Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Das Ratsmitglied Benjamin Brüser wurden über die Rechte und Pflichten ihres Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Ortsbürgermeister das neue Ratsmitglied Benjamin Brüser durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.

 


Sachverhalt:

Herr Michael Pitack hat sein Mandat am 27.01.2022 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Er war Mitglied der FDP-Fraktion des Gemeinderates Rieden. Nach dem Wahlvorschlag der FDP-Fraktion soll Benjamin Brüser in den Gemeinderat Rieden nachrücken, Herr Brüser hat mit Schreiben vom 02.02.2022 sein Mandat im Gemeinderat Rieden angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das neue Ratsmitglied, vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse

der Gemeinde Rieden.