Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zur Erschließung des Neubaugebietes zu. Das Ing.-Büro Karst soll auf Grundlage der vorgestellten Planung, in Abstimmung mit der VG Mendig, die Ausschreibung für die Erschließung des Baugebietes durchführen.

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister zudem, dass dieser nach der Ausschreibung der Baumaßnahme, im Einvernehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilen kann.

 

Ergänzung:

Die Verwaltung soll mit dem Ingenieurbüro Karst prüfen, ob eine Tieferlegung des Kanals in Teilbereichen sinnvoll ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Wie bereits in den Gremien vorgestellt, beabsichtigt die Gemeinde Thür am östlichen Ortsrand im Bereich der Straße „Zum Wingert“ ein weiteres Neubaugebiet zu errichten. Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde das Ing.-Büro O. Karst mit der weiteren Planung zur Erschließung des Neubaugebietes beauftragt.

 

Nach der Baugrunduntersuchung und bevorstehenden Kampfmitteluntersuchung wird die Planung im Rahmen dieser Sitzung vom Ing.-Büro vorgestellt. Die Planung umfasst die Errichtung des Trennsystems für Abwasser und Wasser sowie ein Versickerungsbecken. Neben weiteren Versorgungsleitungen werden auch Leerrohre für den späteren Breitbandausbau vorgesehen. Die Straßenbeleuchtung wird mittels LED-Schirmleuchten mit Leistungsreduktion sichergestellt.

 

Um eine zügige Realisierung der Baumaßnahme im Rahmen der Pandemie zu ermöglichen empfiehlt die Bauverwaltung dem Gemeinderat den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die weiteren Aufträge für den Tiefbau und die Straßenbeleuchtung, im Einvernehmen mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden, an die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

Ergänzung:

Achim Danhausen erläutert den Anwesenden die Glasfasererschließung im Neubaugebiet und auch den Sachstand in der restlichen Ortsgemeinde.