Sitzung: 16.02.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/217/2022
Beschluss:
1.
Die
Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Verbandsgemeinde Mendig
und dem Landkreis Mayen-Koblenz zur Antragstellung einer Förderung zur
Erstellung eines nachhaltigen Klimawandelanpassungskonzeptes für den Landkreis
Mayen-Koblenz und seine Kommunen (Förderschwerpunkt A.1) soll geschlossen
werden.
2.
Die
Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, nach erfolgreicher Antragstellung des
Landkreises Mayen-Koblenz, inhaltlich und strukturell dem
Klimawandelanpassungsmanagement auf Kreisebene während der zweijährigen
Projektlaufzeit des Erstvorhabens zuzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
22 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Begriffserläuterung: Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur
Klimawandelanpassung unterscheiden sich in der Definition folgendermaßen:
·
Klimaschutz:
Durch die Verringerung der Emission von Treibhausgasen das Fortschreiten des
Klimawandels zu verhindern oder zu verlangsamen.
Maßnahmenbeispiele: Energieeinsparungen, Einsatz
erneuerbaren Energien, Förderung des Fuß- und Radverkehres
·
Klimawandelanpassung:
Anpassung an die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels, um negative
Auswirkungen auf die Lebensqualität zu vermeiden.
Maßnahmenbeispiele: Hitzebelastungen in
Siedlungsräumen durch Begrünungen und Verschattungen reduzieren, Schutz vor
Überflutungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) hat mit Wirkung vom 21. September die (Förder-) Richtlinie „Maßnahmen zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandel“ verabschiedet.
Das Förderprogramm ist Teil der „Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS). Mit der DAS sollen Auswirkungen
des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und
gesellschaftlicher Akteure stärker berücksichtigt werden – insbesondere auf
kommunaler und lokaler Ebene.
Ziel der Förderung ist die Erarbeitung eines integrierten und
nachhaltigen Anpassungsmanagements, welches strategisch die verschiedenen
Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Anpassung an die Folgen
des Klimawandels identifiziert, die Schnittstellen zu anderen Bereichen
integrativ betrachtet und im Rahmen eines Klimaanpassungskonzepts Maßnahmen
festlegt. Interkommunale Kooperationen und überregionale Auswirkungen sollen
besonders berücksichtigt werden.
Städte und Gemeinden können finanzielle Unterstützung für
ihre Vorsorge gegen Klimarisiken beantragen. Im Fokus der neuen Förderrunde des
BMU-Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ steht
der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen. Darüber hinaus
will das BMU innovative, lokale Modellprojekte gezielt fördern, die vor Schäden
durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen schützen.
Gesucht werden innovative, nachhaltige Ideen von Städten, Gemeinden und anderen
lokalen Akteuren, die beispielgebend für andere Kommunen in Deutschland sind.
Die verschiedenen Förderschwerpunkte werden gestaffelt
ausgeschrieben.
Förderschwerpunkte:
Förderschwerpunkte zum Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
·
A.1
Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
·
A.2
Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
·
A.3
Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
·
Inhalte des
Anpassungskonzeptes:
·
Bestandsaufnahme – Recherche, Erhebung und Aufarbeitung
von Klimadaten – aktuell und zukünftige Entwicklung
·
Betroffenheitsanalyse – Identifikation von
Betroffenheiten/Hotspots in der Kommune
·
Aufnahme
der Hotspots in ein
klimaangepasstes, nachhaltiges Anpassungsmanagement
·
Entwicklung
einer Gesamtstrategie zur
nachhaltigen Klimaanpassung für die Kommune unter
·
Berücksichtigung
von Schnittstellen und Synergien zu
anderen Bereichen der Nachhaltigkeit
·
Akteur*innenbeteiligung zur Erstellung des nachhaltigen
Anpassungskonzepts
·
Maßnahmenkatalog
·
Empfehlungen
für Controlling und Verstetigung sowie Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
Die Erstellung eines
nachhaltigen Konzeptes wird durch eine befristete und geförderte Personalstelle
in Form eines Klimaanpassungsmanagements (Klimaanpassungsmanager*in) in der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz begleitet, die gleichzeitig durch externe
Dienstleistende unterstützt wird.
Es werden gezielt Anreize für Kommunen geschaffen, lokale
Klimaanpassung strategisch zu denken und selbst zu steuern. Die dafür
erforderlichen Gesamtkonzepte erarbeiten lokale Klimaanpassungsmanagerinnen und
-manager vor Ort, ihr Einsatz wird durch das BMU gefördert. Diese nachhaltigen
Anpassungskonzepte bilden die Grundlage für konkrete Aktivitäten der jeweiligen
Kommune. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Risikovorsorge, die vor Schäden durch
extreme Wetter- und Klimaereignisse schützen. So können auch ausgewählte
investive Maßnahmen über das Förderprogramm unterstützt werden. Die Anträge
werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter
Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.
Mit der novellierten Förderrichtlinie richtet das
BMU-Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ neu aus.
Durch ein umfassendes Angebot von der Planung bis zur Umsetzung sollen Kommunen
in die Lage versetzt werden, anstehende Klimaanpassungs- und Umbauprozesse
frühzeitig und integriert anzugehen sowie nachhaltig auszurichten. Vor allem
sollen Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickelt werden, die die
Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgreifen und so einen besonderen
Mehrwert für Menschen und Umwelt vor Ort schaffen. Durch die Förderung des
kommunalen Anpassungsmanagements sowie innovativer Modellprojekte für die
Klimaanpassung begegnet das Programm dem akuten Handlungsbedarf.
Nach Fertigstellung des unter
A.1 erarbeiteten Konzepts, welches die Zuständigkeiten des Landkreises und
seinen angehören Kommunen detailliert umfasst und Maßnahmen trennscharf
beschreibt, besteht die Möglichkeit für jede kooperierende Kommune separat,
unter A.2 eine Anschlussförderung für die befristete Personalstelle für das
Klimaanpassungsmanagement sowie unter A.3 Mittel für eine Ausgewählte Maßnahme
zu beantragen.
Der Bewilligungszeitraum für das geförderte Anschlussvorhaben beträgt
maximal 36 Monate. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 275.000 Euro pro
Vorhaben.
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für Kommunen des
Förderschwerpunktes A:
Entsprechende Projekte können auch von mehreren Partnern im Verbund
durchgeführt werden. In diesen Fällen regeln die Partner eines „Verbundvorhabens“
ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung. Eine grundsätzliche Übereinkunft über die Aufgabenverteilung ist
bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen und durch Absichtserklärungen
darzustellen. (=Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis)
Im Beigeordnetengespräch gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden am
19.01. 2022 wurde dieser Tagesordnungspunkt bereits behandelt.
Aufgrund des kurzen Antragsfensters für den Förderschwerpunkt A vom 1.
Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 wurde der Kooperationsvereinbarung,
vorbehaltlich der Entscheidung des Verbandsgemeinderates versandt.
In der Sitzung wird Herr Nico Hickel als Koordinator der Integrierten
Umweltberatung Klimaschutz der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz das Projekt
vorstellen.