Sachverhalt:
Stand der Dinge
Die
Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 will jenes materielle kulturelle Erbe
besonders schützen, dessen Erhalt im Interesse der gesamten Menschheit ist.
Welterbestätten haben einen außergewöhnlichen universellen Wert als Zeugnisse
vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch,
künstlerische Meisterwerke oder als einzigartige Naturlandschaften. In diesem
Sinne gehören in Rheinland-Pfalz auch der Dom zu Speyer, der
Obergermanisch-Raetische und der Niedergermanische Limes, die Römischen
Baudenkmäler mit Dom und Liebfrauenkirche in Trier, das Obere Mittelrheintal,
die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz und die europäische Bäderkultur mit
Bad Ems zum Erbe der Menschheit.
Die Vertragsstaaten
der UNESCO-Konvention zum Welterbe sammeln auf Listen Vorschläge für
Nominierungen, von denen jährlich in der festgelegten Reihenfolge eine
Nominierung bei der UNESCO eingereicht werden kann. Im Rahmen der
Fortschreibung der deutschen Tentativliste zum UNESCO-Welterbe hatte jedes
Bundesland die Möglichkeit, bis Ende Oktober 2021 zwei Nominierungsvorschläge
an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiterzuleiten.
Verfahren auf Landesebene
Wie das
Auswahlverfahren innerhalb der einzelnen Bundesländer organisiert wird, ist
Sache des
jeweiligen Landes. In Folge der Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK)
zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste hat die rheinland-pfälzische
Landesregierung
Ende 2019 in einem öffentlichen Aufruf zu Vorschlägen für weitere
Nominierungen
eingeladen und das Verfahren dargelegt. Die Entscheidung, welche
der beim Land
Rheinland-Pfalz eingereichten Nominierungsvorschläge weitergeleitet
werden, trifft der
für das Welterbe zuständige Minister. In unserem Fall Innenminister Roger
Lewentz vom Ministerium des Innern und für Sport.
Zur Beratung des
Ministers wurde ein Fachbeirat eingerichtet, der konkrete Auswahl-empfehlungen
unterbreiten soll, welche Nominierungsvorschläge an die KMK weitergeleitet
werden. Dieses Gremium soll im Rahmen des von der Kultusministerkonferenz
definierten Verfahrens agieren.
Nominierungsvorschläge
mussten bis Ende Juni 2021 beim MdI eingereicht werden.
Folgende
Bewerbungen wurden vorgelegt:
- Historische
Weinberge der Kulturlandschaft Moseltal
- Die
Sayner Hütte
- Das
Mühlsteinrevier RheinEifel
Die
Bewerbungsunterlagen sollten jenen entsprechen, die gegebenenfalls auch der
KMK weiterzureichen
sind und von dieser genau definiert wurden.
Des Weiteren wurden
dem Fachbeirat die Gutachten zur Verfügung gestellt, die im
Vorfeld der
Bewerbung die Welterbewürdigkeit untersuchten. Prof. Dr. Helmuth Albrecht von
der Bergakademie Freiberg hat die Welterbewürdigkeit für das Mühlsteinrevier
RheinEifel festgestellt.
Der Fachbeirat
sollte die beim MdI eingereichten Bewerbungen zur Aufnahme in die
deutsche
Tentativliste evaluieren. Vorrangig war dabei zu beurteilen, ob die von den
Initiativen
vorgeschlagenen Stätten über ausreichendes Potential verfügen, einen
außergewöhnlichen
universellen Wert einschließlich seiner Authentizität und
Integrität
überzeugend nachzuweisen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob
die vorgeschlagenen
Stätten zu den unterrepräsentierten Kategorien gehören, wie
sie im GAP-Report
der IUCN (International Union for Conservation of Nature)
und ICOMOS (Das International Council on Monuments and Sites ist eine internationale Nichtregierungsorganisation für Denkmalpflege mit Sitz in Paris) („Filling the gaps“- die bisherigen Lücken füllen) dargestellt sind. In diesem Zusammenhang sollte auch die Entwicklung von neuen Einschreibungen in diesen Kategorien seit der Anfertigung dieser Studie betrachtet werden.
Des Weiteren
sollten etwaige Probleme des Erhalts, des Managements und der
Vermittlung
berücksichtigt werden, sodass bei einer tatsächlichen Nominierung/Einschreibung
in die Welterbeliste eine angemessene Umsetzung der
UNESCO-Konvention
sichergestellt ist.
Das Gremium wurde
gebeten, eine schriftliche Begründung zu seinen Auswahlempfehlungen vorzulegen
und wurde zudem eingeladen, Hinweise zu Verbesserungen der vorliegenden
Bewerbungen zu geben. Die schriftliche Begründung soll sich auf die Konsistenz
der ausgewählten Begründungskriterien [Kulturerbekriterien (i)-(vi)], die
Erfüllung der Bedingungskriterien Integrität und Authentizität und die
Überzeugungskraft der Vergleichsanalyse beziehen.
Mitglieder des Fachbeirats für
Rheinland-Pfalz
Das Gremium besteht
aus fünf Expertinnen und Experten, die mit ihrer
Fachkompetenz
gemeinsam den konkreten Welterbeinitiativen gerecht werden
können. Das Gremium
bildet des Weiteren in seiner Gesamtheit Erfahrung in Fragen
des Erhalts, des
Managements und der Vermittlung sowie der Umsetzung der
UNESCO-Konvention
ab. Es besteht aus folgenden Mitgliedern:
Patricia Alberth, Leiterin des Zentrums Welterbe Bamberg,
Vorsitzende der
International Association of World Heritage
Professionals (IAWHP)
Axel Böcker, stellvertr. Leiter der Denkmalbauabteilung
der Völklinger Hütte,
Mitglied in der
Arbeitsgruppe Industrie der Vereinigung der
Landesdenkmalpfleger
Prof. Dr. Uta Hassler, em. Professorin und ehem. Leiterin des
Instituts für
Denkmalpflege und
Bauforschung (IDB) der ETH Zürich, Distinguished Affiliated
Professor der
Technischen Universität München
Prof.-Em. Dr. Johannes Renes (Lehrstuhl für Kulturelles Erbe, Vrije
Universiteit
Amsterdam)
Prof. Dr. Thomas Stöllner, Institut für Archäologische
Wissenschaften, Ruhr-
Universität Bochum,
stellvertr. Direktor des Deutschen Bergbaumuseums
Bochum
Die
Geschäftsführung übernahm das Ministerium des Innern und für Sport, vertreten
durch Frau Dr. Andrea Stockhammer vom Welterbebüro des Landes Rheinland-Pfalz.
Vertreterinnen und
Vertreter der Fachbehörden wie der GDKE oder in unserem Fall des LGB konnten an
der Bereisung und an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Beratungen
Die Vorortbegehung
der vorgeschlagenen Stätten fand von 6. bis 10. September
2021 durch die
Mitglieder Alberth, Böcker und Renes statt.
Den Abschluss des
Diskussionsprozesses innerhalb des Beirats bildete eine Sitzung
am 7. Oktober 2021,
in der in Anwesenheit aller Mitglieder die Auswahlempfehlungen
beschlossen wurden.
Die schriftlichen
Auswahlempfehlungen wurden am 12. Oktober 2021 dem für das
Welterbe
zuständigen Minister des Innern und für Sport vorgelegt.
Antrag
des Mühlsteinrevier Rhein-Eifel - Resumee
Unter dem Titel
Mühlsteinrevier RheinEifel bewirbt sich die Arbeitsgemeinschaft
Mühlsteinrevier
RheinEifel im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Landes
Rheinland-Pfalz zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste zur Nominierung
für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt.
Im Mühlsteinrevier
Rhein-Eifel wurden kontinuierlich 7.000 Jahre lang aus dem lokalen Gestein
Basaltlava Mahl- und Mühlsteine für den überregionalen Bedarf gefertigt. Von
der Römerzeit bis ins späte 19. Jahrhundert erfolgte eine Massenproduktion für
Abnehmer in weit entfernten Gebieten. Als Vertriebsweg diente der Rhein. Die geologische Grundlage der
Mühlsteingewinnung bilden Lavafelder.
Der
außergewöhnliche universelle Wert begründet sich laut Antrag auf die Kriterien
(iii) und (v):
Kriterium (iii): ein einzigartiges oder zumindest
außergewöhnliches Zeugniseiner kulturellen Tradition oder einer bestehenden
oder untergegangenen Kultur.
Kriterium (v): ein hervorragendes Beispiel einer
überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung, die für
eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung
zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese als Folge unaufhaltsamen
Wandels vom Untergang
bedroht wird.
Das Revier liegt im
Landkreis Mayen-Koblenz in der Region zwischen Andernach am Rhein und Mayen am
Rande der Eifel. Die fünf Bestandteile des seriellen Kulturgutes
Mühlsteinrevier RheinEifel sind: Grubenfeld Mayen, Grubenfeld Mendig,
Grubenfeld
Ettringen,
Grubenfeld Kottenheim und der Hafenbezirk Andernach mit zuführenden
Wegetrassen.
- Im Grubenfeld Mayen wird das
namensgebende Grubenfeld, der Flussverlauf
der Nette sowie die spätantike Höhenbefestigung auf dem Katzenberg als
Nominierungsgebiet ausgewiesen. Insbesondere wird im Grubenfeld Mayen
der
römische Abbau und der frühindustrielle Abbau dokumentiert.
- Im Grubenfeld Mendig (Lavakeller)ist
vor allem der Abbau des 18. und 19. Jahrhunderts dokumentiert, aber auch
die Nachnutzung der zahlreichen Abbaukammern für die unterirdische
Bierlagerung, wozu u.a. auch die Brauerei der Herrnhuter Brüdergemeine
gehört.
- Das Grubenfeld Ettringen (Ettringer
Lay) umfasst ein Netz historischer Wegtrassen, Halden (Rötsche), 25 Kräne
und Kransockel sowie elf belegte Werkplätze (Traachten) mit Relikten von
14 Betriebsgebäuden wie Steinmetzhütten und Schmieden.
- Das Grubenfeld Kottenheim (Winfeld)
ist vor allem für seine Denkmäler am Übergang zur
Industrialisierung von Bedeutung, in der der Übergang von der
Mühlsteinproduktion zur Schotterproduktion einsetzte. Hier ist auch ein
Wohngebiet erhalten, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts für Grubenarbeiter
errichtet wurde.
- Das
fünfte Ensemble besteht aus dem Rheinhafen
in Andernach. Die Uferzone
zeigt den römischen Hafen, die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen
Verladeeinrichtungen und ein Eisenbahngleis zum Anschluss des Hafens an
den Bahnhof Andernach aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Mit
dem „Hohl“ ist eine ursprünglich römische Straße einbezogen, ebenso wie
die
repräsentative Villa des führenden Mendiger Steinbruchbesitzers Franz
Xaver
Michels.
Bewertung durch den Fachbeirat
Der Fachbeirat
erkennt das Potenzial zum OUV des Mühlsteinreviers RheinEifel unter Verwendung
der Kriterien (iii) als außergewöhnliches Zeugnis für die Mahl- und
Mühlsteinproduktion
und den Mühlsteinhandel über mehrere Jahrtausende hinweg
und (v) als
hervorragendes Beispiel einer überlieferten Bodennutzung und die
menschliche
Interaktion mit der Landschaft. Das Mühlsteinrevier RheinEifel ist weltweit
eines der ganz seltenen Beispiele, in der eine vorgeschichtliche Nutzung über
eine römische, mittelalterliche und neuzeitliche Produktionsgeschichte verfolgt
und in ihren Auswirkungen auf kulturelle und umweltbezogene Faktoren bis heute
verfolgt werden kann.
Die serielle Stätte
besteht aus fünf Elementen. Authentizität und Integrität sind durch
den Umfang der
bestehenden Grubenfelder sowie der teilweise erhaltenen Verkehrswege und
Handelsstrukturen gewährleistet. Die Beispiele zeigen alle Elemente der Mühlsteingewinnung
in den wichtigen Hauptphasen der Gewinnungsgeschichte, aber auch Elemente des
Schutzes (Katzenberg) und des Transportes (Nette, Hohl, Andernacher Hafen). In
der Denkmalauswahl sind auch Elemente der Nachnutzung angesprochen. Obwohl die
Denkmäler vor allem das 18. bis 20. Jahrhundert ansprechen, sind auch Beispiele
älterer Zeiten angesprochen.
Die Nähe des
Grubenfelds Mayen zum Kompetenzbereich Vulkanologie, Archäologie
und
Technikgeschichte (VAT) und Labor für experimentelle Archäologie des
Römisch-Germanischen
Zentralmuseums (Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie) erlaubt auch
zukünftig eine intensive Begleitung des Denkmals durch die Forschung.
Die für einen
möglichen Antrag definierten Bestandteile repräsentieren mit den Grubenfeldern,
ausgewählten Verkehrswegen und Handelsstrukturen aufeinander folgende Epochen
der Mahl- und Mühlsteinproduktion und des Mühlsteinhandels in der Region.
Der thematische
Bezugsrahmen für das Mühlsteinrevier Rhein-Eifel laut Lückenanalyse der
UNESCO-Welterbeliste von ICOMOS aus dem Jahr 2005 ist die Nutzung natürlicher
Ressourcen. Hierunter fallen Wassersysteme oder Bergbaustätten. Doch selbst
eine Welterbestätte wie die Schieferlandschaft im Nordwesten von Wales ist nur
bedingt vergleichbar mit dem Mühlsteinrevier RheinEifel. Derzeit ist auf der
Welterbeliste keine Region verzeichnet, die die Produktion von und den Handel
mit Mahl- und Mühlsteinen zum Thema hat. Der Fachbeirat bestätigt
dementsprechend, dass es sich beim Mühlsteinrevier RheinEifel um ein bisher
nicht repräsentiertes Thema handelt.
Aufgrund des noch
jungen Gebiets der Mühlsteinforschung regt der Fachbeirat weitere Forschungen
an für Erkenntnisgewinne hinsichtlich der Produktion von Mahl und Mühlsteinen
auf anderen Kontinenten.
Das serielle Gut
befindet sich überwiegend im Besitz von sieben kommunalen
Gebietskörperschaften. Auffallend ist die eingespielte, fachübergreifende
Zusammenarbeit der involvierten Akteure. Kulturgüter- und Naturschutz ergänzen
sich gegenseitig. Schutz und Erhaltung der Gebiete sind sichergestellt. Die
Vermittlung wird mittels mehrerer Infozentren professionell betrieben und durch
Kooperationen mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ergänzt. Eine
vermehrte Internationalisierung wäre bei einer Nominierung zu bedenken.
Zusammenfassend
spricht der Fachbeirat eine positive Empfehlung für das
Mühlsteinrevier
RheinEifel aus.
Fazit der Prüfung
Die drei
eingegangenen Anträge zur Fortschreibung der Deutschen Tentativliste
wurden durch den
Welterbe-Fachbeirat Rheinland-Pfalz 2021 eingehend eruiert und
diskutiert.
Aufgrund der oben
dargelegten Ausführungen empfiehlt der Welterbe-Fachbeirat
Rheinland-Pfalz
2021 dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) des Landes
Rheinland-Pfalz die
Nominierung des Mühlsteinreviers Rhein-Eifel für die
Fortschreibung der
Deutschen Tentativliste.
Mit Schreiben vom
30.10.212 hat uns das Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilt, dass das
Mühlsteinrevier RheinEifel als einziger Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz an
die KMK weitergereicht wurde.
Zeitplanung
Der Zeitplan des
nationalen Auswahlverfahrens sieht vor:
10/2021:
Einreichung von Bewerbungen durch die Länder bei der KMK
12/2022: Eingang
von Vorschlägen aus dem Naturschutzbereich bei der KMK
03/2023: Vorlage
des Abschlussberichts des Fachbeirats der KMK
10/2023: Beschluss
der Kultur-Ministerkonferenz (Kultur-MK)
01/2024:
Einreichung der neuen Tentativliste bei der UNESCO
01/2025:
Einreichung des 1. Antrags der neuen Tentativliste beim Welterbezentrum
der UNESCO in Paris
Unsere Bewerbung,
zum einen der Antrag und zum Anderen das Tentative List Submission Format in deutscher und englischer Sprache, wurde
durch uns gefertigt und an die Landesregierung übergeben. Die Landesregierung
hat unsere Bewerbung der Kultusministerkonferenz fristgerecht überstellt.
Besonders hervorzuheben dabei sind zwei renommierte Experten, die wir für die
Mitbearbeitung des Antrags gewinnen konnten. Frau Anita Kuisle M.A. vom
Münchener Büro für Technikgeschichte und Herr Prof. Dr. Helmuth Albrecht von
der technischen Universität Bergakademie Freiberg. Deren Unterstützung war sehr
kompetent und zielführend.
Herr Prof. Dr.
Albrecht ist neben der Federführung beim erfolgreichen UNESCO-Antrag der Montanregion
Erzgebirge/Krušnohoří in Sachsen
auch Mitglied des Landesfachbeirats Nordrhein-Westfalen. Daher hat er auch die nötigen Kenntnisse, welche Inhalte ein erfolgreicher Antrag haben muss. Wir konnten ihn auch für den weiteren Weg mit Unterstützungsleistungen im Rahmen von Honorarverträgen für eine weitere Mitarbeit gewinnen.
Insgesamt haben die
Bundesländer unserer Kenntnis nach 12 Kandidaten in das Auswahlverfahren
geschickt. Dabei sind ein bundesländerübergreifender Antrag, ein
transnationaler Antrag und drei Bewerbungen, die in einem früheren Verfahren
schon einmal abgelehnt worden waren.
Im Jahre 2022 wird
der „Bundesfachbeirat“ der KMK unser Revier vor Ort in Augenschein nehmen und
eine Bewertung vornehmen. Diese Bewertung gliedert sich im Ergebnis in drei Entscheidungsstufen:
a)
Ablehnung
b)
Zulassung
der Bewerbung bei der UNESCO
c)
Spätere
Zulassung bei der UNESCO, wenn bestimmte Aufgaben erledigt und Fragen geklärt
wurden.
Aus den Bewerbungen
wird eine Rangfolge erstellt. Diese verfügt über 7 Plätze.
Da jeweils nur eine
deutsche Bewerbung je Jahr für Paris zugelassen wird, darf der/die
Erstplazierte sich 2025 bewerben, der/die zweite 2026 usw.
Die dann folgende
Bewerbung besteht dann aus einem ca. 1.000-seitigen Antrag. Neben einem
umfangreichen Maßnahmenkatalog besteht der Antrag aus einer Präzisierung des
Antragsgebietes mittels weiterer Gutachten, Kartografien und Planunterlagen
sowie umfangreichem aktuellen und historischen Bildmaterial. Eine Vielzahl an
weiteren Forschungsprojekten in jedem Revierteil müssen die Antragsunterlagen
dann komplettieren und etwaig entstandene oder entstehende Fragen beantworten.
Der dann gefertigte
Gesamtantrag muss im Anschluß noch in drei weitere Sprachen übersetzt werden.
Man sieht, dass
eine Vielzahl an weiteren Arbeiten auf uns zukommt. Das ist allein durch den
Arbeitskreis nicht zu leisten. Es sollen zunächst zwei MitarbeiterInnen in
Vollzeit eingestellt werden. Jemand aus dem Bereich Wissenschaft und ein/eine
zweite(r) aus dem Bereich Projektleitung. Diese arbeiten jedoch für das
komplette Revier und werden auch von allen Beteiligten finanziert.
Zunächst werden die
MitarbeiterInnen von einer der beteiligten Kommunen befristet eingestellt.
Daher ist keine Veranlagung in einem Stellenplan notwendig. Sobald eine
Organisationsform gefunden ist, werden die MitarbeiterInnen von der neuen
Organisationsform übernommen.
Auch für den
Mendiger Revierteil sind noch umfangreiche Vorarbeiten zu leisten. Dabei
handelt es sich sowohl um wissenschaftliche, als auch organisatorische Arbeiten.
Zu den Arbeiten zählt insbesondere die Forschung in Bundes-, Landes- und
Kirchenarchiven und die nachfolgende Auswertung und Bearbeitung.
Organisationsstruktur
Um dem Ganzen auch
eine Organisationsform zu geben, werden zur Zeit Gespräche mit der
Kommunalberatung RLP geführt, welche Form für den „Betrieb“ des Projekts am
sinnhaftesten ist. Es stehen dabei insbesondere die Bildung eines
Zweckverbandes oder eines eingetragenen Vereines im Focus.
Damit auch die
Menschen die im Revier leben, mit beteiligt werden, soll ein „Förderverein“
gegründet werden, der bestimmte Aufgaben im Projekt übernimmt. Eine
umfangreiche Anzahl an Vortragsveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen
soll die emotionale Bindung der Bevölkerung an das Projekt erzeugen.
Als dritte Säule in
der Organisation soll ein Unterstützerpool aus Politik, Medien, Wissenschaft,
Sport usw. gebildet werden, die das Projekt ideell oder auch finanziell
unterstützen.
Die seit Antragsbeginn bestehenden Gremien
„Arbeitskreis“ und „Fachbeirat“ sollen bestehen bleiben, da sich dort das
Knowhow aus 6 Jahren Arbeit befindet.
Durch Gespräche mit
der Generaldirektion kulturelles Erbe RLP und dem Landesamt für Bergbau und
Geologie werden zur Zeit die Schutzzonen und – ziele näher definiert.
Für den Folgeantrag
müssen Gespräche mit den Eigentümern, der durch die Kernzonen und Pufferzonen
tangierten Grundstücke geführt werden. Dies soll durch die Bürgermeister und
Beigeordneten durchgeführt werden, um die Wertigkeit des Projekts entsprechend
zu verdeutlichen.