Beschluss:
Der Gemeinderat Bell bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der
Gemeinde Bell für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die
sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen
kann.
Der Gemeinderat Bell bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH die Zuschlagsentscheidungen und
Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die
Gemeinde Bell teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Bell vorzunehmen.
Die Gemeinde Bell verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung
als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme
von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils
vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird beauftragt, Strom mit
folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu lassen:
ÿ
100 %
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
X 100
% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten
Händlermodell
ÿ
100 %
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten
Händlermodell
ÿ
100 %
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %
Neuanlagenquote,
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die vom Bieter
angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.
Die ausgewählte Qualität gilt für alle Abnahmestellen des Auftraggebers.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bell hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der EWR AG,
Worms. Die Erstlaufzeit dieses Stromliefervertrages endete zum 31.12.2020. Im
Stromliefervertrag wurde eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr
vereinbart, jedoch mit einem Ende nach Ablauf von spätestens 5 Jahren. Hiervon
wurde Gebrauch gemacht jedoch hat die EWR AG einer Verlängerung für das
Lieferjahr 2023 nicht mehr zugestimmt. Der Vertrag endet zum 31.12.2022.
Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung
abgeschlossen. Der Gemeinderat Bell hat die Ausschreibung für Strom mit der
Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne
Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen vornehmen lassen. An dieser
Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale
Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Aufgrund einer Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
wurde auch für die 5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet.
Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die
Stromlieferung wird im Rahmen der 5. Bündelaus-schreibung Strom 2023-2025 für
den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 ausgeschrieben. Die Ausschreibung
erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche
Teilnahme gegenüber der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH erklärt
werden.
Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1
Vergabeverordnung -VgV-) nach den Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.
Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen
zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro
Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 EUR, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.