Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die gem. § 48 GemO getroffene Eilentscheidung des
Ortsbürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Pflasterfläche der oberen Kirchstraße wurde bereits mehrfach an
einzelnen Stellen repariert. Leider waren die Reparaturen der Pflasterflächen
aufgrund der Verkehrsbelastung und schlechten Zustandes des Pflasters an der
Unterseite nicht von langer Dauer. Ende des letzten Jahres erfolgte eine
Begutachtung der Fläche im Beisein der Ortsgemeinde und dem Bauamt. Aufgrund
des deutlichen Schadenbildes in Verbindung mit hervorstehenden Steinen bestand
im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht inzwischen dringender
Handlungsbedarf.
Gem. § 48 GemO hat der Ortsbürgermeister daher im Benehmen mit seinen
Beigeordneten im Eilentscheid die umgehende Reparatur des Pflasters veranlasst.
Die Bauverwaltung hat die mit den Jahresvertragsarbeiten beauftragte Fa. Nette
Bau, Mayen direkt mit der Beseitigung der Pflasterschäden beauftragt.
Inzwischen hat die Fa. Nette Bau die Rechnung für die o.g. Arbeiten eingereicht.
Diese beläuft sich auf 3.401,59 € brutto. Bei diesen Kosten sind noch weitere
neue Pflastersteine, die auf 2 Paletten am Feuerwehrhaus lagern, enthalten.