Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lag für folgende Person vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt hat:

Jörg Lempertz

Den Vorsitz hat der 1. Beigeordnete Joachim Plitzko übernommen.

 

Sachverhalt:

 

Durch das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2020 wurde § 119 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG) neu gefasst.

 

Aufgrund der seit dem 24.11.2020 geltenden Regelung des § 119 Abs. 3 LBG müssen die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten  Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

 

Die Ausführungen sind in die Niederschrift über die Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Mendig zu veröffentlichen.

 

Die Nebentätigkeiten und Ehrenämter werden jährlich gemäß § 83 Abs. 1 i.V.m. § 125 Abs. 2 Nr. 6 des LBG gegenüber der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde angezeigt; zugleich wird um Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten gebeten. Die Genehmigung erfolgt gemäß § 119 Abs. 2 LBG in Abweichung von § 85 Abs. 1 Satz 1 LBG bei Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die Dauer eines Jahres (in den übrigen Fällen beträgt die Frist drei Jahre).

 

Im Jahr 2021 wurden die nachstehenden Nebentätigkeiten bzw. öffentlichen Ehrenämter ausgeübt:

 

Öffentliche Ehrenämter

 

  • Verbandsvorsteher Zweckverband „Konversion Flugplatz Mendig“
  • Verbandsvorsteher Zweckverband „Zentralkläranlage Mendig“
  • Verbandsvorsteher Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen
  • Stellvertretender Verbandsvorsteher Zweckverband „Ferienregion-Laacher-See“
  • Stellvertretender Verbandsvorsteher Zweckverband Waldsee Rieden
  • Stellvertretender Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband „Oberes Nettetal“
  • Stellvertretender Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik
  • Mitglied im Kreistag des Landkreises Mayen-Koblenz
  • Mitglied im Kreisausschuss
  • Mitglied im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz
  • Mitglied im Zukunftsausschuss
  • Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz
  • Stellvertretendes Mitglied im Beirat für Naturschutz des Landkreises Mayen-Koblenz
  • Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Mayen
  • Mitglied im Verwaltungsausschuss der Rhein-Mosel-Eifel-Touristik
  • Stellvertretendes Mitglied in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein
  • Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Verwaltung und Europa (VVE) des GStB Rheinland-Pfalz
  • Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Personal und Organisation (APO) des GStB Rheinland-Pfalz
  • Mitglied in der Kreisgruppe GStB der hauptamtlichen Bürgermeister Mayen-Koblenz
  • Mitglied im Aufsichtsrat der WFG am Mittelrhein mbH
  • Mitglied in der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Vulkanpark GmbH.

 

Nebentätigkeiten

 

  • Mitglied im Vorstand der Sterbekasse des Kreisfeuerwehrverbandes Mayen-Koblenz
  • Mitglied im Regionalbeirat Koblenz/Rheinhessen der GVV-Kommunalversicherung VVaG
  • Mitglied im Kommunalbeirat der RWE AG
  • Mitglied im Regionalbeirat der Energieversorgung Mittelrhein AG.

 

 

 

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die in der Sachlage dargestellten Informationen zur Kenntnis.

 

 

Ratsmitglied Böhnlein kritisierte, dass die in der Vorlage enthaltene Tätigkeit „Mitglied der Kreisgruppe GStB der hauptamtlichen Bürgermeister Mayen-Koblenz nicht auch in der Tabellengrafik aufgeführt ist.

Bei diesen Sitzungen handelt es sich um Dienstbesprechungen der hauptamtlichen Bürgermeister zu aktuellen kommunalen Themen, zu denen der Vorsitzende der Kreisgruppe einlädt. Für die Teilnahme an den Sitzungen wird keinerlei Sitzungsgeld gewährt. Die Tätigkeit wird ebenfalls in die Tabellengrafik für die Veröffentlichung aufgenommen. Siehe ebenso die beiliegende Tabellengrafik.

 

Ergänzende Anmerkung:

Bei der Tätigkeit „stellvertretendes Mitglied der Sparkasse Mayen Koblenz“ handelt es sich um eine Tätigkeit zu Gunsten der Sparkasse Mayen in Gewährträgerschaft des Landkreises Mayen-Koblenz. Redaktionell wird daher zur Klarstellung die Bezeichnung „Verwaltungsrat der Kreissparkasse Mayen-Koblenz“ zu „Verwaltungsrat der Kreissparkasse Mayen“.