Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 370 v.H. auf 400 Punkte zu erhöhen.
Der Hauptausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplan 2022 zur Kenntnis. Die Fraktionsvorsitzenden finden sich vor den Haushaltsberatungen im Stadtrat zu einer Besprechung zusammen, um die Veranschlagungen gemeinsam abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Jahr 2022 für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 16.464.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 17.812.690 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag
von 1.347.870 EUR (Vorjahr -1.054.820 EUR).
Die Veränderungen zur Vorjahresplanung
ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:
- erhöhte Erträge bei
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (474.820 EUR), den
Eintrittsgeldern (111.500 EUR), der Gewerbesteuer (300.000 EUR), der
Grundsteuer B (50.000 EUR), der Personalkostenerstattungen des Kreises
(160.120 EUR), den Holzgeldern (19.140 EUR) und dem Gewinn aus der
Veräußerung von Grundstücken im Neubaugebiet Verlängerung Eichenweg
(402.500 EUR)
- erhöhte
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung
und Bewirtschaftung) um 341.000 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz
Vorjahr = 1.486.260 EUR), für die Personalkosten (167.290 EUR), für
Zuwendungen und Umlagen (1.138.800 EUR) und aufgrund einer Einstellung in den
Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich (212.800 EUR; die
Auflösung des Sonderpostens erfolgt im Folgejahr in gleicher Höhe)
Die Nettobelastung
bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 556.250 EUR.
Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen
im Finanzhaushalt beträgt 22.720.760 EUR. Aus den laufenden Ein- und
Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und
–auszahlungen und den außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein
positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
von 55.910 EUR.
Investitionen wurden in Gesamthöhe von 6.288.530 EUR
berücksichtigt, u.a. für den Bau der
Erschließungsanlagen für das Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, den Ausbau
der Straße „Erlengrund“ und eines Teilstückes der Thürer Straße,
Modernisierungsmaßnahmen im Haus am Lindenbaum und Kindergarten St. Genovefa,
den Einbau dezentraler Lüftungsanlagen in den Kindergärten, den Zuschuss zur
Sanierung des Kunstrasenplatzes, die Flutlichtumstellung auf LED und die
Anschaffung eines Pflegegeräts, Planungs- und Abbruchkosten für Gebäude in der
Teichwiese 2/Hauptstraße 22 und der Bau eines P&R-Parkplatzes mit
Buswendeschleife.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten
oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 4.445.260 EUR über die Aufnahme eines
Investitionskredits von 1.843.270. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr
2022 betragen insgesamt 858.580
EUR.
Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2022 keine
Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 82,68 EUR über
dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen
B2 betragen rd. 335.381 EUR. Den Berechnungen für die
Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den
Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November
2021 zu Grunde.
Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September
2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die
Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im
Haushaltsplan 2021 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan
ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.