Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Volkesfeld vom 02.07.2020 ist in § 5 Nr. 3 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Gemeinderat auf den Ortsbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Ortsbürgermeister Wingender erfolgten die Neuaufnahme eines Darlehens zum 14.09.2021 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i. H. v. 185.400,00 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 13.09.2031
Zinssatz: 0,470 % Tilgungssatz: 3,00 %
Auszahlungskurs: 100%