Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) zwischen der Verbandsgemeinde Mendig und dem Landkreis Mayen-Koblenz zur Antragstellung einer Förderung zur Erstellung eines nachhaltigen Klimawandelanpassungskonzeptes für den Landkreis Mayen-Koblenz und seine Kommunen (Förderschwerpunkt A.1) soll geschlossen werden.

 

2.    Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, nach erfolgreicher Antragstellung des Landkreises Mayen-Koblenz, inhaltlich und strukturell dem Klimawandelanpassungsmanagement auf Kreisebene während der zweijährigen Projektlaufzeit des Erstvorhabens zuzuarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

22

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

 

Begriffserläuterung: Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimawandelanpassung unterscheiden sich in der Definition folgendermaßen:

 

·         Klimaschutz: Durch die Verringerung der Emission von Treibhausgasen das Fortschreiten des Klimawandels zu verhindern oder zu verlangsamen.

 

Maßnahmenbeispiele: Energieeinsparungen, Einsatz erneuerbaren Energien, Förderung des Fuß- und Radverkehres

 

·         Klimawandelanpassung: Anpassung an die nicht mehr abwendbaren Folgen des Klimawandels, um negative Auswirkungen auf die Lebensqualität zu vermeiden.

 

Maßnahmenbeispiele: Hitzebelastungen in Siedlungsräumen durch Begrünungen und Verschattungen reduzieren, Schutz vor Überflutungen

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat mit Wirkung vom 21. September die (Förder-) Richtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandel“ verabschiedet.

Das Förderprogramm ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS). Mit der DAS sollen Auswirkungen des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure stärker berücksichtigt werden – insbesondere auf kommunaler und lokaler Ebene.

Ziel der Förderung ist die Erarbeitung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, welches strategisch die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels identifiziert, die Schnittstellen zu anderen Bereichen integrativ betrachtet und im Rahmen eines Klimaanpassungskonzepts Maßnahmen festlegt. Interkommunale Kooperationen und überregionale Auswirkungen sollen besonders berücksichtigt werden.

Städte und Gemeinden können finanzielle Unterstützung für ihre Vorsorge gegen Klimarisiken beantragen. Im Fokus der neuen Förderrunde des BMU-Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ steht der Aufbau eines nachhaltigen Anpassungsmanagements in Kommunen. Darüber hinaus will das BMU innovative, lokale Modellprojekte gezielt fördern, die vor Schäden durch extreme Wetterereignisse wie Starkregen oder Hitzewellen schützen. Gesucht werden innovative, nachhaltige Ideen von Städten, Gemeinden und anderen lokalen Akteuren, die beispielgebend für andere Kommunen in Deutschland sind.

Die verschiedenen Förderschwerpunkte werden gestaffelt ausgeschrieben.

Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkte zum Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

·         A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)

·         A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)

·         A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel

·          

Inhalte des Anpassungskonzeptes:

 

·         Bestandsaufnahme – Recherche, Erhebung und Aufarbeitung von Klimadaten – aktuell und zukünftige Entwicklung

·         Betroffenheitsanalyse – Identifikation von Betroffenheiten/Hotspots in der Kommune

·         Aufnahme der Hotspots in ein klimaangepasstes, nachhaltiges Anpassungsmanagement

·         Entwicklung einer Gesamtstrategie zur nachhaltigen Klimaanpassung für die Kommune unter

·         Berücksichtigung von Schnittstellen und Synergien zu anderen Bereichen der Nachhaltigkeit

·         Akteur*innenbeteiligung zur Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts

·         Maßnahmenkatalog

·         Empfehlungen für Controlling und Verstetigung sowie Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Erstellung eines nachhaltigen Konzeptes wird durch eine befristete und geförderte Personalstelle in Form eines Klimaanpassungsmanagements (Klimaanpassungsmanager*in) in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz begleitet, die gleichzeitig durch externe Dienstleistende unterstützt wird.

 

Es werden gezielt Anreize für Kommunen geschaffen, lokale Klimaanpassung strategisch zu denken und selbst zu steuern. Die dafür erforderlichen Gesamtkonzepte erarbeiten lokale Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager vor Ort, ihr Einsatz wird durch das BMU gefördert. Diese nachhaltigen Anpassungskonzepte bilden die Grundlage für konkrete Aktivitäten der jeweiligen Kommune. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Risikovorsorge, die vor Schäden durch extreme Wetter- und Klimaereignisse schützen. So können auch ausgewählte investive Maßnahmen über das Förderprogramm unterstützt werden. Die Anträge werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.

 

Mit der novellierten Förderrichtlinie richtet das BMU-Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ neu aus. Durch ein umfassendes Angebot von der Planung bis zur Umsetzung sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, anstehende Klimaanpassungs- und Umbauprozesse frühzeitig und integriert anzugehen sowie nachhaltig auszurichten. Vor allem sollen Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickelt werden, die die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie aufgreifen und so einen besonderen Mehrwert für Menschen und Umwelt vor Ort schaffen. Durch die Förderung des kommunalen Anpassungsmanagements sowie innovativer Modellprojekte für die Klimaanpassung begegnet das Programm dem akuten Handlungsbedarf.

 

Nach Fertigstellung des unter A.1 erarbeiteten Konzepts, welches die Zuständigkeiten des Landkreises und seinen angehören Kommunen detailliert umfasst und Maßnahmen trennscharf beschreibt, besteht die Möglichkeit für jede kooperierende Kommune separat, unter A.2 eine Anschlussförderung für die befristete Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie unter A.3 Mittel für eine Ausgewählte Maßnahme zu beantragen.

 

 

Der Bewilligungszeitraum für das geförderte Anschlussvorhaben beträgt maximal 36 Monate. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 275.000 Euro pro Vorhaben.

Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für Kommunen des Förderschwerpunktes A:

 

Entsprechende Projekte können auch von mehreren Partnern im Verbund durchgeführt werden. In diesen Fällen regeln die Partner eines „Verbundvorhabens“ ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung. Eine grundsätzliche Übereinkunft über die Aufgabenverteilung ist bereits vor einer Förderentscheidung zu treffen und durch Absichtserklärungen darzustellen. (=Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis)

 

Im Beigeordnetengespräch gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden am 19.01. 2022 wurde dieser Tagesordnungspunkt bereits behandelt.

 

Aufgrund des kurzen Antragsfensters für den Förderschwerpunkt A vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2022 wurde der Kooperationsvereinbarung, vorbehaltlich der Entscheidung des Verbandsgemeinderates versandt.

 

In der Sitzung wird Herr Nico Hickel als Koordinator der Integrierten Umweltberatung Klimaschutz der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz das Projekt vorstellen.