Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Wasserversorgungszweckverband „Maifeld-Eifel“ über den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung zur verbesserten Sicherstellung der Trinkwasserversorgung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs zu und ermächtigt den Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Verbandsgemeindewerke der VG-Mendig und der Wasserversorgungszweckverband „Maifeld Eifel“ (WVZ) haben im Jahr 2017 mit der Konzeption zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung begonnen. Zielsetzung war hierbei, eine Verbesserung der Versorgungssicherheit für beide Versorgungsgebiete zu erreichen.

 

Der WVZ betreibt im nördlichen Versorgungsgebiet im Bereich Weibern mehrere leistungsstarke Gewinnungsanlagen. Es handelt sich dabei insbesondere um den Tiefbrunnen VII und VIII Weibern, sowie um die Quellen I und II Weibern. Die genannten Anlagen verfügen über Wasserrechte in Höhe von insgesamt 1.250.000 m³ pro Jahr.

 

Das Wasser wird insbesondere zur Versorgung der Verbandsgemeinden Brohltal (mit Wasserabgabe an den Stadtteil Ramersbach, Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler) und Vordereifel benötigt. Darüber hinaus wird das nitratarme Wasser für die Verschneidung mit nitratbelastetem Rohwasser der Wasservorkommen in Kruft und in Münstermaifeld-Metternich benötigt.

 

Ein längerer Ausfall der Gewinnungsanlagen kann im nördlichen Versorgungsgebiet nicht kompensiert werden und würde dort zu Problemen in der Wasserversorgung führen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit plant der WVZ den Aufbau einer leitungsgebundenen Ersatzwasserversorgung mit Zusatzwasser vom Hochbehälter Weißenthurm bis zum Hochbehälter Gänsehals.

 

Dabei kann das Zusatzwasser bereits derzeit über das bestehende Vorsystem vom Hochbehälter Weißenthurm bis zum Wasserwerk Kruft transportiert werden. Von dort aus soll es als Ersatzwasser über die bestehende Transportleitung rückwärts bis zum Hochbehälter Gänsehals gefördert werden. Hierzu ist der Neubau von drei Pumpstationen vorgesehen.

 

Die Verbandsgemeinde Mendig kann über diese Ersatzwasserversorgung ebenfalls versorgt werden, sollte es bei den Gewinnungsanalangen des Wasserwerks zu größeren Störungen kommen. Hierzu sollen mehrere Übergabestellen eingerichtet werden.

 

Der WVZ und die Verbandsgemeindewerke Mendig planen zur Versorgungssicherheit die Realisierung dieser Ersatzwasserversorgung.

 

Der Aufbau der Ersatzwasserversorgung entspricht der aktuell veröffentlichten „Wasserstrategie 2050“ der Bundesregierung, welche neben dem Erhalt der örtlichen Wasserversorgung zur Sicherung der Versorgungssicherheit – auch in Folge des Klimawandels – den Aufbau von Wasserverbünden begrüßt und fordert. Die Überlegungen der beiden Wasserversorgungsunternehmen zur Ersatzwasser-versorgung und Verbundlösung entsprechen daher exakt dieser langfristigen Strategie.

 

Mit Umsetzung der vorgesehen Maßnahmen kann die Ersatzwasserversorgung, unter Rückgriff auf die vorhandene Infrastruktur mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand aufgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung vorgesehen, die einerseits im Wesentlichen Regelungen für den Bau neuer und andererseits die Nutzung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen und Vorsysteme der beiden Wasserversorger beinhaltet. Der Entwurf der Zweckvereinbarung, sowie weitere Informationen zur geplanten Ersatzwasserversorgung sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Werkausschuss hat hierzu am 07.11.2021 vorberaten und sich einstimmig für den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem WVZ über den Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung ausgesprochen. Dieser Empfehlung ist der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2021 gefolgt. Die Werkleitungen haben den vorliegenden Vertragsentwurf im Folgenden nochmals eingehend geprüft und besprochen.

 

Der WVZ hat in seiner Sitzung am 19.01.2022 dem Abschluss der Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung bereits zugestimmt.