Beschluss:
Das Ratsmitglied Benjamin Brüser wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Ortsbürgermeister das neue Ratsmitglied Benjamin Brüser durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.
Sachverhalt:
Herr Michael Pitack hat sein Mandat am 27.01.2022 mit sofortiger Wirkung
niedergelegt. Er war Mitglied der FDP-Fraktion des Gemeinderates Rieden. Nach
dem Wahlvorschlag der FDP-Fraktion soll Benjamin Brüser in den Gemeinderat
Rieden nachrücken, Herr Brüser hat mit Schreiben vom 02.02.2022 sein Mandat im
Gemeinderat Rieden angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das neue
Ratsmitglied, vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der
Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten
(vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich
insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze
berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse
der Gemeinde Rieden.