Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Thür vom 04.06.2020 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung des Beigeordneten Ellerich in Vertretung des Ortsbürgermeisters Hilger erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 27.12.2021 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i. H. v. 125.000,00 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 30.12.2031
Zinssatz: 0,50 % (Tilgungssatz: 3,00 %)
Auszahlungskurs: 100%