Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i.
H. v. 3.776.990 EUR und Aufwendungen i. H. v 3.226.600 EUR ab. Es ergibt sich
ein Jahresüberschuss von 550.390 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus den
Grundstücksveräußerungen im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ zurückzuführen ist.
Die Nettobelastung
bei den Abschreibungen/Auflösungen der Sonderposten beträgt 103.060 EUR.
Die
Verbandsgemeindeumlage beträgt 620.730 EUR und die Kreisumlage beträgt 659.050
EUR.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 5.612.920 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver
Saldo von 1.355.250 EUR.
Investitionen sind
in Höhe von 3.079.760 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere der
Grunderwerb inkl. Vermessungskosten sowie die Kosten zur Gesamterschließung
(Straße, Wasser und Kanal) inkl. der Planungskosten im Neubaugebiet
„Gänsehalsstraße“ (teilweise Neuveranschlagung), der Kostenanteil der
Ortsgemeinde am Neubau der L82, der Bedarf für die Herstellung einer
Besinnungsstätte und der Wegebau für den Begräbniswald, der Einbau einer
Lüftungsanlage für zwei Gruppenräume und einen Mehrzweckraum im Kindergarten
sowie der Kostenanteil der Ortsgemeinde am Breitbandausbau im Gemeindegebiet.
Den Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen,
Beiträgen, Zuwendungen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 1.974.050 EUR
gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 1.105.710 EUR.
Der positive Saldo
der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 1.355.250
EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 82.090 EUR zu finanzieren.
Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 1.273.160 EUR. Durch die
vorhandenen Finanzmittel kann der investive Fehlbetrag i. H. v. 1.105.710 EUR
in Gänze finanziert werden, die übrigen Finanzmittel erhöhen die Forderung
gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig um 167.450 EUR.
Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2022, wie in den Jahren
zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile
an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21
LFAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2021 zu Grunde. Die
Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 bis 2023 für die Verteilung
des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt.
Eine Vorberatung
des Haushaltsplans 2022 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 27.01.2022.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem Haushaltsplan
2022 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen zuzustimmen und den Erlass
der Haushaltssatzung 2022 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten
Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen. Die gewünschten Änderungen
sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Im Übrigen wird
auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge
der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.