Beschluss:
1)
Ratsmitglied
Konrad Böhnlein beantragt die Verschiebung des TOP’s in die nächste Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
1 |
Ablehnung |
20 |
Stimmenenthaltungen |
1 |
2)
Der
Stadtrat Mendig bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der
Stadt Mendig für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die
sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen
kann. Für die Abnahmestellen Laacher-See-Halle und Vulkanbad
(Sondervertragsabnehmer) wird die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit der Ausschreibung der
Stromlieferung beauftragt.
Der Stadtrat Mendig bevollmächtigt den
Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die
Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der
Bündelausschreibung Strom, an denen die Stadt Mendig teilnimmt, namens und im
Auftrag der Stadt Mendig vorzunehmen.
Die Stadt Mendig verpflichtet sich, das
Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie
verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag
erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird
beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung
Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu
lassen:
ÿ
100 %
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
ÿ
100 %
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten
Händlermodell
X 100
% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
ÿ
100 %
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %
Neuanlagenquote,
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote
(34-100 %) geht in die Wertung ein.
Die ausgewählte Qualität gilt für alle
Abnahmestellen des Auftraggebers.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
3 |
Ablehnung |
19 |
Stimmenenthaltungen |
0 |
3)
Der
Stadtrat Mendig bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der
Stadt Mendig für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu beauftragen, die
sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen
kann. Für die Abnahmestellen Laacher-See-Halle und Vulkanbad
(Sondervertragsabnehmer) wird die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH
für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit der Ausschreibung der
Stromlieferung beauftragt.
Der Stadtrat Mendig bevollmächtigt den
Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die
Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der
Bündelausschreibung Strom, an denen die Stadt Mendig teilnimmt, namens und im
Auftrag der Stadt Mendig vorzunehmen.
Die Stadt Mendig verpflichtet sich, das
Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie
verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag
erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig wird
beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung
Strom über die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH ausschreiben zu
lassen:
ÿ
100 %
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
X 100
% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten
Händlermodell
ÿ
100 %
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33 % Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten
Händlermodell
ÿ
100 %
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33 %
Neuanlagenquote,
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Die
vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100 %) geht in die Wertung ein.
Die ausgewählte Qualität gilt für alle
Abnahmestellen des Auftraggebers.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
19 |
Ablehnung |
3 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Stadt Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der EWR AG,
Worms und der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Die Erstlaufzeit dieser Stromlieferverträge
endete zum 31.12.2020. In den Stromlieferverträgen wurde eine
Verlängerungsklausel um jeweils ein weiteres Jahr vereinbart, jedoch mit einem
Ende nach Ablauf von spätestens 5 Jahren.
Hiervon hat die EWR AG Gebrauch gemacht und einer Verlängerung für das
Lieferjahr 2023 nicht mehr zugestimmt. Der Vertrag endet zum 31.12.2022. Die
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz zuständig für die Belieferung Strom
der Laacher-See-Halle mit Ratsstuben sowie für das Vulkanbad hat nicht
gekündigt. Dieser Vertrag endet somit zum 31.12.2023.
Diese Stromlieferverträge wurden auf Grund der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft
mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg durchgeführten Ausschreibung
abgeschlossen. Der Stadtrat Mendig hat die Ausschreibung für Strom mit der
Qualität von 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne
Neuanlagenquote für alle Abnahmestellen vornehmen lassen. An dieser Ausschreibung haben Gemeinden,
Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land
Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Aufgrund einer Blitzumfrage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
wurde auch für die 5. Bündelausschreibung Strom ein großes Interesse bekundet.
Die Durchführung der Ausschreibung erfolgt wiederum durch die Gt-service
Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die
Stromlieferung wird im Rahmen der 5. Bündelaus-schreibung Strom 2023-2025 für
den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 ausgeschrieben. Die Ausschreibung
erfolgt für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis spätestens 28.02.2022 eine verbindliche
Teilnahme gegenüber dem Gt-service erklärt werden.
Die Stromlieferung wird im nicht offenen Verfahren (§ 14 Abs. 1
Vergabeverordnung -VgV-) nach den Vorgaben der VGV europaweit ausgeschrieben.
Die Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen
zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit betragen 17,50 EUR pro
Abnahmestelle, mindestens jedoch 120,00 EUR, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer.