Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

3

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge 1.800.880 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.007.730 EUR. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 206.850 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 48.180 EUR), die gestiegenen Personalaufwendungen, die gestiegenen Kosten für die Unterhaltung der Straßen, der Kostenerstattung für die bei der Verbandsgemeinde angestellten Kita-Fachberatung und Kita-Sozialarbeit, der Personal- und Sachkostenerstattung der Mehrzweckhalle, der Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband, die Verbandsgemeinde- und Kreisumlage zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 472.830 EUR und die Kreisumlage 502.020 EUR.

 

An größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen Mittel für die Personalkostenanteile der bei der Verbandsgemeinde Mendig angestellten Kita-Fachberatung und Kita-Sozialarbeit, für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen, für die Sanierung der Suhrstraße, für die Herstellung der Grünfläche am Parkplatz Langenbahn, für Lohnkostenerstattungen für den Einsatz der Waldarbeiter, für die Ableitung von Oberflächenwasser auf den Wirtschaftswegen, für den Gemeindeanteil der Personal- und Sachkosten der Schulsport- und Mehrzweckhalle sowie die Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband veranschlagt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.696.740 EUR und Auszahlungen von 1.848.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 152.210 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 57.110 EUR. Es kann im Haushaltsjahr 2022 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Zu den veranschlagten Investitionsmaßnahmen i. H. v. 800.400 EUR zählen insbesondere der Bedarf für den Bau der Halle des Bauhofes, der Einbau einer Lüftungsanlage für zwei Gruppenräume und einen Mehrzweckraum im Kindergarten, Planungskosten zur Erweiterung des Kindergartens, Planungskosten und Notargebühren für den Abschluss von Optionsverträgen für das geplante Neubaugebiet „Dornheck“, der Ankauf des Anwesens Kirchstraße 56, der Ausbau inkl. Planungskosten für die Oberstraße (II. BA) und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED.

 

 

Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 234.000 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt ein investiver Fehlbetrag von 566.400 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 152.210 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 57.110 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 209.320 EUR ausgeglichen.

 

Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2022 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2022 enthalten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 über den Haushaltsplan 2022 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2022 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.