Sitzung: 16.02.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/225/2022
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend
zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem
Wasserversorgungszweckverband „Maifeld-Eifel“ über den Aufbau und Betrieb einer
gemeinsamen Ersatzwasserversorgung zur verbesserten Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs zu und ermächtigt
den Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Verbandsgemeindewerke der VG-Mendig und der
Wasserversorgungszweckverband „Maifeld Eifel“ (WVZ) haben im Jahr 2017 mit der
Konzeption zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung
begonnen. Zielsetzung war hierbei, eine Verbesserung der Versorgungssicherheit
für beide Versorgungsgebiete zu erreichen.
Der WVZ betreibt im nördlichen Versorgungsgebiet im Bereich Weibern
mehrere leistungsstarke Gewinnungsanlagen. Es handelt sich dabei insbesondere
um den Tiefbrunnen VII und VIII Weibern, sowie um die Quellen I und II Weibern.
Die genannten Anlagen verfügen über Wasserrechte in Höhe von insgesamt
1.250.000 m³ pro Jahr.
Das Wasser wird insbesondere zur Versorgung der Verbandsgemeinden
Brohltal (mit Wasserabgabe an den Stadtteil Ramersbach, Stadt Bad
Neuenahr-Ahrweiler) und Vordereifel benötigt. Darüber hinaus wird das
nitratarme Wasser für die Verschneidung mit nitratbelastetem Rohwasser der
Wasservorkommen in Kruft und in Münstermaifeld-Metternich benötigt.
Ein längerer Ausfall der Gewinnungsanlagen kann im nördlichen
Versorgungsgebiet nicht kompensiert werden und würde dort zu Problemen in der
Wasserversorgung führen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit plant der
WVZ den Aufbau einer leitungsgebundenen Ersatzwasserversorgung mit Zusatzwasser
vom Hochbehälter Weißenthurm bis zum Hochbehälter Gänsehals.
Dabei kann das Zusatzwasser bereits derzeit über das bestehende
Vorsystem vom Hochbehälter Weißenthurm bis zum Wasserwerk Kruft transportiert
werden. Von dort aus soll es als Ersatzwasser über die bestehende
Transportleitung rückwärts bis zum Hochbehälter Gänsehals gefördert werden.
Hierzu ist der Neubau von drei Pumpstationen vorgesehen.
Die Verbandsgemeinde Mendig kann über diese Ersatzwasserversorgung
ebenfalls versorgt werden, sollte es bei den Gewinnungsanalangen des
Wasserwerks zu größeren Störungen kommen. Hierzu sollen mehrere Übergabestellen
eingerichtet werden.
Der WVZ und die Verbandsgemeindewerke Mendig planen zur
Versorgungssicherheit die Realisierung dieser Ersatzwasserversorgung.
Der Aufbau der Ersatzwasserversorgung entspricht der aktuell
veröffentlichten „Wasserstrategie 2050“ der Bundesregierung, welche neben dem
Erhalt der örtlichen Wasserversorgung zur Sicherung der Versorgungssicherheit –
auch in Folge des Klimawandels – den Aufbau von Wasserverbünden begrüßt und
fordert. Die Überlegungen der beiden Wasserversorgungsunternehmen zur
Ersatzwasser-versorgung und Verbundlösung entsprechen daher exakt dieser
langfristigen Strategie.
Mit Umsetzung der vorgesehen Maßnahmen kann die Ersatzwasserversorgung,
unter Rückgriff auf die vorhandene Infrastruktur mit einem verhältnismäßig
geringen Aufwand aufgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss
einer Zweckvereinbarung vorgesehen, die einerseits im Wesentlichen Regelungen
für den Bau neuer und andererseits die Nutzung der bestehenden
Wasserversorgungsanlagen und Vorsysteme der beiden Wasserversorger beinhaltet.
Der Entwurf der Zweckvereinbarung, sowie weitere Informationen zur geplanten
Ersatzwasserversorgung sind als Anlagen
beigefügt.
Der Werkausschuss hat hierzu am 07.11.2021 vorberaten und sich einstimmig
für den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem WVZ über den Aufbau und
Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung ausgesprochen. Dieser
Empfehlung ist der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2021 gefolgt.
Die Werkleitungen haben den vorliegenden Vertragsentwurf im Folgenden nochmals
eingehend geprüft und besprochen.
Der WVZ hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 dem Abschluss der
Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung bereits zugestimmt.