Sitzung: 15.12.2021 Rechnungsprüfungsausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/078/2021
Beschluss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür
zum 31.12.2019 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der
Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen
2. dem Ortsbürgermeister, dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in
der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss
2019 zu erteilen
3. der Übertragung von Haushaltsmitteln
in Höhe von 2.864,06 EUR für die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
und für die Errichtung eines Grenzlaufs im Bereich von Gehwegen sowie der
Übertragung der Kreditermächtigung mit 15.174,37 EUR zuzustimmen
4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen
über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu
genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Gemeinde Thür wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt
mit einem Fehlbetrag von 366.896,39 EUR ab und verschlechtert sich damit um
152.376,39 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
214.520,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:
·
Mindererträge
bei der Gewerbesteuer
·
Mehraufwendungen
durch Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen; hier Übertragung der
Versorgungsleitungen Wasser und Abwasser im Gewerbegebiet an den Eigenbetrieb
entsprechend der abgeschlossenen Vereinbarung
Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 142.423,51 EUR aus, wovon
·
ein
Überschuss von 23.316,06 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,
·
ein
Fehlbetrag von 221.394,47 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
·
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
55.654,90 EUR entstand.
Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 362.810,09 EUR.
Die Haushaltssatzung 2019 sah eine Kreditermächtigung i. H. v.
133.440,00 vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von
65.590,00 EUR nach 2019 übertragen. Es wurde ein Kredit i. H. v. 130.000,00 EUR
aufgenommen sowie ein Kredit mit 207.544,64 EUR umgeschuldet. Daneben erfolgte
eine Übertragung mit 15.174,37 EUR ins Jahr 2020.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich
erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 mit insgesamt 2.864,06 EUR zur
Fortführung begonnener Maßnahmen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 2.358.952,34 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 09.12.2021 die Belegprüfung vorgenommen.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht zu entnehmen.