Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

1. Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer

Der Stadtrat beschließt den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2022 von 370 v.H. auf einen Hebesatz von 400 v.H. anzuheben.

Die Änderung des Hebesatzes wird in der Haushaltssatzung entsprechend berücksichtigt. Die Anpassung der Gewerbesteuererträge und daraus folgend der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage wird im Haushaltsplan vorgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

2. Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes

Der Stadtrat beschließt folgende Änderungen, die im Haushalt zu berücksichtigen sind:

1) Einstellung eines Ansatzes zur Kostenerstattung an die Verbandsgemeinde Mendig für die Kita-Sozialarbeit

                Kindergarten Zauberwald = 24.090 EUR

                Kindergarten St. Genovefa = 28.910 EUR

2) Streichung des Ansatzes für Aufstellvorrichtungen für die Maibäume = -20.000 EUR

3) Streichung Mittel für das Leerstandsmanagement = -12.000 EUR, entsprechend Reduzierung des Ertrages aus der Förderung des Landes zur Dorferneuerung um -9.000 EUR.

4) Streichung des Zuschusses an die Verbandsgemeinde zur Sanierung des Entenweihers = -50.000 EUR

5) Erhöhung des Ansatzes für die Planung von Gewerbeflächen von 15.000 EUR auf 20.000 EUR

6) Streichung des Ansatzes für die Erneuerung der Fenster und Leitungssysteme im Haus am Lindenbaum = -30.000 EUR

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

6

 

 

3. Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022

Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2022.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

9

Ablehnung

12

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 16.464.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 17.812.690 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.347.870 EUR (Vorjahr -1.054.820 EUR).

 

Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:

 

  • erhöhte Erträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (474.820 EUR), den Eintrittsgeldern (111.500 EUR), der Gewerbesteuer (300.000 EUR), der Grundsteuer B (50.000 EUR), der Personalkostenerstattungen des Kreises (160.120 EUR), den Holzgeldern (19.140 EUR) und dem Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet Verlängerung Eichenweg (402.500 EUR)

 

  • erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 341.000 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.486.260 EUR), für die Personalkosten (167.290 EUR), für Zuwendungen und Umlagen (1.138.800 EUR) und aufgrund einer Einstellung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich (212.800 EUR; die Auflösung des Sonderpostens erfolgt im Folgejahr in gleicher Höhe)

 

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 556.250 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 22.720.760 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und den außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 55.910 EUR.

 

Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.288.530 EUR berücksichtigt, u.a. für den Bau der Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau der Straße „Erlengrund“ und eines Teilstückes der Thürer Straße, Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum und Kindergarten St. Genovefa, den Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in den Kindergärten, den Zuschuss zur Sanierung des Kunstrasenplatzes, die Flutlichtumstellung auf LED und die Anschaffung eines Pflegegeräts, Planungs- und Abbruchkosten für Gebäude in der Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau eines P&R-Parkplatzes mit Buswendeschleife.

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.445.260 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredits von 1.843.270. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2022 betragen insgesamt 858.580 EUR.

 

Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2022 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 82,68 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 335.381 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2021 zu Grunde.

 

Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2022 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2022 über den Haushaltsplan 2022 beraten und diesen zur Kenntnis genommen sowie einstimmig dem Stadtrat empfohlen, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 370 v. H. auf 400 v. H. anzuheben.

 

Über das Ergebnis der erfolgten Auslage des Haushaltsplanes zur Einreichung von Einwohnervorschlägen wurden die Stadtratsmitglieder im vorherigen Tagesordnungspunkt informiert.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.