Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Haushaltsplan 2022 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
6 |
Ablehnung |
4 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Jahr 2022 für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 16.705.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 17.803.580 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag
von 1.097.760 EUR (Vorjahr -1.054.820 EUR).
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung
ergeben sich u.a. aufgrund der folgenden Positionen:
- erhöhte Erträge bei
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (474.820 EUR), den
Eintrittsgeldern (109.000 EUR), der Gewerbesteuer (550.000 EUR), der
Grundsteuer B (50.000 EUR), der Personalkostenerstattungen des Kreises
(160.120 EUR), den Holzgeldern (19.140 EUR) und dem Gewinn aus der
Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet Verlängerung Eichenweg
(402.500 EUR)
- erhöhte
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung
und Bewirtschaftung) um 432.000 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz
Vorjahr = 1.486.260 EUR), für die Personalkosten (167.290 EUR), für
Zuwendungen und Umlagen (1.138.800 EUR) und aufgrund einer Einstellung in
den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich (212.800 EUR; die
Auflösung des Sonderpostens erfolgt im Folgejahr in gleicher Höhe)
Mit Beschluss vom
25.01.2022 stimmte der Stadtrat der Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
von 370 v. H. auf 400 v. H. zu. Die Anpassung der Gewerbesteuererträge sowie
der Gewebesteuerumlage ist im Entwurf berücksichtigt. Die Nettobelastung bei
den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 556.250 EUR.
Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen
im Finanzhaushalt beträgt 22.728.270 EUR. Aus den laufenden Ein- und
Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und
–auszahlungen und den außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein
positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
von 306.020 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.305.150 EUR
berücksichtigt, u.a. für den Bau der Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet
„Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau der Straße „Erlengrund“ und eines
Teilstückes der Thürer Straße, Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum
und Kindergarten St. Genovefa, den Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in den
Kindergärten, den Einbau einer Lüftungsanlage im Bistro des Kindergartens
Zauberwald, den Zuschuss zur Sanierung des Kunstrasenplatzes, die
Flutlichtumstellung auf LED und die Anschaffung eines Pflegegeräts, Planungs-
und Abbruchkosten für Gebäude in der Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau
eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten
oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.532.220 EUR über die Aufnahme eines
Investitionskredits von 1.772.930. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr
2022 betragen insgesamt 858.580
EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2022 keine
Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 82,68 EUR über
dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die
Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 335.381 EUR. Den Berechnungen
für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den
Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November
2021 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011
dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung
des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan
2021 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine
Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.