Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Volkesfeld stimmt der Änderung der Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheit der Jagdgenossenschaft Volkesfeld auf die Ortsgemeinde Volkesfeld zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 11 Abs. 7 des Landesjagdgesetzes (LJG) kann die Jagdgenossenschaft die Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Ausnahme des Erlasses oder der Änderung der Satzung auf Grund eines Beschlusses der Versammlung der Jagdgenossen durch schriftliche Vereinbarung auf die Gemeinde übertragen.

 

Mit Vereinbarung vom 11.03.1996 erfolgte die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Volkesfeld auf die Ortsgemeinde Volkesfeld.

 

Im Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Jagdgenossenschaft für den Zeitraum 2015 – 2018 wurde festgestellt, dass diese Vereinbarung nicht dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes (aktuelle Fassung Stand August 2018) entspricht.

Insbesondere ist neben der Regelung über die Verwendung des Reinertrags auch ein Verwaltungskostenbeitrag als Prozentanteil aus den Einnahmen der Jagdnutzung zu vereinbaren. Darüber hinaus fehlen Regelungen zur Erhebung und Vollstreckung von Umlageforderungen, zur Erstellung und Führung des Jagdkatasters sowie zur Übertragung des Datenschutzes.

 

Die Verwaltung hat auf Grundlage des Musters die beigefügte Änderungsvereinbarung erarbeitet.

Um die Wirksamkeit der Änderung der Vereinbarung herzustellen, bedarf es neben der Zustimmung der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Volkesfeld der Zustimmung des Gemeinderates der Gemeinde Volkesfeld.

 

Die Genossenschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.09.2021 der Änderung zugestimmt.