Sitzung: 31.01.2022 Haupt- und Finanzausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/088/2022
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Gem. § 1 der
Haushaltssatzung 2022 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge 1.800.880 EUR und
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.007.730 EUR. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 206.850 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 48.180 EUR), die gestiegenen Personalaufwendungen, die
gestiegenen Kosten für die Unterhaltung der Straßen, der Kostenerstattung für
die bei der Verbandsgemeinde angestellten Kita-Fachberatung und
Kita-Sozialarbeit, der Personal- und Sachkostenerstattung der Mehrzweckhalle,
der Umlage an den Fremdenverkehrszweckverband, die Verbandsgemeinde- und
Kreisumlage zurückzuführen ist.
Die
Verbandsgemeindeumlage beträgt 472.830 EUR und die Kreisumlage 502.020 EUR.
An
größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden
Unterhaltungsaufwendungen Mittel für die Personalkostenanteile der bei der
Verbandsgemeinde Mendig angestellten Kita-Fachberatung und Kita-Sozialarbeit,
für die Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen, für die Sanierung der
Suhrstraße, für die Herstellung der Grünfläche am Parkplatz Langenbahn, für
Lohnkostenerstattungen für den Einsatz der Waldarbeiter, für die Ableitung von
Oberflächenwasser auf den Wirtschaftswegen, für den Gemeindeanteil der
Personal- und Sachkosten der Schulsport- und Mehrzweckhalle sowie die Umlage an
den Fremdenverkehrszweckverband veranschlagt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.696.740 EUR und Auszahlungen von
1.848.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 152.210 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 57.110 EUR. Es
kann im Haushaltsjahr 2022 keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Zu den
veranschlagten Investitionsmaßnahmen i. H. v. 800.400 EUR zählen insbesondere
der Bedarf für den Bau der Halle des Bauhofes, der Einbau einer Lüftungsanlage
für zwei Gruppenräume und einen Mehrzweckraum im Kindergarten, Planungskosten
zur Erweiterung des Kindergartens, Planungskosten und Notargebühren für den
Abschluss von Optionsverträgen für das geplante Neubaugebiet „Dornheck“, der
Ankauf des Anwesens Kirchstraße 56, der Ausbau inkl. Planungskosten für die
Oberstraße (II. BA) und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED.
Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus
Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und
Grabnutzungsentgelten i. H. v. 234.000 EUR gegenüber.
Es verbleibt ein investiver Fehlbetrag von
566.400 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan
berücksichtigt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H.
v. 152.210 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 57.110 EUR wird durch die
Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 209.320 EUR
ausgeglichen.