Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Straßenbeleuchtung
entsprechend dem vorliegenden Angebot i.H.v. 101.864,00 EUR auf LED umzurüsten.
Die notwendige überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 5.864,00 EUR wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rieden ist grundsätzlich für die Straßenbeleuchtung als Teil
der Erschließungsanlagen verantwortlich. Eigentümer aller vorhandenen
Straßenleuchten innerhalb des Gemeindegebietes befinden sich jedoch im Eigentum
der Westenergie AG (vormals RWE). Diese hat mit der Gemeinde bereits im Jahre
1980 einen Straßenbeleuchtungsvertrag geschlossen und darin die Durchführung
der Straßenbeleuchtung auf diese übertragen. Die Gemeinde entrichtet dafür
jährlich Betriebskosten und hat daneben ein Entgelt für den Strombezug zu
zahlen.
Entsprechend dem wirksamen Straßenbeleuchtungsvertrag aus dem Jahre 1980
und den Anpassungen 1997 und 2006 ist die heutige Westenergie AG für die
Herstellung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb im
Gemeindegebiet zuständig. Die Kosten für eine Erneuerung der
Straßenbeleuchtung, worunter die Umstellung auf LED zu verstehen ist, hat die
Gemeinde zu tragen.
Die Gemeinde hat Gespräche mit dem Vertragspartner aufgenommen und für
die Umrüstung aller Leuchten auf LED ein Angebot angefordert. Für die Umrüstung
von 240 Leuchten im Gemeindegebiet würden der Gemeinde Kosten i.H.v. 101.864,00
€ entstehen. Durch die Umrüstung können künftig rund 75% Energiekosten sowie
rd. 75,1 % CO2 eingespart werden.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsparungen hätten sich die
Kosten für die Umstellung auf LED nach rd. 6 Jahren amortisiert.
Neben dem Angebot zur Umstellung der Straßenbeleuchtung hat die
Westenergie AG auch den Entwurf eines Vertrages vorgelegt, der den bisherigen
Straßenbeleuchtungsvertrag (1980 sowie die Erweiterungen/Anpassungen 1997 u.
2006) ablösen soll.
Zu den inhaltlichen Regelungen des Vertrages wird auf die Beratung in der
nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.