Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
3 |
Sachverhalt:
Gem. § 1 der
Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge 1.800.880 EUR und
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.007.730 EUR. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 206.850 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 48.180 EUR), die gestiegenen Personalaufwendungen, die
gestiegenen Kosten für die Unterhaltung der Straßen, der Kostenerstattung für
die bei der Verbandsgemeinde angestellten Kita-Fachberatung und
Kita-Sozialarbeit, der Personal- und Sachkostenerstattung der Mehrzweckhalle,
der Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband, die Verbandsgemeinde- und
Kreisumlage zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage
beträgt 472.830 EUR und die Kreisumlage 502.020 EUR.
An
größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden
Unterhaltungsaufwendungen Mittel für die Personalkostenanteile der bei der
Verbandsgemeinde Mendig angestellten Kita-Fachberatung und Kita-Sozialarbeit,
für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen, für die Sanierung der
Suhrstraße, für die Herstellung der Grünfläche am Parkplatz Langenbahn, für
Lohnkostenerstattungen für den Einsatz der Waldarbeiter, für die Ableitung von
Oberflächenwasser auf den Wirtschaftswegen, für den Gemeindeanteil der
Personal- und Sachkosten der Schulsport- und Mehrzweckhalle sowie die Umlage an
den Fremdenverkehrszweckverband veranschlagt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.696.740 EUR und Auszahlungen von
1.848.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 152.210 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 57.110 EUR. Es
kann im Haushaltsjahr 2022 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Zu den
veranschlagten Investitionsmaßnahmen i. H. v. 800.400 EUR zählen insbesondere
der Bedarf für den Bau der Halle des Bauhofes, der Einbau einer Lüftungsanlage
für zwei Gruppenräume und einen Mehrzweckraum im Kindergarten, Planungskosten
zur Erweiterung des Kindergartens, Planungskosten und Notargebühren für den
Abschluss von Optionsverträgen für das geplante Neubaugebiet „Dornheck“, der
Ankauf des Anwesens Kirchstraße 56, der Ausbau inkl. Planungskosten für die
Oberstraße (II. BA) und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED.
Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und
Grabnutzungsentgelten i. H. v. 234.000 EUR gegenüber.
Es verbleibt ein investiver Fehlbetrag von
566.400 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan
berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H.
v. 152.210 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 57.110 EUR wird durch die
Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 209.320 EUR
ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem
Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen
Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel
der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2022 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen
ist im Haushaltsplan 2022 enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 über
den Haushaltsplan 2022 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem
vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2022
zu beschließen.