Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachstand und die weiteren Verfahrensschritte zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Stand der Dinge

Die Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 will jenes materielle kulturelle Erbe besonders schützen, dessen Erhalt im Interesse der gesamten Menschheit ist. Welterbestätten haben einen außergewöhnlichen universellen Wert als Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke oder als einzigartige Naturlandschaften. In diesem Sinne gehören in Rheinland-Pfalz auch der Dom zu Speyer, der Obergermanisch-Raetische und der Niedergermanische Limes, die Römischen Baudenkmäler mit Dom und Liebfrauenkirche in Trier, das Obere Mittelrheintal, die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz und die europäische Bäderkultur mit Bad Ems zum Erbe der Menschheit.

Die Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zum Welterbe sammeln auf Listen Vorschläge für Nominierungen, von denen jährlich in der festgelegten Reihenfolge eine Nominierung bei der UNESCO eingereicht werden kann. Im Rahmen der Fortschreibung der deutschen Tentativliste zum UNESCO-Welterbe hatte jedes Bundesland die Möglichkeit, bis Ende Oktober 2021 zwei Nominierungsvorschläge an die Kultusministerkonferenz (KMK) weiterzuleiten.

 

Verfahren auf Landesebene

Wie das Auswahlverfahren innerhalb der einzelnen Bundesländer organisiert wird, ist

Sache des jeweiligen Landes. In Folge der Entscheidung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste hat die rheinland-pfälzische

Landesregierung Ende 2019 in einem öffentlichen Aufruf zu Vorschlägen für weitere

Nominierungen eingeladen und das Verfahren dargelegt. Die Entscheidung, welche

der beim Land Rheinland-Pfalz eingereichten Nominierungsvorschläge weitergeleitet

werden, trifft der für das Welterbe zuständige Minister. In unserem Fall Innenminister Roger Lewentz vom Ministerium des Innern und für Sport.

Zur Beratung des Ministers wurde ein Fachbeirat eingerichtet, der konkrete Auswahl-empfehlungen unterbreiten soll, welche Nominierungsvorschläge an die KMK weitergeleitet werden. Dieses Gremium soll im Rahmen des von der Kultusministerkonferenz definierten Verfahrens agieren.

Nominierungsvorschläge mussten bis Ende Juni 2021 beim MdI eingereicht werden.

 

Folgende Bewerbungen wurden vorgelegt:

  • Historische Weinberge der Kulturlandschaft Moseltal
  • Die Sayner Hütte
  • Das Mühlsteinrevier RheinEifel

 

Die Bewerbungsunterlagen sollten jenen entsprechen, die gegebenenfalls auch der

KMK weiterzureichen sind und von dieser genau definiert wurden.

Des Weiteren wurden dem Fachbeirat die Gutachten zur Verfügung gestellt, die im

Vorfeld der Bewerbung die Welterbewürdigkeit untersuchten. Prof. Dr. Helmuth Albrecht von der Bergakademie Freiberg hat die Welterbewürdigkeit für das Mühlsteinrevier RheinEifel festgestellt.

 

Der Fachbeirat sollte die beim MdI eingereichten Bewerbungen zur Aufnahme in die

deutsche Tentativliste evaluieren. Vorrangig war dabei zu beurteilen, ob die von den

Initiativen vorgeschlagenen Stätten über ausreichendes Potential verfügen, einen

außergewöhnlichen universellen Wert einschließlich seiner Authentizität und

Integrität überzeugend nachzuweisen. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob

die vorgeschlagenen Stätten zu den unterrepräsentierten Kategorien gehören, wie

sie im GAP-Report der IUCN (International Union for Conservation of Nature)

und ICOMOS (Das International Council on Monuments and Sites ist eine internationale Nichtregierungsorganisation für Denkmalpflege mit Sitz in Paris) („Filling the gaps“- die bisherigen Lücken füllen) dargestellt sind. In diesem Zusammenhang sollte auch die Entwicklung von neuen Einschreibungen in diesen Kategorien seit der Anfertigung dieser Studie betrachtet werden.

Des Weiteren sollten etwaige Probleme des Erhalts, des Managements und der

Vermittlung berücksichtigt werden, sodass bei einer tatsächlichen Nominierung/Einschreibung in die Welterbeliste eine angemessene Umsetzung der

UNESCO-Konvention sichergestellt ist.

Das Gremium wurde gebeten, eine schriftliche Begründung zu seinen Auswahlempfehlungen vorzulegen und wurde zudem eingeladen, Hinweise zu Verbesserungen der vorliegenden Bewerbungen zu geben. Die schriftliche Begründung soll sich auf die Konsistenz der ausgewählten Begründungskriterien [Kulturerbekriterien (i)-(vi)], die Erfüllung der Bedingungskriterien Integrität und Authentizität und die Überzeugungskraft der Vergleichsanalyse beziehen.

 

Mitglieder des Fachbeirats für Rheinland-Pfalz

Das Gremium besteht aus fünf Expertinnen und Experten, die mit ihrer

Fachkompetenz gemeinsam den konkreten Welterbeinitiativen gerecht werden

können. Das Gremium bildet des Weiteren in seiner Gesamtheit Erfahrung in Fragen

des Erhalts, des Managements und der Vermittlung sowie der Umsetzung der

UNESCO-Konvention ab. Es besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

Patricia Alberth, Leiterin des Zentrums Welterbe Bamberg, Vorsitzende der

International Association of World Heritage Professionals (IAWHP)

Axel Böcker, stellvertr. Leiter der Denkmalbauabteilung der Völklinger Hütte,

Mitglied in der Arbeitsgruppe Industrie der Vereinigung der

Landesdenkmalpfleger

Prof. Dr. Uta Hassler, em. Professorin und ehem. Leiterin des Instituts für

Denkmalpflege und Bauforschung (IDB) der ETH Zürich, Distinguished Affiliated

Professor der Technischen Universität München

Prof.-Em. Dr. Johannes Renes (Lehrstuhl für Kulturelles Erbe, Vrije Universiteit

Amsterdam)

Prof. Dr. Thomas Stöllner, Institut für Archäologische Wissenschaften, Ruhr-

Universität Bochum, stellvertr. Direktor des Deutschen Bergbaumuseums

Bochum

Die Geschäftsführung übernahm das Ministerium des Innern und für Sport, vertreten durch Frau Dr. Andrea Stockhammer vom Welterbebüro des Landes Rheinland-Pfalz.

Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden wie der GDKE oder in unserem Fall des LGB konnten an der Bereisung und an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

 

Beratungen

Die Vorortbegehung der vorgeschlagenen Stätten fand von 6. bis 10. September

2021 durch die Mitglieder Alberth, Böcker und Renes statt.

Den Abschluss des Diskussionsprozesses innerhalb des Beirats bildete eine Sitzung

am 7. Oktober 2021, in der in Anwesenheit aller Mitglieder die Auswahlempfehlungen

beschlossen wurden.

Die schriftlichen Auswahlempfehlungen wurden am 12. Oktober 2021 dem für das

Welterbe zuständigen Minister des Innern und für Sport vorgelegt.

 

Antrag  des Mühlsteinrevier Rhein-Eifel - Resumee

Unter dem Titel Mühlsteinrevier RheinEifel bewirbt sich die Arbeitsgemeinschaft

Mühlsteinrevier RheinEifel im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Landes Rheinland-Pfalz zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste zur Nominierung für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Im Mühlsteinrevier Rhein-Eifel wurden kontinuierlich 7.000 Jahre lang aus dem lokalen Gestein Basaltlava Mahl- und Mühlsteine für den überregionalen Bedarf gefertigt. Von der Römerzeit bis ins späte 19. Jahrhundert erfolgte eine Massenproduktion für Abnehmer in weit entfernten Gebieten. Als Vertriebsweg diente der Rhein.  Die geologische Grundlage der Mühlsteingewinnung bilden Lavafelder.

 

Der außergewöhnliche universelle Wert begründet sich laut Antrag auf die Kriterien

(iii) und (v):

Kriterium (iii): ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugniseiner kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur.

 

Kriterium (v): ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese als Folge unaufhaltsamen Wandels vom Untergang

bedroht wird.

 

Das Revier liegt im Landkreis Mayen-Koblenz in der Region zwischen Andernach am Rhein und Mayen am Rande der Eifel. Die fünf Bestandteile des seriellen Kulturgutes Mühlsteinrevier RheinEifel sind: Grubenfeld Mayen, Grubenfeld Mendig, Grubenfeld

Ettringen, Grubenfeld Kottenheim und der Hafenbezirk Andernach mit zuführenden

Wegetrassen.

 

  • Im Grubenfeld Mayen wird das namensgebende Grubenfeld, der Flussverlauf

der Nette sowie die spätantike Höhenbefestigung auf dem Katzenberg als

Nominierungsgebiet ausgewiesen. Insbesondere wird im Grubenfeld Mayen der

römische Abbau und der frühindustrielle Abbau dokumentiert.

  • Im Grubenfeld Mendig (Lavakeller)ist vor allem der Abbau des 18. und 19. Jahrhunderts dokumentiert, aber auch die Nachnutzung der zahlreichen Abbaukammern für die unterirdische Bierlagerung, wozu u.a. auch die Brauerei der Herrnhuter Brüdergemeine gehört.
  • Das Grubenfeld Ettringen (Ettringer Lay) umfasst ein Netz historischer Wegtrassen, Halden (Rötsche), 25 Kräne und Kransockel sowie elf belegte Werkplätze (Traachten) mit Relikten von 14 Betriebsgebäuden wie Steinmetzhütten und Schmieden.
  • Das Grubenfeld Kottenheim (Winfeld) ist vor allem für seine Denkmäler am Übergang zur

Industrialisierung von Bedeutung, in der der Übergang von der Mühlsteinproduktion zur Schotterproduktion einsetzte. Hier ist auch ein Wohngebiet erhalten, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts für Grubenarbeiter errichtet wurde.

  • Das fünfte Ensemble besteht aus dem Rheinhafen in Andernach. Die Uferzone

zeigt den römischen Hafen, die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen

Verladeeinrichtungen und ein Eisenbahngleis zum Anschluss des Hafens an

den Bahnhof Andernach aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Mit

dem „Hohl“ ist eine ursprünglich römische Straße einbezogen, ebenso wie die

repräsentative Villa des führenden Mendiger Steinbruchbesitzers Franz Xaver

Michels.

 

Bewertung durch den Fachbeirat

Der Fachbeirat erkennt das Potenzial zum OUV des Mühlsteinreviers RheinEifel unter Verwendung der Kriterien (iii) als außergewöhnliches Zeugnis für die Mahl- und

Mühlsteinproduktion und den Mühlsteinhandel über mehrere Jahrtausende hinweg

und (v) als hervorragendes Beispiel einer überlieferten Bodennutzung und die

menschliche Interaktion mit der Landschaft. Das Mühlsteinrevier RheinEifel ist weltweit eines der ganz seltenen Beispiele, in der eine vorgeschichtliche Nutzung über eine römische, mittelalterliche und neuzeitliche Produktionsgeschichte verfolgt und in ihren Auswirkungen auf kulturelle und umweltbezogene Faktoren bis heute verfolgt werden kann.

Die serielle Stätte besteht aus fünf Elementen. Authentizität und Integrität sind durch

den Umfang der bestehenden Grubenfelder sowie der teilweise erhaltenen Verkehrswege und Handelsstrukturen gewährleistet. Die Beispiele zeigen alle Elemente der Mühlsteingewinnung in den wichtigen Hauptphasen der Gewinnungsgeschichte, aber auch Elemente des Schutzes (Katzenberg) und des Transportes (Nette, Hohl, Andernacher Hafen). In der Denkmalauswahl sind auch Elemente der Nachnutzung angesprochen. Obwohl die Denkmäler vor allem das 18. bis 20. Jahrhundert ansprechen, sind auch Beispiele älterer Zeiten angesprochen.

Die Nähe des Grubenfelds Mayen zum Kompetenzbereich Vulkanologie, Archäologie

und Technikgeschichte (VAT) und Labor für experimentelle Archäologie des

Römisch-Germanischen Zentralmuseums (Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie) erlaubt auch zukünftig eine intensive Begleitung des Denkmals durch die Forschung.

 

Die für einen möglichen Antrag definierten Bestandteile repräsentieren mit den Grubenfeldern, ausgewählten Verkehrswegen und Handelsstrukturen aufeinander folgende Epochen der Mahl- und Mühlsteinproduktion und des Mühlsteinhandels in der Region.

Der thematische Bezugsrahmen für das Mühlsteinrevier Rhein-Eifel laut Lückenanalyse der UNESCO-Welterbeliste von ICOMOS aus dem Jahr 2005 ist die Nutzung natürlicher Ressourcen. Hierunter fallen Wassersysteme oder Bergbaustätten. Doch selbst eine Welterbestätte wie die Schieferlandschaft im Nordwesten von Wales ist nur bedingt vergleichbar mit dem Mühlsteinrevier RheinEifel. Derzeit ist auf der Welterbeliste keine Region verzeichnet, die die Produktion von und den Handel mit Mahl- und Mühlsteinen zum Thema hat. Der Fachbeirat bestätigt dementsprechend, dass es sich beim Mühlsteinrevier RheinEifel um ein bisher nicht repräsentiertes Thema handelt.

Aufgrund des noch jungen Gebiets der Mühlsteinforschung regt der Fachbeirat weitere Forschungen an für Erkenntnisgewinne hinsichtlich der Produktion von Mahl und Mühlsteinen auf anderen Kontinenten.

Das serielle Gut befindet sich überwiegend im Besitz von sieben kommunalen Gebietskörperschaften. Auffallend ist die eingespielte, fachübergreifende Zusammenarbeit der involvierten Akteure. Kulturgüter- und Naturschutz ergänzen sich gegenseitig. Schutz und Erhaltung der Gebiete sind sichergestellt. Die Vermittlung wird mittels mehrerer Infozentren professionell betrieben und durch Kooperationen mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ergänzt. Eine vermehrte Internationalisierung wäre bei einer Nominierung zu bedenken.

Zusammenfassend spricht der Fachbeirat eine positive Empfehlung für das

Mühlsteinrevier RheinEifel aus.

 

Fazit der Prüfung

Die drei eingegangenen Anträge zur Fortschreibung der Deutschen Tentativliste

wurden durch den Welterbe-Fachbeirat Rheinland-Pfalz 2021 eingehend eruiert und

diskutiert.

Aufgrund der oben dargelegten Ausführungen empfiehlt der Welterbe-Fachbeirat

Rheinland-Pfalz 2021 dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI) des Landes

Rheinland-Pfalz die Nominierung des Mühlsteinreviers Rhein-Eifel für die

Fortschreibung der Deutschen Tentativliste.

 

Mit Schreiben vom 30.10.212 hat uns das Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilt, dass das Mühlsteinrevier RheinEifel als einziger Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz an die KMK weitergereicht wurde.

 

Zeitplanung

Der Zeitplan des nationalen Auswahlverfahrens sieht vor:

10/2021: Einreichung von Bewerbungen durch die Länder bei der KMK

12/2022: Eingang von Vorschlägen aus dem Naturschutzbereich bei der KMK

03/2023: Vorlage des Abschlussberichts des Fachbeirats der KMK

10/2023: Beschluss der Kultur-Ministerkonferenz (Kultur-MK)

01/2024: Einreichung der neuen Tentativliste bei der UNESCO

01/2025: Einreichung des 1. Antrags der neuen Tentativliste beim Welterbezentrum

der UNESCO in Paris

 

Unsere Bewerbung, zum einen der Antrag und zum Anderen das Tentative List Submission Format  in deutscher und englischer Sprache, wurde durch uns gefertigt und an die Landesregierung übergeben. Die Landesregierung hat unsere Bewerbung der Kultusministerkonferenz fristgerecht überstellt. Besonders hervorzuheben dabei sind zwei renommierte Experten, die wir für die Mitbearbeitung des Antrags gewinnen konnten. Frau Anita Kuisle M.A. vom Münchener Büro für Technikgeschichte und Herr Prof. Dr. Helmuth Albrecht von der technischen Universität Bergakademie Freiberg. Deren Unterstützung war sehr kompetent und zielführend.

Herr Prof. Dr. Albrecht ist neben der Federführung beim erfolgreichen UNESCO-Antrag der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří in Sachsen

auch Mitglied des Landesfachbeirats Nordrhein-Westfalen. Daher hat er auch die nötigen Kenntnisse, welche Inhalte ein erfolgreicher Antrag haben muss. Wir konnten ihn auch für den weiteren Weg mit Unterstützungsleistungen im Rahmen von Honorarverträgen  für eine weitere Mitarbeit gewinnen.

 

Insgesamt haben die Bundesländer unserer Kenntnis nach 12 Kandidaten in das Auswahlverfahren geschickt. Dabei sind ein bundesländerübergreifender Antrag, ein transnationaler Antrag und drei Bewerbungen, die in einem früheren Verfahren schon einmal abgelehnt worden waren.

 

Im Jahre 2022 wird der „Bundesfachbeirat“ der KMK unser Revier vor Ort in Augenschein nehmen und eine Bewertung vornehmen. Diese Bewertung gliedert sich im Ergebnis in drei Entscheidungsstufen:

a)       Ablehnung

b)      Zulassung der Bewerbung bei der UNESCO

c)       Spätere Zulassung bei der UNESCO, wenn bestimmte Aufgaben erledigt und Fragen geklärt wurden.

 

Aus den Bewerbungen wird eine Rangfolge erstellt. Diese verfügt über 7 Plätze.

Da jeweils nur eine deutsche Bewerbung je Jahr für Paris zugelassen wird, darf der/die Erstplazierte sich 2025 bewerben, der/die zweite 2026 usw.

 

Die dann folgende Bewerbung besteht dann aus einem ca. 1.000-seitigen Antrag. Neben einem umfangreichen Maßnahmenkatalog besteht der Antrag aus einer Präzisierung des Antragsgebietes mittels weiterer Gutachten, Kartografien und Planunterlagen sowie umfangreichem aktuellen und historischen Bildmaterial. Eine Vielzahl an weiteren Forschungsprojekten in jedem Revierteil müssen die Antragsunterlagen dann komplettieren und etwaig entstandene oder entstehende Fragen beantworten.

Der dann gefertigte Gesamtantrag muss im Anschluß noch in drei weitere Sprachen übersetzt werden.

 

Man sieht, dass eine Vielzahl an weiteren Arbeiten auf uns zukommt. Das ist allein durch den Arbeitskreis nicht zu leisten. Es sollen zunächst zwei MitarbeiterInnen in Vollzeit eingestellt werden. Jemand aus dem Bereich Wissenschaft und ein/eine zweite(r) aus dem Bereich Projektleitung. Diese arbeiten jedoch für das komplette Revier und werden auch von allen Beteiligten finanziert.

Zunächst werden die MitarbeiterInnen von einer der beteiligten Kommunen befristet eingestellt. Daher ist keine Veranlagung in einem Stellenplan notwendig. Sobald eine Organisationsform gefunden ist, werden die MitarbeiterInnen von der neuen Organisationsform übernommen.

 

Auch für den Mendiger Revierteil sind noch umfangreiche Vorarbeiten zu leisten. Dabei handelt es sich sowohl um wissenschaftliche, als auch organisatorische Arbeiten. Zu den Arbeiten zählt insbesondere die Forschung in Bundes-, Landes- und Kirchenarchiven und die nachfolgende Auswertung und Bearbeitung.

 

Organisationsstruktur

Um dem Ganzen auch eine Organisationsform zu geben, werden zur Zeit Gespräche mit der Kommunalberatung RLP geführt, welche Form für den „Betrieb“ des Projekts am sinnhaftesten ist. Es stehen dabei insbesondere die Bildung eines Zweckverbandes oder eines eingetragenen Vereines im Focus.

 

Damit auch die Menschen die im Revier leben, mit beteiligt werden, soll ein „Förderverein“ gegründet werden, der bestimmte Aufgaben im Projekt übernimmt. Eine umfangreiche Anzahl an Vortragsveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen soll die emotionale Bindung der Bevölkerung an das Projekt erzeugen.

 

Als dritte Säule in der Organisation soll ein Unterstützerpool aus Politik, Medien, Wissenschaft, Sport usw. gebildet werden, die das Projekt ideell oder auch finanziell unterstützen.

 

Die seit  Antragsbeginn bestehenden Gremien „Arbeitskreis“ und „Fachbeirat“ sollen bestehen bleiben, da sich dort das Knowhow aus 6 Jahren Arbeit befindet.

 

Durch Gespräche mit der Generaldirektion kulturelles Erbe RLP und dem Landesamt für Bergbau und Geologie werden zur Zeit die Schutzzonen und – ziele näher definiert.

 

Für den Folgeantrag müssen Gespräche mit den Eigentümern, der durch die Kernzonen und Pufferzonen tangierten Grundstücke geführt werden. Dies soll durch die Bürgermeister und Beigeordneten durchgeführt werden, um die Wertigkeit des Projekts entsprechend zu verdeutlichen.