Sitzung: 16.02.2022 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/214/2022
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Mendig bevollmächtigt
die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der
Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Mendig, einschließlich
der Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk für den Zeitraum 01.01.2023 bis
31.12.2025 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer
Kooperationspartner bedienen kann. Für die Abnahmestellen Entsäuerungsanlage
Erlental und Tiefbrunnen Sportplatz Bell (Sondervertragsabnehmer) wird die
Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH für den Zeitraum 01.01.2024 bis
31.12.2025 mit der Ausschreibung der Stromlieferung beauftragt.
Der Verbandsgemeinderat Mendig bevollmächtigt
den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die
Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der
Bündelausschreibung Strom, an denen die Verbandsgemeinde Mendig, einschließlich
der Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk teilnimmt, namens und im Auftrag der
Verbandsgemeinde Mendig vorzunehmen.
Die Verbandsgemeinde Mendig verpflichtet sich,
das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie
verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag
erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird
beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung
Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu
lassen:
ÿ
100 % Normalstrom
Keine
Anforderungen an die Erzeugungsart
X 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
(Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach
dem sogenannten Händlermodell
ÿ
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit
33 % Neuanlagenquote
Beschaffung nach
dem sogenannten Händlermodell
ÿ
100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit
mindestens 33 %
Neuanlagenquote,
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung
ein.
Die ausgewählte
Qualität gilt für alle Abnahmestellen des Auftraggebers.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
20 |
Ablehnung |
5 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die
Verbandsgemeinde Mendig, einschließlich des Eigenbetriebes Wasser- und
Abwasserwerk Verbandsgemeinde Mendig haben Stromlieferverträge mit der EWR AG,
Worms und mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Die Erstlaufzeit
dieser Stromlieferverträge endete zum 31.12.2020. In den Stromlieferverträgen
wurde eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch
mit einem Ende nach Ablauf von spätestens 5 Jahren. Hiervon hat die EWR AG
Gebrauch gemacht und einer Verlängerung für das Lieferjahr 2023 nicht mehr
zugestimmt. Dieser Vertrag endet zum 31.12.2022. Die Energieversorgung
Mittelrhein AG, Koblenz, zuständig für die Belieferung Strom des Eigenbetriebes
Wasserwerk für die Entsäuerungsanlage Erlental und den Tiefbrunnen Sportplatz
Bell hat nicht gekündigt. Dieser Vertrag endet somit zum 31.12.2023.
Diese
Stromlieferverträge wurden auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung
abgeschlossen. Der Verbandsgemeinderat und der Werkausschuss des
Verbandsgemeinderates Mendig hat die Ausschreibung für Strom mit der Qualität
von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote für
alle Abnahmestellen vornehmen lassen. An dieser Ausschreibung haben Gemeinden,
Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land
Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Aufgrund einer
Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde auch für die
5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet. Die Durchführung
der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die
Stromlieferung wird im Rahmen der 5. Bündelaus-schreibung Strom 2023-2025 für
den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 ausgeschrieben. Die Ausschreibung
erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Um das
Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu
können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche Teilnahme gegenüber
der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH erklärt werden.
Die Stromlieferung
wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 Vergabeverordnung -VgV-) nach den
Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.
Die Kosten für die
Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während
der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro Abnahmestelle, mindestens jedoch
120,00 EUR, jeweils zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer.