Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Volkesfeld stimmt der Änderung der Vereinbarung über
die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheit der Jagdgenossenschaft
Volkesfeld auf die Ortsgemeinde Volkesfeld zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 7 des Landesjagdgesetzes (LJG) kann die
Jagdgenossenschaft die Verwaltung ihrer Angelegenheiten mit Ausnahme des
Erlasses oder der Änderung der Satzung auf Grund eines Beschlusses der
Versammlung der Jagdgenossen durch schriftliche Vereinbarung auf die Gemeinde
übertragen.
Mit Vereinbarung
vom 11.03.1996 erfolgte die Übertragung der
Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Volkesfeld auf die
Ortsgemeinde Volkesfeld.
Im Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der
Jagdgenossenschaft für den Zeitraum 2015 – 2018 wurde festgestellt, dass diese
Vereinbarung nicht dem Muster des Gemeinde- und Städtebundes (aktuelle Fassung
Stand August 2018) entspricht.
Insbesondere ist neben der Regelung über die Verwendung des
Reinertrags auch ein Verwaltungskostenbeitrag als Prozentanteil aus den
Einnahmen der Jagdnutzung zu vereinbaren. Darüber hinaus fehlen Regelungen zur
Erhebung und Vollstreckung von Umlageforderungen, zur Erstellung und Führung
des Jagdkatasters sowie zur Übertragung des Datenschutzes.
Die Verwaltung hat auf Grundlage des Musters die beigefügte
Änderungsvereinbarung erarbeitet.
Um die Wirksamkeit der Änderung der Vereinbarung
herzustellen, bedarf es neben der Zustimmung der Genossenschaftsversammlung der
Jagdgenossenschaft Volkesfeld der Zustimmung des Gemeinderates der Gemeinde
Volkesfeld.
Die Genossenschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung am
08.09.2021 der Änderung zugestimmt.