Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i. H. v. 3.776.990 EUR und Aufwendungen i. H. v 3.226.600 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 550.390 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus den Grundstücksveräußerungen im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ zurückzuführen ist.

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen der Sonderposten beträgt 103.060 EUR.

 

Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 620.730 EUR und die Kreisumlage beträgt 659.050 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 5.612.920 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo von 1.355.250 EUR.

 

Investitionen sind in Höhe von 3.079.760 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere der Grunderwerb inkl. Vermessungskosten sowie die Kosten zur Gesamterschließung (Straße, Wasser und Kanal) inkl. der Planungskosten im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ (teilweise Neuveranschlagung), der Kostenanteil der Ortsgemeinde am Neubau der L82, der Bedarf für die Herstellung einer Besinnungsstätte und der Wegebau für den Begräbniswald, der Einbau einer Lüftungsanlage für zwei Gruppenräume und einen Mehrzweckraum im Kindergarten sowie der Kostenanteil der Ortsgemeinde am Breitbandausbau im Gemeindegebiet.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen, Beiträgen, Zuwendungen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 1.974.050 EUR gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.105.710 EUR.

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 1.355.250 EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 82.090 EUR zu finanzieren. Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 1.273.160 EUR. Durch die vorhandenen Finanzmittel kann der investive Fehlbetrag i. H. v. 1.105.710 EUR in Gänze finanziert werden, die übrigen Finanzmittel erhöhen die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig um 167.450 EUR.

 

Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2022, wie in den Jahren zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2021 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 bis 2023 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt.

 

Eine Vorberatung des Haushaltsplans 2022 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2022.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem Haushaltsplan 2022 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen. Die gewünschten Änderungen sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.