Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Bell bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Bell für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

 

Der Gemeinderat Bell bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Gemeinde Bell teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Bell vorzunehmen.

 

Die Gemeinde Bell verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu lassen:

 

ÿ        100 % Normalstrom

Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

X  100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

               

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %

                Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.

                Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.

 

 

Die ausgewählte Qualität gilt für alle Abnahmestellen des Auftraggebers.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bell hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der EWR AG, Worms. Die Erstlaufzeit dieses Stromliefervertrages endete zum 31.12.2020. Im Stromliefervertrag wurde eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch mit einem Ende nach Ablauf von spätestens 5 Jahren. Hiervon wurde Gebrauch gemacht jedoch hat die EWR AG einer Verlängerung für das Lieferjahr 2023 nicht mehr zugestimmt. Der Vertrag endet zum 31.12.2022.

 

Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. Der Gemeinderat Bell hat die Ausschreibung für Strom mit der Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen vornehmen lassen. An dieser Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

 

Aufgrund einer Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde auch für die 5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet. Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Stromlieferung wird im Rahmen der 5. Bündelaus-schreibung Strom 2023-2025 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.

 

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche Teilnahme gegenüber der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH erklärt werden. 

 

Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 Vergabeverordnung -VgV-) nach den Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.

 

Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 EUR, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.