Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

1.            den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2019 festzustellen und den entstandenen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen

2.            dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2019 zu erteilen

3.            der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 2.864,06 EUR für die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes und für die Errichtung eines Grenzlaufs im Bereich von Gehwegen sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 15.174,37 EUR zuzustimmen

4.            die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2019 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Fehlbetrag von 366.896,39 EUR ab und verschlechtert sich damit um 152.376,39 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 214.520,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

·      Mindererträge bei der Gewerbesteuer

·      Mehraufwendungen durch Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen; hier Übertragung der Versorgungsleitungen Wasser und Abwasser im Gewerbegebiet an den Eigenbetrieb entsprechend der abgeschlossenen Vereinbarung

 

Die Finanzrechnung 2019 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 142.423,51 EUR aus, wovon

·    ein Überschuss von 23.316,06 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen     Ein- und Auszahlungen entstand,

·    ein Fehlbetrag von 221.394,47 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

·    ein Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 55.654,90 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde abgedeckt. Die Verbindlichkeit beträgt nunmehr 362.810,09 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2019 sah eine Kreditermächtigung i. H. v. 133.440,00 vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von 65.590,00 EUR nach 2019 übertragen. Es wurde ein Kredit i. H. v. 130.000,00 EUR aufgenommen sowie ein Kredit mit 207.544,64 EUR umgeschuldet. Daneben erfolgte eine Übertragung mit 15.174,37 EUR ins Jahr 2020.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2020 mit insgesamt 2.864,06 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 2.358.952,34 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 09.12.2021 die Belegprüfung vorgenommen.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2019 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.