Sitzung: 08.12.2021 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/207/2021
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat stimmt dem Antrag der Grundschule Rieden zu und beschließt,
der Schule den neuen Schulnamen
„Grundschule am Waldsee Rieden“
zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Schulleitung
der Grundschule Rieden (stellv. Schulleiterin, Frau Seul) hat sich am
15.11.2021 an den Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig gewandt
und den Wunsch geäußert, der Grundschule Rieden einen neuen Schulnamen zu
geben. Dabei wurde hierfür zunächst der Name „Waldsee-Schule Rieden“
vorgeschlagen.
Hintergrund dieses
jetzt relativ kurzfristig eingereichten Antrages ist die Situation, dass der
derzeit in Bau befindliche neue Mehrzweckraum seiner Vollendung entgegensieht.
Im Rahmen der verpflichtenden Maßnahmen zur Thematik „Kunst am Bau“ ist vorgesehen, den neuen Anbau mit einem
Graffiti-Kunstwerk zu verschönern, bei dem einmal bildlich das Gebäude der
Grundschule Rieden dargestellt und auch ein Schriftzug mit dem Schulnamen
aufgebracht werden sollen. Nach Ansicht der Schulleitung wäre die jetzt
geplante Aufbringung des Schulnamens an dem neuen Anbau der richtige Zeitpunkt,
um auch einen neuen Schulnamen zu initiieren.
Nach einem
Austausch mit dem Referat „Schulaufsicht“ bei der ADD Koblenz und der dort für
die Grundschulen zuständigen Regierungsschulrätin, Frau Bettina Luitz, ist zu
dem Vorhaben auf Einführung eines neuen Namens für die GS Rieden Folgendes
festzuhalten:
·
Den abschließenden Beschluss auf
Einführung eines neuen Schulnamens trifft die Verbandsgemeinde Mendig im Rahmen
eines Beschlusses des Schulträgerausschusses oder des Verbandsgemeinderates.
·
Es ist gemäß § 40 Abs. 5 Nr. 4
Schulgesetz RLP (SchulG) das Benehmen mit dem Schulelternbeirat (SEB) der
Grundschule Rieden herbeizuführen.
·
In dem neuen Schulnamen muss der
Schultyp „Grundschule“ enthalten sein. Dies wäre bei dem zunächst
vorgeschlagenen Namen „Waldsee-Schule Rieden“ nicht der Fall. Alternativ wären
damit beispielsweise als Namen „Grundschule
am Waldsee Rieden“ oder „Waldsee-Grundschule
Rieden“ denkbar.
·
Die ADD braucht im Verfahren bezüglich
der neuen Namensgebung nicht eingebunden werden. Es reiche aus, dass der ADD
nach Abschluss des Verfahrens der neue Schul-Name mitgeteilt wird.
Aufgrund der
Aussagen von Regierungsschulrätin Luitz wurde erneut mit der Leitung der GS
Rieden (stellv. Schulleiterin, Frau Seul) Kontakt aufgenommen. Dort erkennt man
diese Sachlage uneingeschränkt an und befürwortet nach erneuter interner
Beratung gemeinsam mit dem dortigen Schulelternbeirat ausdrücklich als neuen
Schulnamen „Grundschule am Waldsee Rieden“
Der Schulelternbeirat der Grundschule Rieden hat lt. Frau Seul der
beabsichtigten Namens-änderung in „Grundschule
am Waldsee Rieden“ zugestimmt. Insoweit ist das nach § 40 Abs. 5 Nr. 4 SchulG erforderliche Benehmen mit dem SEB
bereits hergestellt.