Sitzung: 16.02.2022 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/017/2022
Beschluss:
Die Verbandsversammlung bevollmächtigt die
Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der
Ausschreibung der Stromlieferung „100%
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote Beschaffung
nach dem sogenannten Händlermodell“ für die Zentralkläranlage Mendig für
den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 zu
beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer
Kooperationspartner bedienen kann.
Die Verbandsversammlung bevollmächtigt den
Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die
Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der
Bündelausschreibung Strom, an denen die Zentralkläranlage Mendig teilnimmt,
namens und im Auftrag des Zweckverbandes Zentralkläranlage Mendig vorzunehmen.
Der Zweckverband Zentralkläranlage
verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich
verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Stromabnahme
von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils
vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird
beauftragt, Strom in oben genannter Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung
Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu
lassen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Der Zweckverband
Zentralkläranlage Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Die Erstlaufzeit dieses
Stromliefervertrags endete zum 31.12.2020. In dem Stromlieferungsvertrag wurde
eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch mit
einem Ende nach Ablauf von spätestens fünf Jahren. Die Energieversorgung
Mittelrhein AG, Koblenz, zuständig für die Belieferung von Strom für die
Kläranlage hat nicht gekündigt. Dieser Vertrag endet somit gegenüber anderen
Lieferanten zum 31.12.2023.
Dieser
Stromliefervertrag wurde auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung
abgeschlossen. Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig hat die Ausschreibung
für Strom mit der Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
ohne Neuanlagenquote für diese Abnahmestelle vornehmen lassen. An dieser
Ausschreibung haben zahlreiche Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und
kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Aufgrund einer
Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde auch für die
5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet. Die Durchführung
der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Die Stromlieferung für die Zentralkläranlage wird im Rahmen der 5.
Bündelausschreibung Strom 2023-2025 mit ausgeschrieben. Lieferbeginn für diese
Abnahmestelle ist der 01.01.2024. Die Ausschreibung erfolgt für eine feste
Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
Um das Vergabeverfahren
unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis
spätestens 28.02.2022 eine verbindliche Teilnahme gegenüber der Gt-service
erklärt werden.
Die Stromlieferung
wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 Vergabeverordnung -VgV-) nach den
Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.
Die Kosten für die
Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während
der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro Abnahmestelle, mindestens jedoch
120,00 EUR, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine Zurückstellung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der
Verbandsversammlung würde die Maßnahme aus Sicht der Fachabteilung gefährden.
Aus diesem Grunde soll die Auftragsvergabe im Wege eines Umlaufbeschlusses
erfolgen.
Zur Wahl stehen:
- 100 % Normalstrom
Keine
Anforderungen an die Erzeugungsart
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
(Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach
dem sogenannten Händlermodell
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
(Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote
Beschaffung nach
dem sogenannten Händlermodell
- 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
(Ökostrom) mit mindestens 33 %
Neuanlagenquote,
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die
vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, sich für Nr. 2 „100 % Strom
aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote -Beschaffung nach dem
sogenannten Händlermodell“ - auszusprechen.