Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Rieden bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Rieden für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

Der Aufnahme in die Ausschreibung zur Belieferung Strom für die Straßenbeleuchtung ab dem 01.01.2023 stimmt der Gemeinderat Rieden zu.

 

Der Gemeinderat Rieden bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Gemeinde Rieden teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Rieden vorzunehmen.

 

Die Gemeinde Rieden verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu lassen:

 

ÿ        100 % Normalstrom

Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

X    100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

               

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %

                Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.

                Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.

 

 

Die ausgewählte Qualität gilt für alle Abnahmestellen des Auftraggebers.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Rieden hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der EWR AG, Worms. Die Erstlaufzeit dieses Stromliefervertrages endete zum 31.12.2020. Im Stromliefervertrag wurde eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch mit einem Ende nach Ablauf von spätestens 5 Jahren. Hiervon wurde Gebrauch gemacht jedoch hat die EWR AG einer Verlängerung für das Lieferjahr 2023 nicht mehr zugestimmt. Der Vertrag endet zum 31.12.2022.

 

Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. Der Gemeinderat Rieden

 hat die Ausschreibung für Strom mit der Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen vornehmen lassen. An dieser Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

 

Aufgrund einer Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde auch für die 5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet. Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Stromlieferung wird im Rahmen der 5. Bündelaus-schreibung Strom 2023-2025 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.

 

Die Gemeinde Rieden ist in den Beratungen für einen neuen Straßen- und Außenbeleuchtungsvertrag. Gegenüber dem bisherigen Vertrag ist die Belieferung des Stroms für die Straßenleuchten nicht mehr Bestandteil. Der jetzige Vertrag für die Bereitstellung von elektrischer Energie zum Betreiben der Straßenbeleuchtung ist an den Straßenbeleuchtungsvertrag gekoppelt. Zur Strombelieferung wurde ein Vertrag mit Sonderkonditionen für eine Laufzeit bis 31.12.2022 abgeschlossen. Um die Belieferung Strom für die Straßenbeleuchtung mit in die 5. Bündelausschreibung Strom aufnehmen zu können, ist entweder der Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages notwendig oder die Zustimmung des Energielieferanten, die Stromlieferung frei auszuschreiben.

 

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche Teilnahme gegenüber der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH erklärt werden. 

 

Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 Vergabeverordnung -VgV-) nach den Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.

 

Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 EUR, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.