Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015
ist ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und
seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis
berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den
Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte in der Blick Aktuell Mendig vom 21.12.2021. Die Frist
zur Einreichung von Vorschlägen begann am 06.01.2022, 8.00 Uhr und endete am
19.01.2022, 16.00 Uhr.
Vorgebrachte Einwohnervorschläge werden dem Stadtrat in anonymisierter
Form zur Beratung vorgelegt.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.