Sitzung: 16.02.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/223/2022
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 225.290,76 EUR vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. beigefügter Übersicht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.
Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden:
Buchungsstelle Posten Teilhaushalt |
Haushalts- ansatz 2021 in EUR |
Verwendet in 2021 in EUR |
Über-tragung in EUR |
Bemerkung/Begründung |
112101.561210 Posten E14 und F14 TH 1 – Fachbereich Fachbereich
Zentrale Aufgaben - Organisation, Fremdenverkehr |
40.000,00 |
16.769,49 |
19.132,80 |
Personalentwicklung; Schulung für neues DMS-System Schulungen i. H. v. 19.132,80 EUR sollen im Jahr 2022
stattfinden. |
114700.523100 * Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
30.000,00 |
0,00 |
30.000,00 |
Verwaltungsgebäude; Erneuerung der Heizung Die Maßnahme „Erneuerung der Heizung“ soll im lfd. Jahr
2022 fortgesetzt werden. |
114700.523100 * Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
48.000,00 |
27.610,84 |
20.389,16 |
Verwaltungsgebäude; Erneuerung der Fenster Die Maßnahme „Erneuerung der Fenster“ soll im lfd. Jahr
2022 fortgesetzt werden. |
211001.523800 * Posten E10 und F10 TH 4 – Schulen |
28.780,00 |
0,00 |
28.780,00 |
Grundschule Pfarrer-Bechtel; Aufwendungen für Digitalpakt Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2022 erfolgen. |
211101.523800 * Posten E10 und F10 TH 4 – Schulen |
28.780,00 |
0,00 |
28.780,00 |
Grundschule Rieden; Aufwendungen für Digitalpakt Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen im Jahr 2022
erfolgen. |
211201.523800 * Posten E10 und F10 TH 4 – Schulen |
28.780,00 |
0,00 |
28.780,00 |
Grundschule Thür; Aufwendungen für Digitalpakt Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2022 erfolgen. |
211300.523100 * Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
15.000,00 |
0,00 |
15.000,00 |
Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden; Brandschutz Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2022 zur Ausführung
kommen. |
242000.541430 * Posten E12 und F12 TH 4 – Schulen |
5.000,00 |
0,00 |
5.000,00 |
Fördermaßnahmen für Schüler; Zuschuss Schulhofgestaltung Realschule plus Die Mittel sollen in 2022 abgerufen werden |
552102.529200 * Posten E10 und F10 TH 6 – Fachbereich Bauwesen |
50.000,00 |
571,20 |
49.428,80 |
Gewässerschutz; Entschlammung Entenweiher Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2022 zur Ausführung
kommen |
INSGESAMT |
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225.290,76 |
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Die mit * markierten Übertragungen
wurden bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.
Auswirkungen auf den
Haushalt:
Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2022 werden durch die Übertragung jeweils um insgesamt 225.290,76 EUR erhöht.
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Ergebnishaushalt, Pos E10 |
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Finanzhaushalt, Pos. F10 |
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Ermächtigung 2022 bisher EUR |
Ermächtigung 2022 neu EUR |
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Ermächtigung 2022 bisher EUR |
Ermächtigung 2022 neu EUR |
Gesamthaushalt |
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1.342.030,00 |
1.543.187,96 |
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1.342.030,00 |
1.543.187,96 |
Teilhaushalt 4 |
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148.980,00 |
235.320,00 |
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148.980,00 |
235.320,00 |
Teilhaushalt 6 |
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773.360,00 |
888.177,96 |
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773.360,00 |
888.177,96 |
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Ergebnishaushalt, Pos E12 |
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Finanzhaushalt, Pos. F12 |
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Ermächtigung 2022 bisher EUR |
Ermächtigung 2022 neu EUR |
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Ermächtigung 2022 bisher EUR |
Ermächtigung 2022 neu EUR |
Gesamthaushalt |
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1.158.090,00 |
1.163.090,00 |
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1.158.090,00 |
1.163.090,00 |
Teilhaushalt 4 |
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1.000,00 |
6.000,00 |
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1.000,00 |
6.000,00 |
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Ergebnishaushalt, Pos E14 |
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Finanzhaushalt, Pos. F14 |
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Ermächtigung 2022 bisher EUR |
Ermächtigung 2022 neu EUR |
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Ermächtigung 2022 bisher EUR |
Ermächtigung 2022 neu EUR |
Gesamthaushalt |
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1.082.460,00 |
1.101.592,80 |
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1.082.460,00 |
1.101.592,80 |
Teilhaushalt 1 |
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760.620,00 |
779.752,80 |
|
760.620,00 |
779.752,80 |
Bei Inanspruchnahme der
Ermächtigung im Jahr 2022 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis. Im
Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der
Finanzmittelfehlbetrag entsprechend.
Im Jahr 2021 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.
Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.
Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu
beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich
ist. Dennoch ist dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher
Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind. Eine entsprechende Übersicht ist der
Anlage beigefügt.