Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mendig vom 09.06.2020 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Stadtrat auf den Stadtbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Stadtbürgermeister Ammel erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 27.12.2021 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i. H. v. 730.000,00 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 30.12.2031
Zinssatz: 0,50 % (Tilgungssatz: 3,00 %)
Auszahlungskurs: 100%