Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Straßenbeleuchtung entsprechend dem vorliegenden Angebot i.H.v. 101.864,00 EUR auf LED umzurüsten.
Die notwendige überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 5.864,00 EUR wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Rieden ist grundsätzlich für die Straßenbeleuchtung als Teil der Erschließungsanlagen verantwortlich. Eigentümer aller vorhandenen Straßenleuchten innerhalb des Gemeindegebietes befinden sich jedoch im Eigentum der Westenergie AG (vormals RWE). Diese hat mit der Gemeinde bereits im Jahre 1980 einen Straßenbeleuchtungsvertrag geschlossen und darin die Durchführung der Straßenbeleuchtung auf diese übertragen. Die Gemeinde entrichtet dafür jährlich Betriebskosten und hat daneben ein Entgelt für den Strombezug zu zahlen.

 

Entsprechend dem wirksamen Straßenbeleuchtungsvertrag aus dem Jahre 1980 und den Anpassungen 1997 und 2006 ist die heutige Westenergie AG für die Herstellung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb im Gemeindegebiet zuständig. Die Kosten für eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung, worunter die Umstellung auf LED zu verstehen ist, hat die Gemeinde zu tragen.

 

Die Gemeinde hat Gespräche mit dem Vertragspartner aufgenommen und für die Umrüstung aller Leuchten auf LED ein Angebot angefordert. Für die Umrüstung von 240 Leuchten im Gemeindegebiet würden der Gemeinde Kosten i.H.v. 101.864,00 € entstehen. Durch die Umrüstung können künftig rund 75% Energiekosten sowie rd. 75,1 % CO2 eingespart werden.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsparungen hätten sich die Kosten für die Umstellung auf LED nach rd. 6 Jahren amortisiert.

Neben dem Angebot zur Umstellung der Straßenbeleuchtung hat die Westenergie AG auch den Entwurf eines Vertrages vorgelegt, der den bisherigen Straßenbeleuchtungsvertrag (1980 sowie die Erweiterungen/Anpassungen 1997 u. 2006) ablösen soll.

 

Zu den inhaltlichen Regelungen des Vertrages wird auf die Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.