Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2022 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und den weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde enthielten genehmigungspflichtige Teile. Mit Schreiben vom 10.12.2021 wurde die Genehmigung erteilt.

 

Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Sondervermögens Eigenbetrieb – Betriebszweig Wasserwerk i. H. v. 1.877.000 EUR sowie für den Betriebszweig Abwasserwerk i. H. v. 2.498.000 EUR wurden erteilt.

 

Seitens der Aufsichtsbehörde wurde mitgeteilt, dass der Ergebnishaushalt unter Verstoß des § 93 Abs. 4 GemO nicht ausgeglichen ist.  Unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung vom 17.01.2017 (veröffentlicht im Ministerialblatt vom 28.02.2017) wird trotz Bedenken ausnahmsweise von einer Beanstandung abgesehen.

 

In den weiteren Feststellungen merkt die Aufsichtsbehörde an, dass für zukünftige Jahre eine haushaltsausgleichende Umlageerhebung zu erfolgen hat.

 

Abschließend teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und dem dazu gehörenden Haushaltsplan einschl. des Stellenplans sowie gegen den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes einschl. der Stellenübersicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

 

Die Genehmigungsverfügung ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Haushaltssatzung 2022 der Verbandsgemeinde Mendig wurde in der Ausgabe des Blick aktuell vom 21.12.2021 öffentlich bekannt gemacht.