Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1)      Ratsmitglied Konrad Böhnlein beantragt die Verschiebung des TOP’s in die nächste Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

1

Ablehnung

20

Stimmenenthaltungen

1

 

2)      Der Stadtrat Mendig bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Mendig für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Für die Abnahmestellen Laacher-See-Halle und Vulkanbad (Sondervertragsabnehmer) wird die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit der Ausschreibung der Stromlieferung beauftragt.

 

Der Stadtrat Mendig bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Stadt Mendig teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt Mendig vorzunehmen.

 

Die Stadt Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu lassen:

 

ÿ        100 % Normalstrom

Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

X    100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

              

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %

               Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.

Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.

 

 

Die ausgewählte Qualität gilt für alle Abnahmestellen des Auftraggebers.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

3

Ablehnung

19

Stimmenenthaltungen

0

 

3)      Der Stadtrat Mendig bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Mendig für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Für die Abnahmestellen Laacher-See-Halle und Vulkanbad (Sondervertragsabnehmer) wird die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit der Ausschreibung der Stromlieferung beauftragt.

 

Der Stadtrat Mendig bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Stadt Mendig teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt Mendig vorzunehmen.

 

Die Stadt Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu lassen:

 

ÿ        100 % Normalstrom

Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

X    100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

        

ÿ        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %

         Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.

         Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.

 

 

Die ausgewählte Qualität gilt für alle Abnahmestellen des Auftraggebers.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

19

Ablehnung

3

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der EWR AG, Worms und der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz.  Die Erstlaufzeit dieser Stromlieferverträge endete zum 31.12.2020. In den Stromlieferverträgen wurde eine Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch mit einem Ende nach Ablauf von spätestens 5 Jahren.  Hiervon hat die EWR AG Gebrauch gemacht und einer Verlängerung für das Lieferjahr 2023 nicht mehr zugestimmt. Der Vertrag endet zum 31.12.2022. Die Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz zuständig für die Belieferung Strom der Laacher-See-Halle mit Ratsstuben sowie für das Vulkanbad hat nicht gekündigt. Dieser Vertrag endet somit zum 31.12.2023.

 

Diese Stromlieferverträge wurden auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. Der Stadtrat Mendig hat die Ausschreibung für Strom mit der Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen vornehmen lassen.  An dieser Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

 

Aufgrund einer Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde auch für die 5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet. Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Stromlieferung wird im Rahmen der 5. Bündelaus-schreibung Strom 2023-2025 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.

 

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche Teilnahme gegenüber dem Gt-service erklärt werden. 

 

Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1 Vergabeverordnung -VgV-) nach den Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.

 

Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 EUR, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.