Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 17 Abs. 5 GemHVO i. V. m. § 17 Abs. 1 GemHVO die Übertragung der im Sachverhalt aufgeführten ordentlichen Haushaltsmittel von insg. 225.290,76 EUR vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022.

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit gem. beigefügter Übersicht zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 17 Abs. 5 GemHVO ist für die Übertragung von Ermächtigungen im ordentlichen Bereich ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Folgende Ansätze für ordentliche Aufwendungen/ordentliche Auszahlungen sollen gem. § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden:

 

Buchungsstelle

Posten

Teilhaushalt

Haushalts-

ansatz 2021 in EUR

Verwendet

in 2021 in EUR

Über-tragung in EUR

Bemerkung/Begründung

112101.561210

Posten E14 und F14

TH 1 – Fachbereich  Fachbereich Zentrale Aufgaben - Organisation,

Fremdenverkehr

40.000,00

16.769,49

19.132,80

Personalentwicklung; Schulung für neues DMS-System

Schulungen i. H. v. 19.132,80 EUR sollen im Jahr 2022 stattfinden.

114700.523100 *

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

30.000,00

0,00

30.000,00

Verwaltungsgebäude; Erneuerung der Heizung

Die Maßnahme „Erneuerung der Heizung“ soll im lfd. Jahr 2022 fortgesetzt werden.

114700.523100 *

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

48.000,00

27.610,84

20.389,16

Verwaltungsgebäude; Erneuerung der Fenster

Die Maßnahme „Erneuerung der Fenster“ soll im lfd. Jahr 2022 fortgesetzt werden.

211001.523800 *

Posten E10 und F10

TH 4 – Schulen

28.780,00

0,00

28.780,00

Grundschule Pfarrer-Bechtel; Aufwendungen für Digitalpakt

Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2022 erfolgen.

211101.523800 *

Posten E10 und F10

TH 4 –  Schulen

28.780,00

0,00

28.780,00

Grundschule Rieden; Aufwendungen für Digitalpakt

Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen im Jahr 2022 erfolgen.

211201.523800 *

Posten E10 und F10

TH 4 – Schulen

28.780,00

0,00

28.780,00

Grundschule Thür; Aufwendungen für Digitalpakt

Die Anschaffungen zum Digitalpakt sollen in 2022 erfolgen.

211300.523100 *

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

15.000,00

0,00

15.000,00

Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden; Brandschutz

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2022 zur Ausführung kommen.

242000.541430 *

Posten E12 und F12

TH 4 – Schulen

5.000,00

0,00

5.000,00

Fördermaßnahmen für Schüler; Zuschuss Schulhofgestaltung Realschule plus

Die Mittel sollen in 2022 abgerufen werden

552102.529200 *

Posten E10 und F10

TH 6 – Fachbereich Bauwesen

50.000,00

571,20

49.428,80

Gewässerschutz; Entschlammung Entenweiher

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2022 zur Ausführung kommen

 

INSGESAMT

 

 

 

225.290,76

 

 

Die mit * markierten Übertragungen wurden bereits bei der Ansatzbildung zur Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.

 

 

Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Aufwands- sowie Auszahlungsermächtigungen des Jahres 2022 werden durch die Übertragung jeweils um insgesamt 225.290,76 EUR erhöht.

 

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E10

 

Finanzhaushalt, Pos. F10

 

 

Ermächtigung 2022 bisher

EUR

Ermächtigung 2022 neu

EUR

 

Ermächtigung 2022 bisher

EUR

Ermächtigung 2022 neu

EUR

Gesamthaushalt

 

1.342.030,00

1.543.187,96

 

1.342.030,00

1.543.187,96

Teilhaushalt 4

 

148.980,00

235.320,00

 

148.980,00

235.320,00

Teilhaushalt 6

 

773.360,00

888.177,96

 

773.360,00

888.177,96

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E12

 

Finanzhaushalt, Pos. F12

 

 

Ermächtigung 2022 bisher

EUR

Ermächtigung 2022 neu

EUR

 

Ermächtigung 2022 bisher

EUR

Ermächtigung 2022 neu

EUR

Gesamthaushalt

 

1.158.090,00

1.163.090,00

 

1.158.090,00

1.163.090,00

Teilhaushalt 4

 

1.000,00

6.000,00

 

1.000,00

6.000,00

 

 

 

Ergebnishaushalt, Pos E14

 

Finanzhaushalt, Pos. F14

 

 

Ermächtigung 2022 bisher

EUR

Ermächtigung 2022 neu

EUR

 

Ermächtigung 2022 bisher

EUR

Ermächtigung 2022 neu

EUR

Gesamthaushalt

 

1.082.460,00

1.101.592,80

 

1.082.460,00

1.101.592,80

Teilhaushalt 1

 

760.620,00

779.752,80

 

760.620,00

779.752,80

 

Bei Inanspruchnahme der Ermächtigung im Jahr 2022 verschlechtert sich das geplante Jahresergebnis. Im Finanzhaushalt erhöht sich bei Inanspruchnahme der Ermächtigung der Finanzmittelfehlbetrag entsprechend.

 

Im Jahr 2021 kam es jedoch durch die Nicht-Inanspruchnahme sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung zu einem positiveren Ergebnis als geplant.

 

Im Zeitablauf gleichen sich die so hervorgerufenen Überschüsse und Fehlbeträge betragsgenau aus.

Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich ist. Dennoch ist dem Rat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind. Eine entsprechende Übersicht ist der Anlage beigefügt.