Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Absatzes 1 der Anlage zu §
9 der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in 56745 Volkesfeld,
Nettestraße 6. Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung öffentlich bekannt
zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die zurzeit gültigen
Entgelte für das Dorfgemeinschaftshaus in Volkesfeld wurden zum 01.01.2015
festgesetzt.
Diese Entgelte sind
in der Anlage zu § 9 Absatz 1 der Benutzungsordnung für das
Dorfgemeinschaftshaus in Volkesfeld aufgeführt.
Es handelt sich um
privatrechtliche Entgelte.
Die Erhöhung der
Entgelte ist ab dem 01.01.2022 vorgesehen.