgehende Reparatur des Pflasters veranlasst. Die Bauverwaltung hat die mit den Jahresvertragsarbeiten beauftragte Fa. Nette Bau, Mayen direkt mit der Beseitigung der Pflasterschäden beauftragt.

 

Inzwischen hat die Fa. Nette Bau die Rechnung für die o.g. Arbeiten eingereicht. Diese beläuft sich auf 3.401,59 € brutto. Bei diesen Kosten sind noch weitere neue Pflastersteine, die auf 2 Paletten am Feuerwehrhaus lagern, enthalten.