Beschluss:
1. Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Der Stadtrat beschließt den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 von 370 v.H. auf einen Hebesatz von 400 v.H. anzuheben.
Die Änderung des Hebesatzes wird in der Haushaltssatzung entsprechend berücksichtigt. Die Anpassung der Gewerbesteuererträge und daraus folgend der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage wird im Haushaltsplan vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
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2. Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes
Der Stadtrat
beschließt folgende Änderungen, die im Haushalt zu berücksichtigen sind:
1) Einstellung eines
Ansatzes zur Kostenerstattung an die Verbandsgemeinde Mendig für die
Kita-Sozialarbeit
Kindergarten Zauberwald = 24.090
EUR
Kindergarten St. Genovefa =
28.910 EUR
2) Streichung des
Ansatzes für Aufstellvorrichtungen für die Maibäume = -20.000 EUR
3) Streichung Mittel
für das Leerstandsmanagement = -12.000 EUR, entsprechend Reduzierung des
Ertrages aus der Förderung des Landes zur Dorferneuerung um -9.000 EUR.
4) Streichung des
Zuschusses an die Verbandsgemeinde zur Sanierung des Entenweihers = -50.000 EUR
5) Erhöhung des
Ansatzes für die Planung von Gewerbeflächen von 15.000 EUR auf 20.000 EUR
6) Streichung des
Ansatzes für die Erneuerung der Fenster und Leitungssysteme im Haus am Lindenbaum
= -30.000 EUR
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
6 |
3. Beschluss über die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan für das Jahr 2022
Der Stadtrat stimmt
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der
vorgenannten Änderungen zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
9 |
Ablehnung |
12 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
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Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Jahr 2022 für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 16.464.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 17.812.690 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag
von 1.347.870 EUR (Vorjahr -1.054.820 EUR).
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung
ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:
- erhöhte Erträge bei
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (474.820 EUR), den
Eintrittsgeldern (111.500 EUR), der Gewerbesteuer (300.000 EUR), der
Grundsteuer B (50.000 EUR), der Personalkostenerstattungen des Kreises
(160.120 EUR), den Holzgeldern (19.140 EUR) und dem Gewinn aus der
Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet Verlängerung Eichenweg
(402.500 EUR)
- erhöhte
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung
und Bewirtschaftung) um 341.000 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz
Vorjahr = 1.486.260 EUR), für die Personalkosten (167.290 EUR), für
Zuwendungen und Umlagen (1.138.800 EUR) und aufgrund einer Einstellung in den
Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich (212.800 EUR; die
Auflösung des Sonderpostens erfolgt im Folgejahr in gleicher Höhe)
Die Nettobelastung
bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 556.250 EUR.
Der
Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 22.720.760 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und den
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der
ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 55.910 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.288.530
EUR berücksichtigt, u.a. für den Bau der Erschließungsanlagen für das
Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau der Straße „Erlengrund“ und
eines Teilstückes der Thürer Straße, Modernisierungsmaßnahmen im Haus am
Lindenbaum und Kindergarten St. Genovefa, den Einbau dezentraler
Lüftungsanlagen in den Kindergärten, den Zuschuss zur Sanierung des Kunstrasenplatzes,
die Flutlichtumstellung auf LED und die Anschaffung eines Pflegegeräts,
Planungs- und Abbruchkosten für Gebäude in der Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und
der Bau eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt
neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen, aus
Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.445.260 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredits von 1.843.270. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr
2022 betragen insgesamt 858.580 EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch
2022 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 82,68
EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die
Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 335.381 EUR. Den Berechnungen
für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den
Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November
2021 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2022 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 über den
Haushaltsplan 2022 beraten und diesen zur Kenntnis genommen sowie einstimmig
dem Stadtrat empfohlen, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 370 v. H. auf 400 v.
H. anzuheben.
Über das Ergebnis der erfolgten Auslage des Haushaltsplanes zur
Einreichung von Einwohnervorschlägen wurden die Stadtratsmitglieder im
vorherigen Tagesordnungspunkt informiert.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.