Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Antrag der Grundschule Rieden zu und beschließt, der Schule den neuen Schulnamen

 

„Grundschule am Waldsee Rieden“

 

zu vergeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Schulleitung der Grundschule Rieden (stellv. Schulleiterin, Frau Seul) hat sich am 15.11.2021 an den Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig gewandt und den Wunsch geäußert, der Grundschule Rieden einen neuen Schulnamen zu geben. Dabei wurde hierfür zunächst der Name „Waldsee-Schule Rieden“ vorgeschlagen.

 

Hintergrund dieses jetzt relativ kurzfristig eingereichten Antrages ist die Situation, dass der derzeit in Bau befindliche neue Mehrzweckraum seiner Vollendung entgegensieht. Im Rahmen der verpflichtenden Maßnahmen zur Thematik „Kunst am Bau“ ist vorgesehen, den neuen Anbau mit einem Graffiti-Kunstwerk zu verschönern, bei dem einmal bildlich das Gebäude der Grundschule Rieden dargestellt und auch ein Schriftzug mit dem Schulnamen aufgebracht werden sollen. Nach Ansicht der Schulleitung wäre die jetzt geplante Aufbringung des Schulnamens an dem neuen Anbau der richtige Zeitpunkt, um auch einen neuen Schulnamen zu initiieren.

 

Nach einem Austausch mit dem Referat „Schulaufsicht“ bei der ADD Koblenz und der dort für die Grundschulen zuständigen Regierungsschulrätin, Frau Bettina Luitz, ist zu dem Vorhaben auf Einführung eines neuen Namens für die GS Rieden Folgendes festzuhalten:

 

·         Den abschließenden Beschluss auf Einführung eines neuen Schulnamens trifft die Verbandsgemeinde Mendig im Rahmen eines Beschlusses des Schulträgerausschusses oder des Verbandsgemeinderates.

·         Es ist gemäß § 40 Abs. 5 Nr. 4 Schulgesetz RLP (SchulG) das Benehmen mit dem Schulelternbeirat (SEB) der Grundschule Rieden herbeizuführen.

·         In dem neuen Schulnamen muss der Schultyp „Grundschule“ enthalten sein. Dies wäre bei dem zunächst vorgeschlagenen Namen „Waldsee-Schule Rieden“ nicht der Fall. Alternativ wären damit beispielsweise als Namen „Grundschule am Waldsee Rieden“ oder „Waldsee-Grundschule Rieden“ denkbar.

·         Die ADD braucht im Verfahren bezüglich der neuen Namensgebung nicht eingebunden werden. Es reiche aus, dass der ADD nach Abschluss des Verfahrens der neue Schul-Name mitgeteilt wird.

 

Aufgrund der Aussagen von Regierungsschulrätin Luitz wurde erneut mit der Leitung der GS Rieden (stellv. Schulleiterin, Frau Seul) Kontakt aufgenommen. Dort erkennt man diese Sachlage uneingeschränkt an und befürwortet nach erneuter interner Beratung gemeinsam mit dem dortigen Schulelternbeirat ausdrücklich als neuen Schulnamen „Grundschule am Waldsee Rieden

 

Der Schulelternbeirat der Grundschule Rieden hat lt. Frau Seul der beabsichtigten Namens-änderung in „Grundschule am Waldsee Rieden“ zugestimmt. Insoweit ist das nach § 40 Abs. 5 Nr. 4  SchulG erforderliche Benehmen mit dem SEB bereits hergestellt.