Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022 unter
Berücksichtigung evtl. eingereichter Einwohnervorschläge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 2.915.720 EUR und bei den Aufwendungen mit 3.808.690 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 892.970 EUR, der insbesondere auf den Übergang der Wasser- und Kanalleitungen nach Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“ in das Eigentum des Eigenbetriebes (voraussichtlich 630.000 EUR) und auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 124.390 EUR) sowie auf die Sanierung der Dachfläche der Mehrzweckhalle (150.000 EUR) zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage beläuft sich auf 583.540 EUR, die Kreisumlage auf 619.560 EUR.
Größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden insbesondere berücksichtigt für:
Austausch der Trennwand im Mehrzweckraum des Kindergartens
Sanierung der Asphaltfläche Kirchstraße
Restkosten für
die Durchführung der Dorfmoderation, der Fortschreibung des
Dorferneuerungskonzeptes und Planungskosten für die Umnutzung der Dorfscheune
Lfd. Unterhaltung, Sanierung der Dachfläche und Fassadensanierung der Rückseite der Mehrzweckhalle (für die weitere Sanierung der Dachfläche ist im Haushaltsjahr 2023 ebenfalls ein Ansatz berücksichtigt)
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens; hier Erschließung Neubaugebiet „Zum Wingert II“, Abgang aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes
Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 2.745.440 EUR und Auszahlungen von 2.808.840 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 63.400 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 120.990 EUR. Die Zinsbindungsfrist für ein bestehendes Darlehen läuft zum 15.09.2022 ab. Die Restschuld beträgt zu diesem Zeitpunkt 18.421,49 EUR. Es ist geplant, das Darlehen in voller Höhe zurückzuzahlen. Eine entsprechende Veranschlagung ist im Haushaltsplan berücksichtigt und in der Tilgungssumme von 120.990 EUR enthalten.
Im Haushaltsjahr 2022 kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 3.501.160 EUR eingestellt, insbesondere für:
Vorsorglicher Ansatz für den Erwerb von Ackerland
Anschaffung eines Carports
Umgestaltung des Spielgeländes und Ergänzung der Spielgeräte im Kindergarten
Neugestaltung der Außenanlage im Kindergarten im Bereich des Anbaus
Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Anbau des Kindergartens
Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage im Kindergarten
Restbedarf an Notargebühren für den Abschluss von befristeten Optionsverträgen (NBG „Zum Wingert II“)
Grunderwerb
für das geplante NBG „Zum Wingert II“ sowie Vermessung der Grundstücke
Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“: Straße, Beleuchtung, Planungskosten, Baugrunduntersuchung, Wasser, Kanal und Sickermulde
Planungskosten für den Ausbau der Breitsteinstraße sowie Restkosten für den Ausbau der Segbachstraße, Josefstraße, Rabenbergstraße und Kaiserplatz
Vorsorglicher Ansatz für die Erneuerung von Straßenleuchten (LED)
Breitbandausbau DSL (Weiterer Lückenschluss Glasfaserverlegung)
Gemeindeanteil an der Errichtung einer Überquerungshilfe an der B262/Ecke Fallerstraße
Errichtung einer E-Lade Säule auf dem Dorfplatz
Restkosten für
die Umgestaltung des Kaiserplatzes im Rahmen der Dorferneuerung einschl.
Planungskosten sowie Pflanzarbeiten
Planungskosten und Endausbau der Straße im III. BA des Gewerbegebietes
Herstellung von Wasseranschlüssen an Grundstücken im Gewerbegebiet
Notargebühren für den Abschluss von Optionsverträgen (Grunderwerb für die Erweiterung des Gewerbegebietes)
Umgestaltung des Platzes hinter der Mehrzweckhalle
Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen aus der Förderung für den Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage im Kindergarten, aus der Zuwendung des Landes für die Erweiterung des Kindergartens (Restbetrag), Förderungen für Straßenausbau und Umgestaltung des Kaiserplatzes, aus der Veräußerung von Grundstücken im Gewerbegebiet und im NBG „Zum Wingert II“, weitere Zuweisungen sowie Beiträge und Entgelte in Höhe von insgesamt 3.415.370 EUR gegenüber.
Es
verbleibt voraussichtlich ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit i. H.
v. 85.790 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe wurde im Haushaltsplan
eingestellt.
Der negative Saldo der ordentlichen Ein –und Auszahlungen i. H. v. 63.400 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 120.990 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 184.390 EUR gedeckt.
Im Übrigen wird auf den
vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.