Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung  „100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell“ für die Zentralkläranlage Mendig für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

Die Verbandsversammlung bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Zentralkläranlage Mendig teilnimmt, namens und im Auftrag des Zweckverbandes Zentralkläranlage Mendig vorzunehmen.

 

Der Zweckverband Zentralkläranlage verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird beauftragt, Strom in oben genannter Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu lassen:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Die Erstlaufzeit dieses Stromliefervertrags endete zum 31.12.2020. In dem Stromlieferungsvertrag wurde eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch mit einem Ende nach Ablauf von spätestens fünf Jahren. Die Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz, zuständig für die Belieferung von Strom für die Kläranlage hat nicht gekündigt. Dieser Vertrag endet somit gegenüber anderen Lieferanten zum 31.12.2023.

 

Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig hat die Ausschreibung für Strom mit der Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote für diese Abnahmestelle vornehmen lassen. An dieser Ausschreibung haben zahlreiche Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

 

Aufgrund einer Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde auch für die 5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet. Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Stromlieferung für die Zentralkläranlage wird im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom 2023-2025 mit ausgeschrieben. Lieferbeginn für diese Abnahmestelle ist der 01.01.2024. Die Ausschreibung erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

 

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche Teilnahme gegenüber der Gt-service erklärt werden. 

 

Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 Vergabeverordnung -VgV-) nach den Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.

 

Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 EUR, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eine Zurückstellung bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der Verbandsversammlung würde die Maßnahme aus Sicht der Fachabteilung gefährden.

 

Aus diesem Grunde soll die Auftragsvergabe im Wege eines Umlaufbeschlusses erfolgen.

 

Zur Wahl stehen:

 

  1. 100 % Normalstrom

Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

  1. 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

  1. 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

               

  1. 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %

                Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.

                Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, sich für Nr. 2 „100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote -Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell“ - auszusprechen.